Pfarrarchiv St. Wendelin

Herzlich willkommen auf der Homepage des Pfarrarchivs St. Wendelin in St. Wendel.

 

Viel steht hier noch nicht, aber das wird sich bald ändern.

 

Bei Rückfragen - historischer wie genealogischer Art - wenden Sie sich bitte - am besten per Email oder schriftlich - an den Betreuer des Pfarrarchivs:

 

Roland Geiger

Alsfassener Straße 17, 66606 St. Wendel

Tel. 06851-3166

Email alsfassen@web.de

www.hfrg.de

 

Seit wann gibt es in St. Wendel am Pfingstmontag die Pferdesegnung?

Letztens kam die Frage auf, seit wann es in der Pfarrei St. Wendel die Pferdeprozession zur Wendelskapelle mit anschließender Segnung gibt.

 

Die Beantwortung dieser Frage hat sich als recht schwierig entpuppt.

 

Der Küster Hans-Werner Luther wies mich darauf hin, daß sie in den 1930ern auf Initiative von Dechant Heibges enstand.

 

Die alten Gottesdienstordnungen werden in verschiedenen Räumen aufbewahrt, zum einen im Pfarrarchiv unter dem Cusanushaus und zum anderen in einem Raum unter dem Pfarrhaus. Dort suchte ich zuerst, fand aber dort keine Erwähnung Prozession. Dort heißt es stets am Pfingstmontag, die Gottesdienste seien analog denen vom Pfingstsonntag. Das gilt für die Gottesdienstordnungen ab etwa 1933.

 

In den Jahren davor war mir aufgefallen, daß am Mittwoch nach Pfingsten etwas stattfindet. Z.B. 1930 (St. Wendeler Volksblatt):

 

„Mi.: Gedenktag der Heiligtumsfahrt mit den Reliquien des hl. Wendalinus nach Tholey.

6.30 Seelenamt für Margaretha Schmitt geb. Wiß von Alsfassen

7.30 Seelenamt für Michael Haßdenteufel

9 feierliches Hochamt mit Predigt z.E. des hl. Wendalinus für die Pfarrei,

abends 8.30 Andacht z.E. des hl. Wendalinus

7.30 Uhr Messe in der Wendalinuskapelle.“

 

Gestern schaute ich im Stadtarchiv St. Wendel das St. Wendeler Volksblatt durch, das dort in digitaler Form vorliegt:

 

Am Pfingstmontag, 5. Juni 1922, findet sich nichts über die Prozession:

 

„6 Uhr 1. Frühmesse

6.45 Uhr 2. Frühmesse

7.45 Uhr 3. Frühmesse

8.45 Uhr Schulmesse

9.45 Uhr Hochamt

11 Uhr letzte hl. Messe

2 Uhr Pfingst-Andacht“

 

In Rudolf Kretschmers „Geschichte der Stadt St. Wendel 1914-1986“, 2. Band, fand ich auf Seite 526: „Zum Wendelsfest 1936 wurde der alte Brauch der Viehsegnung wiederbelebt, und man verband damit eine Reiterprozession zur Wendelskapelle.“

 

Für 1936 habe ich weder in der Gottesdienstordnung unter dem Pfarrhaus noch im St. Wendeler Volksblatt dazu etwas gelesen.

 

Das St. Wendeler Volksblatt wurde 1940 eingestellt und erst 1958 im Sommer wieder aufgelegt. In einer Ausgabe vom Mai 1959 fand ich einen großen Artikel zur Wallfahrt:

 

„Nach altem Brauch findet am Pfingstmontag die Pferdeprozession durch die Straßen der Stadt zur Wendelskapelle statt, wo im Verlaufe eines festlichen Gottesdienstes die Pferde gesegnet werden. Von weit her kommen alljährlich viele zu Pferde und mit dem Leiterwagen, …“

 

Also schaute ich vorsichtshalber im Pfarrarchiv unter dem Cusanushaus nach und fand dort die Gottesdienstordnung von 1937.

 

Dort steht:

„Pfingstmontag, 17. Mai, gebotener Feiertag,

6 Uhr I. Frühmesse

7 II. Frühmesse

8.15 Kindermesse

(bei günstiger Witterung: 9 Uhr Prozession zur Wendelskapelle und Hochamt daselbst mit Segnund der Pferde und Haustiere), sonst 9.30 Hochamt in der Pfarrkirche

11 Uhr letzte hl. Messe

13.30 Kinderandacht

18 Uhr Andacht zum hl. Geist und Maiandacht“

 

Interessant: Auch hier fand am Mittwoch nach Pfingsten, 19. Mai, wieder der „Gedenktag der alten Heiligtumsfahrt mit den Reliquien des hl. Wendalin nach Tholey“ statt:

 

„7.15 Jahrgedächtnis für die Brüder Michael und Peter Schlemmer

8 Uhr Seelenamt für Elisabeth Eisenhut geb. Noss

9 Uhr Hochamt mit Predigt zu Ehren des hl. Wendalin

19.15 Uhr Andacht zum hl. Wendalin und Mai-Andacht.“

 

Also wird Kretschmers Angabe vermutlich stimmen. Als Quelle gibt er die St. Wendeler Volkszeitung an, die noch nicht digitalisiert ist und ich deshalb in der Kürze der Zeit keinen Zugriff hatte.

 

Ergebenst

 

Roland Geiger

 

Warum ist der Wendelskuchentag in St. Wendel am 5. Juli?

Jedes Jahr Anfang Juli feiert die katholische Kirche in St. Wendel ein Fest, das auf einer alten Tradition beruht, das Wendelskuchenfest. Hergeleitet wird es von einer Geschichte aus der Geschichte:

 

„Am 5. Juli ist der Wendelskuchentag. Für diesen Tag backen manche St. Wendeler Hausfrauen kleine Brote, die sie mit zur Kirche nehmen, wo sie neben dem Hochaltar hingestellt werdden. Nach dem Hochamt segnet der Priester die Brote, und die Leute nehmen sie wieder mit nach Hause. Dieser fromme Brauch erinnert an die Übertragung der Gebeine des hl. Wendelinus im Jahre 1360 aus der Magdalenenkapelle in das damals fertiggestellte Chor der Pfarrkirche. Von der Zeit an ließ der Kirchenvorstand alljährlich viele hunderte Brötchen backen und segnen und dann unter die Meßdiener und das Volk als „St. Wendels Kuchen“ verteilen. Als in der Franzosenzeit 1793 der Kirche viele Einkünfte verlorengingen, konnten keine Brötchen mehr ausgeteilt werden. Aber die Leute brachten nun selbst Brote und Kuchen und ließen sie segnen, und so ist es geblieben bis auf den heutigen Tag.“

 

So beschreibt es Nikolaus Obertreis in seinem Buch „Stadt und Land des hl. Wendelin“ im Jahre 1927.

 

Heute werden diese Brote von der hiesigen Pfarrgemeinde in Auftrag gegeben. Es gibt ein genaues Rezept dafür, das u.a. auch Rosinen enthält.

 

Ein ähnlicher Artikel im derzeitigen Pfarrbrief spricht von einer 657-jährigen Tradition. Das wollte ich genauer wissen und habe mir im Pfarrarchiv die alten Kirchenrechnungen angeschaut.

 

Die sog. „Kirchenrechnungen“ sind Jahresberichte über alle Einnahmen und Ausgaben, die der Kirchenrechner (nicht der Pfarrer) verwaltete. Die Abrechnung erfolgte für ein Geschäftsjahr, das von Johannis des einen bis Johannis des nächsten Jahres reichte. Johannis, das ist das Hochfest der Geburt Johannes’ des Täufers am 24. Juni.

 

Es ist in jedem Jahr ein umfangreicher Bericht mit zahlreichen Unterpositionen. Zunächst kommt eine Übersicht, in welchen Währungen gerechnet wird, dann erfolgen die Einnahmen - aus den Opferstöcken zunächst in der Pfarrkirche und bei St. Anna (eine Kapelle auf dem heutigen Golfplatz), später auch am Wendelsbrunnen; aus ausgeliehenem Geld; jede Menge Positionen aus verpachteten Grundstücken und Häusern; diPe „Priesterpräsenz“, das sind Einnahmen aus Selbstverpflichtungen, etwa fiktiven Zinsen, die entstünden, würde man Grundstücke oder Häuser verpachten. Ihr Zweck ist die Finanzierung der Geistlichen - quasi das frühere Pendant einer Kirchensteuer, die ja auch eine freiwillige Abgabe ist. Auf der Ausgabenseite stehen die Saläre für die Geistlichen in Form von Geld und Naturalien unddie Aufwendungen für Reparaturen und Neubauten an der Kirche und anderen, der Pfarrei gehörigen Gebäuden. Darunter befindet sich auch die Aufstellung von „Ausgaben an Korn“, das etliche Seiten vorher bei den „Einnahmen aus Korn“ eingegangen war.

 

„Korn“ oder „Getreide“ - so erzählt Frau wikipedia - sind die meist einjährigen Pflanzen der Familie der Süßgräser, die wegen ihrer Körnerfrüchte kultiviert werden, andererseits die geernteten Körnerfrüchte. Die Früchte dienen als Grundnahrungsmittel zur menschlichen Ernährung oder als Viehfutter, daneben auch als Rohstoff zur Herstellung von Genussmitteln und technischen Produkten.

 

Zum Korn zählen u.a. Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. In unseren Breiten wurde bevorzugt Roggen und Hafer angebaut. Da der Hafer eine eigene Position in der Kirchenrechnung hat, bleibt der Roggen, vielleicht auch Weizen, für die Position „Korn“ übrig. Die Kirchenrechnung bleibt da unspezifisch - vermutlich wußte damals sofort jeder, was mit „Korn“ gemeint war - warum es also noch stärker differenzieren?

 

In unseren Kirchenrechnungen findet sich tatsächlich unter den Ausgaben für Korn ein jährlich ein Posten über die Menge an Korn, das für den Wendelskuchen ausgeben wurde.

 

Schauen wir zum Beispiel in die Rechnung von 1589-1590:

 

Quelle: Pfarrarchiv St. Wendel, Kirchenrechnung 1:

 

Seite 146

Außgab korn

„Item uff Trantzlationis St Wandalini verbacken in brodt                            v mtr“

 

„v mtr“ ist die Mengen- und Maßangabe: „v“ ist die römische Zahl „5“, „mtr“ steht für „Malter“.

 

Ich habe die Getreidemaße zu St. Wendel nachgeschaut:

 

Ein Malter (222,4 Liter) = 8 Faß, 1 Faß = 4 Sester, 1 Sester = 4 Mäßchen.

1 Malter wog: Hafer 106,752 kg; Roggen 151,232 kg.

 

(Quelle: Erich Mertes Kolverath, „Alte Fruchtmaße in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz-Trier und ihre Umrechnung in kg/Liter“, wgff.net/trier/download/Verzeichnisse/Fruchtmasse.pdf)

 

Die genannten 5 Malter Roggen waren demnach 750 kg. Das hört sich nach „viel“ an, aber wieviel Mehl und Teig und Brot gibt das tatsächlich? Dazu kommen wir später.

 

Es gibt eine weitere Position, die sich mit dem Thema „Wendelskuchen“ befaßt. Sie steht bei den allgemeinen Ausgaben:

 

Seite 138

„item von fünff maltr wendelsbrott zu backen geben                                     Cv alb“

 

Das bedeutet, man hat den Bäckern außer dem Material, sprich: Korn, noch Geld gegeben und zwar 105 Albus. Wofür erfahren wir in der Kirchenrechnung 1754-1755:

 

Seite 601:

„Ausgaab geldt

Itz denen beckeren 4 Malter Korn zum Wendels brodt zu backen

anjetzo wegen dem holtz                                                                                     7 Gulden 12 alb“

 

Hier ist die Menge an Korn um einen Malter herabgesetzt worden. Dafür erhalten sie eine stattliche Menge Geld für das Holz, das sie zum Backen brauchen.

 

 

In dieser Rechnung 1754-1755 wird auch zum ersten Mal ein Datum für den Wendelskuchentag genannt:

 

Seite 606:

„Restiert also 4 Mltr Vor künfftige Rechnung vor das Wendels brodt zu backen, weillen selbiges jedes jahr d 5ten Juli in nachfolgender Rechnung stehet“

 

Der hier genannte Rest kommt wohl daher, daß der Kirchenrechner die vier Malter Korn erst in der nächsten Rechnung verbuchen will oder wird oder kann. Die Abrechnung für die Rechnung ist der 24. Juni 1755, aber die Kornausgabe erfolgt erst am 5. Juli. Warum das so ist, wissen wir nicht; vielleicht wurde das Korn, das er für diese Ausgabe vorgesehen hatte, zu spät angeliefert.

 

Und da haben wir das Datum, um das es hier geht: den 5ten Juli. Dem Tag, an dem die Reliquie von der Magdalenenkapelle in die Pfarrkirche übertragen wurde. Nach heutiger Lesart am Pfingstmontag 1360.

 

Bleiben wir bei dem Datum.

 

Pfingsten wird am 50ten Tag der Osterzeit gerechnet, also am 49. Tag nach dem Ostersonntag. Das sind genau sieben Wochen. Da der Pfingstmontag 1360 am 5ten Juli war, muß Ostern demnach um den 17ten Mai gewesen sein. Etwas spät im Jahr für mein Dafürhalten, denn wir sind Ostern im März bzw. April gewöhnt.

 

Wann ist denn Ostern?

 

Das 1. Kirchenkonzil im Jahre 325 hat festgelegt, daß Ostern stets am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond des Frühlings stattfindet. Stichtag ist damit der 21. März, die "Frühlings-Tagundnachtgleiche". Damit ist der früheste mögliche Ostertermin der 22. März (wenn der Vollmond auf den 21. März fällt und der 22. März ein Sonntag ist.), der späteste ist der 25. April.

 

Und wie war das 1360?

 

Für solche Berechnungen verwende ich gern ein Computerprogramm, mit dem ich seit Jahren gute Erfahrungen beim Umsetzen von Datumsangaben aus und in den französischen Revolutionskalender gemacht habe: es heißt GenTool6.0, wurde 2008 von Heinz Georg Schlöder aus Troisdorf entwickelt und wird von ihm kostenlos als download zur Verfügung gestellt (http://www.gentools6.de).

 

Dieses Programm gibt das Osterfest, d.h. den Ostersonntag, mit dem 5ten April 1360 an, natürlich nach dem julianischen Kalender (der gregorianische wurde erst gut 200 Jahre später entwickelt un kam erst 1582 zur Anwendung).

 

Aber - Moment - wenn der Ostersonntag der 5. April war, dann war Pfingstsonntag der 23. Mai.

Wo kommt denn dann der 5. Juli her?

 

Es wird Zeit, sich das zugrundeliegende Ereignis genauer anzuschauen.

 

„Trantzlationis St Wandalini“ heißt es 1589-1590.

 

In der ältesten, im Pfarrarchiv St. Wendel vorhandenen Rechnung aus dem Jahr 1519-1520 wird auf Seite 57 der Begriff nur in einer anderen Variante genannt: „tranßlationis Wandalen“

 

Gemeint ist stets die Übertragung der Gebeine von der Magdalenenkapelle in die Pfarrkirche.

 

Welche Belege haben wir dafür? Max Müller verweist in Bezug auf das Datum „5. Juli 1360“ in seiner „Geschichte der Stadt St. Wendel“ auf das Wendelsbüchlein von Pfarrer Keller aus dem Jahre 1704.

 

Aber der Text dort nennt gar kein Jahr und ist an sich recht chaotisch:

 

„Diese Kirch war endlich von dem weltberühmten Cardinal Nicolao Causano Consecrirt und mit einer sillbernen Ampel und ewigen licht geziert und beschenckt. Am H. Pfingstfest erhöbte er den h. leichnam aus seinem Grab, darin er über 650 Jahre gelegen und verehrt worden, und übersetzte ihn in Jetzt gemeltete Kirch. Dieses Fest wirt noch Jehrlich den 5ten Heumonat gehalten und gesegnetes Bord ausgetheilt.“

 

Keller wirft hier wirklich alles durcheinander. Er - bei dem Jahr 617 als Todesjahr des hl. Wendelin zum ersten Mal auftaucht - legt die Translation auf das Jahr 1267 bzw. danach fest (617 plus „über 650“). Die silberne Ampel ist allerdings eine Stiftung des Trierer Erzbischofs Boemund an die Pfarrkirche, aber erst am 31. Mai 1361 (PfA St. Wendel, US 14), und Nikolaus von Cues hat mit St. Wendel gar erst im 15ten Jahrhundert zu tun, also nochmal 100 Jahre später.

 

Das Datum „1360“ als Fertigstellungsjahr des Kirchenneubaus und Übertragsjahrs der Reliquie wird zum ersten Mal in Christoph Brouwers „Antiquitatum et annalium Trevirensium libri“ auf, zunächst als kurzer Hinweis im chronologischen Index (Seite 70:

 

„Anno demum MCCCLX, crescente S. Wendalini oppido, templum eidem Divo excitatum consecratumque, corpore illius ex aede B. Magdalenae, eodem  translato.”

 

Frau Dr. Stitz hat den Text ins Deutsche übersetzt:

 

„Schließlich wurde im Jahre 1360, als die Stadt des heiligen Wendalinus wuchs, dort ebendiesem Heiligen eine Kirche gebaut und geweiht, nachdem sein Leichnam aus dem Haus [= Kapelle] der heiligen [eig. „seligen“] Magdalena dorthin überführt worden war.“

 

Der Haupttext auf Seite 232 weicht ein wenig von vorgenanntem Text ab:

 

„CLXXXI. S. Wendalini translatio. Annus Chr. 1360

Hoc etiam tempore, cum S. Wendalini oppidum jure Treverico probe communitum tectis aedificiisque jam frequens staret, visum incolis est Boëmundi ac decessorum ope, novam aptare patrono sedem; quare sat amplum Confessoris honori positum templum, anno recuperatae salutis 1360. Innocentii Pontificis VIII. consecratum est; hucque Sancti corpus, eximiâ mox venerationis pompâ illatum.“

 

Übersetzung (ebenfalls Frau Dr. Stitz)

 

„181. Übertragung des hl. Wendalin. Christi Jahr 1360

Zu dieser Zeit auch, als die Stadt des hl. Wendalin, mit trierischem Recht gehörig ausgestattet, bereits mit zahlreichen Häusern und Gebäuden dastand, schien es den Einwohnern richtig, mit Boemunds und seiner Nachfolger Hilfe, ihrem Schutzpatron einen neuen Sitz anzupassen [eine neue Kirche zu errichten]; daher wurde zur Ehre des [hl.] Bekenners eine ziemlich geräumige Kirche gebaut [und] im Jahre des wiedererlangten Heils 1360, im achten Jahre des Papstes Innozenz eingeweiht; hierher wurde der Leichnam des Heiligen bald in einer ganz besonderen Prozession, die seiner Verehrung diente, übertragen.“

 

Haben Sie den kleinen Unterschied gemerkt?

In der Einleitung wird der Leichnam zuerst übertragen, dann erfolgt die Weihe. Im Hauptteil ist es anders herum: hier erfolgt erst die Weihe, dann die Übertragung.

 

Aber immer und auf jeden Fall soll das im Jahre 1360 geschehen sein.

 

Auf die Unmöglichkeit, daß die Kirche um diese Zeit fertiggestellt und deshalb eingeweiht wurde, will ich an dieser Stelle nicht eingehen, sonst ufert dieser Text völlig aus.

 

Irgendwas war los in dieser Zeit um 1360:

 

=> 11.07.1358

Arnold, genannt Kickuz, Priester und Frühmesser der Maria Magdalena Kapelle in St. Wendel, wird durch EB Boemund von Trier Rektor der Magdalenenkapelle in St. Wendel

 

=> Christi Himmelfahrt 1359

Der Generalvikar der Diözese Metz beurkundet die Consecration der Magdalenenkapelle zu St. Wendel und eines Altares zu Ehren S. Mariae Magdalenae und erteilt ihr einen 30-tägigen Ablaßprivilig

 

=> 04.04.1360

Ablaßbrief auf 40 Tage für die Pfarrkirche und die Magdalenenkapelle zu St. Wendel durch 18 Bischöfe aus Avignon

 

=> 08.06.1360

Ablaßbrief auf 40 Tage für die Pfarrkirche zu St. Wendel durch Erzbischof Boemund von Trier (wird von Metz bestätigt)

 

=> 25.07.1360

Die Brüder Arnold und Jakob von Odenbach übertragen ihre Rechte an der Mühle zu Stegen auf die Frühmesse in der Kapelle St. Maria Magdalena zu St. Wendel

 

=> 31.05.1361

Erzbischof Boemund von Trier stiftet eine Messe in der Pfarrkirche St. Wendel. Die Priester versprechen, ein ewiges Licht in der Kirche zu unterhalten, wozu der Erzbischof eine silberne Ampel stiftet.

 

Aber das sind nur Einzelstücke, und niemand kennt ihren Zusammenhang.

 

Auch wenn man niemals weiß, wie zuverlässig selbst eine zeitgenössische Quelle ist, bleibt hier die Frage, ob Brouwer, der zwischen 1559 und 1617 lebte, als Quelle angesehen werden kann, obwohl er ja eigentlich wie wir nur Zweitverwender ist.

 

Tatsächlich gibt es noch einen älteren Beleg, in dem von einer Translation die Rede ist.

 

Dabei handelt es sich um eine Ablaßurkunde aus dem Jahre 1318, in der die Magdalenenkapelle zum ersten Mal schriftliche Erwähnung findet. Das Original wird im Landeshauptarchiv Koblenz unter der Signatur 1 A 3596 geführt. Ich folge hier einer Abschrift und Übersetzung, die Dr. Margarete Stitz vorgenommen hat. Das Original wurde am 23. September 1318 in Metz ausgestellt.

 

Bruder Daniel, durch Gottes Gnade Bischof von Arka und Vikar des Metzer Kapitels während der Sedisvakanz, erteilt einen 40-tägigen Ablaß allen, die die Kirche des heiligen Wandelinus aufsuchen und zwar an folgenden Tagen:

 

„an seinem Fest und [am Fest] seiner Übertragung und am Weihefest dieser Kirche,

ebenso an den Festen der seligen Maria, der seligen Katharina, Maria Magdalena, des seligen Nikolaus und [am Fest] der Weihe der Magdalenenkapelle,

und am Karfreitag und an den einzelnen Festen der Vorgenannten und in den Oktaven ihrer Weihen,

wenn sie ihre Sünden gebeichtet haben und bereuen (…)“

 

Das Problem ist jetzt nur, daß wir nicht wissen, um welche Übertragung es sich handelt. Ich denke, es ist unstrittig, daß seine Gebeine übertragen worden.

 

Fragt sich, wohin.

Aus einem Erdgrab in die Magdalenenkapelle.

Aus dem Vorgänger der Pfarrkirche in die Magdalenenkapelle.

Aus der Magdelenenkapelle in die Pfarrkirche.

 

Daß die Leute in St. Wendel immer angenommen haben, daß er in der Magdalenenkapelle geruht und in die Pfarrkirche übertragen wurde, ist unstrittig … aber Vorsicht: die Annahme ist unstrittig. Wie oft wurde die Magdalenenkapelle bis zu ihrer Säkularisierung um 1800 „Wendelskapelle“ genannt, wie oft allein in den Kirchenrechnungen.

 

Aber daß die Gebeine 1360 [noch?] in der Magdalenenkapelle aufbewahrt wurden, dagegen spricht eine Aussage aus der obengenannten Ablaßurkunde von 1318:

 

„Weil wir überdies den heiligen Wandelinus festlicher verehren wollen, wohin er auch aus der Kirche, in der er ruht, getragen wird, wie es gewöhnlich geschieht [bei Bittgängen], um heiteres oder ruhiges Wetter oder an den Bitttagen, wenn alle sich fromm bei ihm [zur Prozession] versammeln und mit ihm wieder zur Kirche zurückziehen, gewähren wir für immer barmherzig im Herrn zehn Tage Nachlass, im Vertrauen auf unsere vorgenannte Autorität, auf Gnade und Verdienste, von den ihnen auferlegten Bußen.“

 

Hier ist explizit von der Kirche die Rede, in der er ruht, aus der er getragen wird und zu er von den Gläubigen zurückbegleitet wird. Also liegt er 1318 schon oder noch oder schon wieder in der Pfarrkirche.

 

Und jetzt gehen die Fragen erst richtig los:

Worin hat das Fest der Übertragung von 1318 seinen Ursprung?

Wenn er 1318 schon in der Kirche war, welchem Zweck diente die Tumba, die 1802 aus der Magdalenenkapelle in die Pfarrkirche gebracht wurde und vermutlich aus dem 14ten Jahrhundert stammt?

Und vielleicht bezieht sich ja das unmögliche Datum „5. Juli“ wirklich auf eine Übertragung der Gebeine - aber schon lange vor 1360, die nichts mit Pfingsten zu tun hat.

 

Weder auf die Fragen noch die Spekulation werden wir wohl je eine Antwort bekommen.

Aber fragen kann man ja mal.

 

St. Wendel, 5. Juli 2017

 

Roland Geiger

Über die Auswanderungssucht im Jahre 1816

Trierische Zeitung

Donnerstag den 8. August 1816

Nummer 95

 

Frankfurt, vom 2. August.

 

Zu den schwer zu erklärenden Erscheinungen gehört es, dass der Teutsche obgleich seiner Nation, seinem Vaterlande, seinen bürgerlichen Verhältnissen so treu anhängend, doch von Zeit zu Zeit von der Auswanderungsucht ergriffen wird. Diese Sucht herrschte unter anderem in den Jahren 1768 und 1784 gleich einer ansteckenden Krankheit. Tausende von Familien, durch täuschende Versprechungen von betrügerischen Bewerbern hingerissen, verließen mit ihrer in der Eile nachteilig versilberten Habe das Vaterland, um in Amerika und in Polen dem Blendwerke eines größeren Glücks nachzulaufen. Hatten sie sich dann unter Mangel und Elend aller Art bis zum Ziele ihrer eiteln Hoffnungen hindurch gearbeitet und gebettelt, dann erkannten sie es zu spät, dass man sie betrogen hatte und beweinten vergeblich ihre Leichtgläubigkeit, weil die Rückkehr in das verlassene bessere Vaterland innen verschlossen war. Mit bitterer Reue gedachten sie dann des Ausspruchs der Heiligen Schrift: bleibe im Lande und nähre dich redlich!

 

Das Journal von und für Teutschland, Schlözers Staats-Anzeiger, die Teutsche Zeitung und der allgemeine Anzeiger der Teutschen, enthalten Beispiele und Warnungen in Fülle.

 

Leider scheinen diese Arbeit bei einem großen Teil der Bewohner der Schweiz und der Rheinprovinz vergessen, oder nicht zu ihrer Kunde gekommen zu sein; denn auch jetzt sind viele Einwohner desselben von jener Auswanderungssucht befallen und geben sich dieser mit ebenso großer Sorglosigkeit hin wie der Türke der Pest. Die Ausführung ihres Vorhabens wird eben so wie den früheren Auswanderer die Reue auf dem Fuße nachfolgen; denn sehr bald werden sie sich überzeugen, daß die Stimme der Verführung sie irre geleitet hat; daß Luftschlösser an die Stelle einer gesegneten, vom Joche des Unterdrücker des befreiten Heimat getreten, daß Vaterland, Freunde, Verwandte, gewohnte Sitten und Gebräuche, verschwunden sind, daß die Hilfe der alten teilnehmenden Obrigkeit, der Trost des vertrauten Seelsorgers versagt ist und eine fremde unbekannte Sprache keine Mitteilung gestattet.

 

Es ist demnach Pflicht jedes sein Vaterland und seine Mitbürger liebenden Teutschen, die in beklagenswerter Verblendung ihrem Verderben entgehen zielende Einwohner zu wahrenden, solange es noch Zeit ist; besonders dringende Pflicht ist dieses für Geistliche und weltliche Obrigkeiten. Hier zu Lande, wo noch so viele unangebaute Wildländereien und zum Roden geeignete Waldstücke vorhanden sind; wo es im Geiste der Regierungen so wesentlich liegt, die Kultur und den Gewerbefleiß zu befördern; wo diese sich gewiss angelegen sei entlassen werden, selbst den Tagelöhnern, welche ihr Brod redlich verdienen wollen, dazu durch Wald=Wege=Bau= und anderen öffentlichen Arbeiten Gelegenheit zu verschaffen: muss es den öffentlichen Behörden besonders leicht werden, die getäuschten und verführten Einwohner von der Auswanderung abzumahnen. Zwar sind jetzt, kurz vor der Ernte, die Preise der Brodfrüchte zu einem sehr hohen Preise gestiegen; doch ist dies nur ein vorbeigehendes Übel, womit auch die entferntesten Gegenden in diesem Jahr nicht verschont geblieben sind. Beruhigende Nachrichten wegen der Ernte gehen von mehreren Seiten ein, und die Preise sind schon wieder im sinken, weil einige Regierungen sofort vorsorglicher Maßregeln durch unentgeltliche oder doch wohlfeilere Austheilung von Früchten und Brod ergriffen haben. Zuverlässig wird es also allen arbeitslustigen Einwohnern und redlichen Familienväter nicht an Verdienst fehlen; sie können diesen hier als freie Staatsbürger im besseren Vaterlande haben, und sind nicht genötigt, ihn in fernen Landen, wo Leibeigenschaft und Rohheit zu Hause sind, unter fremden Sitten und bei fremder Sprache noch weit kümmerlicher zu suchen.

 

Dieses zur Warnung für alle, welche hören wollen.

 

Jakob Becker vermacht der Pfarrkirche Geld für ein Kirchenfenster 1892

Ludwig Becker wurde geboren am 1803 in Glan-Münchweiler, und verstarb am 16.04.1890 in Glan-Münchweiler. Er heiratete Catharina Natter.  Sie wurde geboren am 1797, und verstarb am 25.12.1847 in Glan-Münchweiler.

  

Kinder von Ludwig Becker und Catharina Natter sind:

 

  1. Ludwig Becker * 14.11.1836 in Glan-Münchweiler.
  2. Jakob Becker * 18.01.1843 in Glan-Münchweiler;

                           + 23.02.1892 in St. Wendel.

 

Beruf: 1892 Bäcker lt. Sterbeeintrag

 

Notar Wiese, Nr. 493 vom 22.02.1892

 

Testament des Handlungsgehilfen Jacob Becker, krank im Bette liegend, jedoch, wie die mit ihm angestellte Untersuchung ergab, bei gesundem Verstande, aufgenommen in seiner Wohnung (resp. seinem Zimmer) im Hause des Kaufmanns Joseph Bruch:

 

"Ich vermache für den Fall meines Gott gefälligen Ablebens der katholischen Pfarrkirche zu St. Wendel, zum Zwecke der Herstellung eines gemalten Glasfenster für das Kirchengebäude, in welchem Glasfenster ein Bild und der Name des heiligen Apostels Jacobus angebracht werden solle, meine beiden Darlehnsforderungen aus den beiden Schuldscheinen vom 11. elften Mai 1885 achtzehnhundertfünf und achtzig, nebst den Zinsen von diesem Tage ab, an meinen Bruder den in Glan-Münchweiler wohnendenen Ackerer Ludwig Becker und an meinen seligen Vater den ebenda verlebten Ackerer Ludwig Becker, zum unbeschränkten und ausschließlichen Eigenthum.

 

Ferner vermache ich dem Kaufmann Joseph Bruch in St. Wendel wohnend, mein Sparkassenbuch über etwa sieben bis achthundert Mark mit der Auflage, davon die durch mein Ableben entstehenden Kosten zu bestreiten und mit der Bitte, den Rest als Vermächtniß aus Dankbarkeit für seine mir gewidmete jahrelange Freundschaft und Pflege anzunehmen, desgleichen meine Forderung in Höhe von 75 Mark an die Frau Witwe Carl Knoll geborene Marzen in St. Wendel wohnend, zum Eigenthum.

 

Im Übrigen will ich von meinem einzigen Bruder, dem genannten Ludwig Becker, Ackerer in Münchweiler, beerbt sein."

 

 

Quelle der genealogische Daten:

Register des Kirchenbuches der katholischen Pfarrei Glan-Münchweiler, Taufen und Sterbefälle, eingesehen im Kreisarchiv Saarlouis, Jan. 2009

Abteilung B. Verzeichnis der Bände mit handschriftlichen Akten, die z.T. auch Urkunden enthalten.

Diese Bände, in denen die einzelnen Schriftstücke ohne irgendeine genauer erkennbare Ordnung zusammengeheftet sind, wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt, wahrscheinlich unter dem Dechanten Creins.

 

Die Bände wurden unter dem Buchstaben B fortlaufend mit Nummern 1 versehen, sofern sie Sammelbände allgemeinen Charakters darstellen, in denen Akten und der sonstige schriftliche Niederschlag der Verwaltung der Pfarrei enthalten sind. Die Protokollbücher der Gemeindevertretung tragen die Nummern 80 - 99. Dekanatsakten des seit 1827 bestehenden Dekanates St.Wendel tragen die Nummern 100 -

 

B 1

Seiten 1 - 366.

Enthält auf den Seiten 1-198 ein von dem Altaristen Sebastian v.Zelting im Jahre 1539 angelegtes Urkundenkopiar über den Besitz der Kirche; auf den Seiten 199 - 296 ein Verzeichnis der Kircheneinkünfte von demselben Verfasser.

 

B 2

Seiten 1 - 644.

Enthält Stiftungen und Schuldverschreibungen zugunsten der Kirche. Ältestes Stück von 1420 (S.471); die meisten anderen Stücke aus dem 17. u. 18.Jhdt.

Zwei wichtige Siegelabdrücke:

  1. Großes Kirchensiegel bei Stiftung 5.423 ,
  2. Großes Gerichtssiegel der Stadt St.Wendel im einzigen in St.Wendel erhaltenen Abdruck 5.457.

 

B3

Seiten 1 - 196.

Enthält Akten verschiedenen Bezuges vom 15.-18.Jhdt. 5.1651 Pergamenturkunde von 1357,wurde zum besseren Schutz entnommen und der Urkundensammlung als Nr.8 einverleibt; ebenso S. 122, Papierurkunde von 1497, nunmehr Urkundensammlung Nr. 102. Die Seiten 1 - 95 enthalten Akten zum Neubau der ev. Kirche Wolfersweiler 1775-1779

 

B4

77 Seiten 1 - 434.

Enthält Akten verschiedenen Bezuges vom 15.-18.Jhdt, Meistens Schuldverschreibungen zugunsten der Kirche. Vertrag über den Neubau einer Orgel 1777 mit den Gebr. Stumm und dazugehörige Akten S. 94 - 115. Ältestes Stück von 1449 (5.430)

 

B 5

Seiten 1 - 255

Enthält ein Inventar des Pfarrarchivs aus dem Ende des 18. Jhdts. Beigeheftet ist ( S.220 - 241 ) das älteste Inventar des Archivs und der Kirchengerätschaften aus dem Jahre 1606.

 

B 6

Seiten 1 - 919.

Enthält Akten verschiedenen Bezuges vom 16.-18.Jhdt. meistens den Grundbesitz der Kirche betreffend. Ältestes Stück von 1431 (5.421). Verzeichnis des Kirchengrundbesitzes von 1609 (S.614-631). Inventar der Kirchengeräte von 1785 (3.705 ff.), Inventar des Archivs aus dem 18.Jhdt.(S.785-864).

Urkunde von 1360, Pergament, entnommen und der Urkundensammlung unter Nr. US 11 einverleibt.

 

B 7

Seiten 1 - 411.

Enthält Akten verschiedenen Bezuges vom 15.-18. Jhdt., darunter Gerichtsprotokolle von Hüttig= u.Raßweiler (5.157-280) von 1614-1635. Ältestes Stück von 1467 (S.80). Pergamenturkunde von 1464 (S.78) der Urkundensammlung als Nr. US 63 einverleibt.

 

B 8

Seiten 1 - 245.

Enthält Akten, die sich auf die geistliche Verwaltung der Pfarrei beziehen, darunter Visitationsprotokolle des 17. u. 18.Jhdt.

Zwei päpstliche Ablaßurkunden des 18.Jhdt. (S.26 u. 53) der Urkundensammlung als Nr. 134 u.142 einverleibt.

 

B 9

Seiten 1 443

Protokoll des Grundgerichtes der Kirche St. Wendel 1757 - 1766

 

B 10

FL Seiten 1 - 451.

Protokoll des Grundgerichtes der Kirche St.Wendel 1766 - 1798.

 

B 11

Seiten 1 - 816.

Enthält Akten über die der Kirche St.Wendel zustehenden Zehnten vom 16.-18. Jhdt. Zehntversteigerungsprotokolle, Kirchenzehnt in den Dörfern des Glantales.

 

B 12

Seiten 1 - 685.

Enthält Akten verschiedenen Bezugs vom 17. - 18. Jhdt.

betr. Zehnt- und Bauangelegenheiten.

 

B 13

Seiten 1 - 239.

Enthält Akten über die Verwaltung der Wälder, die der Kirche St.Wendel gehören. 18. Jhdt.

 

B 14

Seiten 1 - 175.

Enthält Schriftverkehr, betr. die von den Geistlichen an der Kirche St.Wendel zu zahlenden Schatzungsgelder. 17. - 18. Jhdt.

Notariell beglaubigte Kopie in vorgedrucktem Formular; Folio, schweinsled. eingebd. Heft.

 

B 15

Seiten 1 - 18

Schatzungs Heeb Register zu Haß- u. Hetigweiler,

Ambts S.Wendel.

Ohne Jahreszahl, um 1725.

 

B 16

Seiten 1 - 168

Feldbücher der Dorfschaften Hüttigweiler, Raßweiler, Hof Heisterberg, 1723; Pergamentbd.

Verzeichnisse aller Ländereien, aufgestellt 1721 durch besondere trier. Kommissionen.

 

B 17

Seiten 1 a 194

Protokoll des St.Wendler Kirchengrundgerichtes in den Gemeinden Hüttigweiler und Raßweiler; 18. Jhdt.

 

B 18

Seiten 1 - 899

Rechtsstreit zwischen der Kirche St.Wendel und den Gemeinden Hüttigweiler u. Raßweiler, 'die die Baufronen verweigern; 1787 / 88.

Mit vielen Belegstücken über das Rechtsverhältnis der Gemeinden zur Kirche St.Wendel aus dem 16. u. 17.Jhdt., darunter dem ältesten Gerichtsprotokoll der beiden Gemeinden von 1550 ff. (253 ff.).

 

B 19

Seiten 1-

Kirchenschaftregister von 1777; Liste der aus Urweiler zu zahlenden Schaft (Hessenscnaft) von 1795.

 

B 20

Seiten 1 - 122.

Enthält Akten des Prozesses zwischen der Kirche St.7iendel und dem ev.luth. Pfarrer Peltzer von Deisberg (Glan) wegen des Kirchenzehnten. 1787.

 

B 21

Seiten 1 -

Enthält Akten verschiedenen Bezuges, meistens Zehntangelegenheiten, auch einige Pastoralsachen aus der Amtszeit des Pastors M.Bender; letztes Viertel des 18. Jhdt.

 

B 22

Seiten 1 915.

Enthält Akten über die beanstandete Amtsführung des Kirchenrechners Theodor Fleck; 2.Hälfte des 18.Jhdt.

 

B 23

Seiten 1 - 210

Enthält Akten über die beanstandete Amtsführung des Kirchenrechners Peter Jos.Ningelgen; 1784 - 1788.

 

B 24

Seiten

Kurfürstliche Verordnung über die Führung der Kirchenrechnungen vom 10.Dez.1784.(Druck).

 

B 25

Seiten 1 - 532.

Enthält Prozeßakten des Rechtsstreites zwischen der Kirche St.Wendel und der Gemeinde Werschweiler wegen der Kirchenwälder auf dortigem Bann. Verkaufsverhandlungen wegen dieser Wälder mit der Herrschaft von Nassau-Saarbrücken. 1738 - 1794.

 

B 26

Seiten 1 - 73

Enthält Abschriften von Urkunden und Schriften über das Verhältnis der Pfarrei St.Wendel zum Hospital Cues, sowie über Güter, Renten und Privilegien des Hospitals von Cues in St.Wendel, welche von Archivstücken des Hospitals genommen sind. Angefertigt unter dem Hospitalsrector M. Clemens.

 

B 27

Seiten 1 -

Enthält Obligationen von Einwohnern der Dörfer Sotzweiler and Bergweiler, 1752 - 1787.  (Entstammt dem Archiv des Amtes Schaumburg in Tholey oder dem des Klosters Tholey.)

 

B 28

Seiten 1 - 1097

Enthält Schriftverkehr in Angelegenheiten der Pfarrei aus der Amtszeit der Pastöre Bender und Castello in chronologischer Reihenfolge von etwa 1767-1799

 

B 29 (jetzt B 31)

Seiten 1 - 450

enthält Schriftverkehr in Pfarrangelegenheiten mit geistlichen und weltlichen Behörden, Anstellung von Kirchendienern, Orgelbau, Verlegung des

Kirchhofs usw. ; 1753 - etwa 1820.

 

B 30

Seiten 1 - 450

Enthält den Schriftverkehr der Kirchenschaffnei

1789 - 1795 unter der Verwaltung des Kirchenschaffners Hermes.

Kirchenprotokoll 1681 - 1688 (S.1 - 29).

Protokoll über Verpachtung von Sitzen in der Pfarrkirche 1699 - 1753 (5.30 - 60).

 

B 31

Seiten 1 ‑

Enthält Akten über Kirchenzehnten, Schaftschuldnerlisten, Verpachtungsprotokolle; 1790 - 1795.

 

B 32

Seiten 1 - 377

Verordnungen des Kurfürsten und Erzbischofs von Trier, Clemens Wenceslaus; Druck. Ende des 18.Jhdts.

 

B 33

Seiten 1 ‑

Enthält Rechnungen der Domänenabtlg. der französ. Republik. 1807.

 

B 34.

Seiten 1 - 471

chriftverkehr in Angelegenheiten der Pfarrei unter Pastor Castello, 1792 - 1805. Kirchenbuch des Pastors Nic. Keller von 1697 (S.77 ff.).

 

B 36

Seiten 1 a 53.

Enthält Klage der St.Wendeler Kirchendiener gegen das Stadtgericht wegen Anforderung von Kontributionen;

1797

 

B 37

Seiten 1 - 885

Enthält Schriftverkehr in Angelegenheiten der Pfarrei

1800 - 1830.

 

B 38

Seiten 1 - 399

Enthält bischöfliche Verordnungen, Hirtenbriefe, Bekanntmachungen unter Bischof Joseph v.Hommer; 1824-1836. (Druck).

 

B 39

Seiten 1 - 147

Enthält Schriftverkehr der Pfarrei mit geistlichen und staatlichen Behörden; 1824 - 1834.

 

B 40

Seiten 1 -

Notarielle Verträge, abgefaßt von dem St.Wendeler Notar Henn; 1818.

 

B 80

Seiten 1 - 125.

Synodalprotokoll der Pfarrkirche St.Wendel;

24.6.1776 - 14.9.1787

 

B 81

Seiten 1 - 189.

Kirchenschaffneiprotokoll der Pfarrei St.Wendel; geführt durch Kirchenschaffner Hermes, 20.10.1789

- 1.7.1795.

 

?

B 82

Seiten 1 %

Protokoll der Sitzungen des Kirchenrates der Pfarrei St. Wendel 1803 - 1806.

 

B 83

Seiten 1 -

Protokoll der Sitzungen des Kirchenvorstandes der Pfarrei St.Wendalin 1803 - 1820.

 

B 84

Seiten 1 - 174

Protokolle der Sitzungen des Kirchenrates der Pfarrei St.Wendel; 14.11.1806 - 29.5.1820.

 

B 85

Seiten 1 - 276

Protokolle der Sitzungen des Kirchenrates der Pfarrei St.Wendel; 5.6.1820 - 276

 

B 100

Seiten 1 - 187.

chriftverkehr des Dekanates St.Wendel mit geistlichen und staatlichen Behörden. 1821 - 1841.

 

B 101

Seiten 1 - 225.

chriftverkehr des Dekanates St.Wendel mit Diözesan Verwaltung Trier und der herzogl. sachs.-coburgischen

Regierung in St.Wendel. 1820 - 1840.

 

 

B 102

Seiten 1 - 107

Enthält-Schriftverkehr des Dekanates St.Wendel, hauptsächlich in Angelegenheiten des Schulunterrichtes, der Kollekten und des Kirchbauwesens; 1834 - 1846.

Der Kirchenraub von 1716

Der Polenkönig Stanislaus Leszczynski, von 1714 bis 1718 Gast in der Residenz Zweibrücken, kündigte im Januar 1716 einen Besuch der katholischen Pfarrkirche an. Dabei wollte er sich neben der Reliquie des hl. Wendalinus auch den Kirchenschatz, bestehend aus Monstranzen, Kelchen usw., anschauen. Am Vorabend des Besuches brachte Pastor Stackler deshalb den gesamten Kirchenschatz aus der Güldenkammer im nordwestlichen Turm hinunter in die Sakristei. In der Nacht brachen Diebe durch ein Fenster der Sakristei ein und entwendeten einen Großteil des Schatzes. Der Diebstahl wurde nie aufgeklärt. Ein Schelm, wer Böses dabei denk.t

 

 

Aus der Kirchenrechnung des Abrechungsjahres 1715-1716

(die Währung ist Gulden - Alb - Denar)

 

Item sechß personen, so zwey tagh den Kirchen

räuberen nachgesetzen, geben                                                                   0-21-0

Noch in Zwey mahlen etliche dreißig

man deß Wegen ausgeschickt Umb

nächtlich zu patrolliren wie auch

etliche tagh zu gebracht geben                                                                  3-16-4

dem Italiener [Vacano] vor kugelen Undt

pulffer zahlt                                                                                                 1-15-0

Item an eisen Vor Tralgen an die Sacristey

finstern 52 ¼ pfund jedes 2 alb                                                                 4-8-0

Nicklaß schwan nacher Keyßerßlautern ge

schickt, Umb die dieb wegen der Kirchen Sachen zu

exemmeniren zu lohn                                                                                    2-0-0

 

Item H. Dautzenberger nacher schwartzen

acker geschickt auf kundschafft

der Verohrenem kirchen schatz Ihme

auß befelch H. Pastor und H.

Dhame geben                                                                                                 3-0-0

 

Noch auß obigem befelch leonard

Hallauer, deß wegen auff Zwey=

brücken geschickt dießfahlß

5 tag außgeblieben Ihme

mit geben                                                                                                       8-1-4

 

 

 

Specificatio des geraubten in der Kirch Zu St Vendal.

 

  1. brust bildt S. Vendalini Von silber übergüldt mit Viellen abgehenckten silbernen Ketten an Welchen silbern undt guldene schaeff, pferdt, undt schwein hangen ad 36 lib

 

  1. Eine Monstrantz schier fere ad 300 rh

 

  1. reliquiarium in forma capellae pulchris figuris distinctum utrimque inauratum ad – ad – 6 lib

 

  1. quinque calices inaurati argentei

 

  1. duae cruces duabus palmis altae

 

  1. reliquiarium argenteum turritum aeque (?) magnum

 

  1. quatuor inaurata leonum capita annulos aureos in ore habentia quae pertinent ad dalmaticas

 

  1. optima casula alba ex serico cum cruce rubea similiter serica.

 

  1. aliaque parva tamen argentea.

 

 

Übersetzung von Frau Dr. Stitz:

 

3) Reliquiar in Kapellenform, beidseitig (utrimque, u = v) vergoldet

 

4) 5 vergoldete Kelche aus Silber

 

5) 2 Kreuze , 2 Handflächen (offenbar Maß) hoch

 

6) ein silbernes turmgekröntes (oder turmartiges?) Reliquiar, ebensogroß

 

7) 4 vergoldete Löwenköpfe, die goldene Ringe im Maul haben

 

Was sich auf die Dalmatiken bezieht: (D.: eigentl. Diakongewand, hier Sammelbegriff f. liturg. Gewänder?)

 

8) eine sehr gute weiße Kasel aus Seide mit einem roten (rubea überrascht mich, normal wäre rubra) Kreuz ebenfalls aus Seide

 

9) eine andere kleine, aber silbern

 

Nachforschung über die Verlohrne Kirchen Sachen von St Vendel 1715

(Seite 117)

 

Nachforschung über die Verlohrne Kirchen

Sachen von St Vendel geschehen d 12 Jan: 1715 geschehen

heimlich zu Bettingen.

 

Des Nachts bin Ich umb 6 Uhren nacher

Betting kommen, Und alsobaldt lassen aucher

dahin hanß Peter Balthes Einen Müller zu primbs=

willer graffischer dachsstuhler Herrschaft, undt

Ihnen befragt, ob solcher Verlohrne undt ge=

fundenen Sachen keine Wißenschaft hatte, Welcher

ohngeZwungen in gegenwarth Peter Enkrich

Eines Trierischen EinsPännigers Nicolai

didié Von Bettingen undt seiner Haußfraw

bekennet; Er habe Von Johannes Oster

von Hittersdorff vernomen, daß Von

dem Salmenfanger Matthes Mohr Zu

pupprich ein fisch gefangen worden, der wohl

über hundert doublonen werth seye; Mein

antwortete Er Johannes Oster was wahre

doch daß Vor ein fisch von solchem hab Ich nie=

mahle gehöhret; Es ware ein solcher

Wiedersetzte der Matthes Mohr, dabey

etliche bilder waren. Nemblich Es seyen

die Zigeuner komen, als Er auff die

Salme lauerte, tragend einen kupffern

Kesser in Einer stang, solche heimlich am

Wasser verborgen und davon gangen(.) nach

deren abweichung seye Er Matthes Mohr

hinzugangen den Kessel Erhoben, und

seye daringeweß allerhand bildern.

2°. solchen Kessel habe Er seinem Vatter

nach hauß getragen, so Ihn aber mit dem

Kessel nach dessen besichtigung, hab wollen

zum Hauß hinaus Jagen, mit diesem

ausgestossenen trew worthe, Er solle sich

mit solche Sachen Zum Hauß hinaus schehren.

 

(Seite 118)

 

Nach diesem seye der Vatter selbsten mit

der Salmen gabel auff die platz gangen

allwo Er den kessel gefunden, undt gesehen,

daß unter den Zigeunern ein über

auß großer Tumult, und Verstöhrung

undt alsobald der ausbruch geschehen;

Undt deswegen zurückkehrend den

Kessel in Verwahr genommen, auch mehr

darein befunden als Er selbsten zum

Ersten darein gesehen.

 

3° Bezeuget der Müller daß Einer

Von den Ziegeunern über drey Tag Zu=

rückkommen ins Meyershauß zue prims-

weiller, und die Meyers befragt                              Randvermerk:

ob nit ein kessel gefunden worden, Und Zwar        Welche Zum Zeigen zu nehmen

mit Zweiffel auff den obged. Müller, welchen

kessel ihr Obristen gar sehr bedawre.

Welchem die Müllers geantwortet, der

Müller habe nichts vom Kessel, noch waß

darin geweßen; sondern der Kessel seye

würcklich auff die andere seith der

primbs schwommen, und nehmen sie wunders,

daß die Obriste so groses Leydt tragen

Umb eine Kupfer Kesseltrage. Da-

rauf wiedersetzte der Ziegeuner Es

wäre Ihm nicht um den Kessel Zu thun

es wäre etwas darin, daß Er

ungern entbehre. Undt also seine

Ausred der Müller beschlossen.

 

  1. Ist in selbiger Nacht Johannes

Oster Von Hüttersdorff Nach Bettingen

beruffen worden Undt in gegenwarth

Obiger Zeugen auch des Mullers be-

fragt wordenuHhh

 Ob von dieser Obigen aussag

des Müllers Und des fischfangs keine

 

(Seite 119)

 

hat Peter der Müller zu Brimswiller d 13 Jan 1715

grafischer dachsstuhlischer Herrschaft berichten nacher

Bettingen bekennt frey öffentlich (***) daß Er von

Johannes Oster von Hittersdorf vernommen,

daß Ein Fischer von gemeltem Hittersdorf (Einschub "bupprich Mathes Mohr) einen

treyssig fisch gefangen (Einschub "sich berehmet"), Nemblich es seyen die

Ziegeuner des Nachts kommen, als Er (Einschub: die Fischer) auf

die Salmen lauerte, tragend einen

Kessel in einer Stang, solche ins Wasser

gelassen, nach deren Abweichung Er (Einschub: die Fischer) hinZugangen

den Kessel erhoben und seyn darin ge-

wesen allerhand bilder.

 

(Einschub *** als Randvermerk:

"in gegenwarth Peter Enkrich

Nicolaus didié und seiner haußfraw

von den Salmenfängern, zu pupprich.

Er hatte ein Fisch gefangen der wohl hun-

der Doublonen wehrt, Mein Antwort

dar über, was war das vor ein fisch

Einschub: Von solchen Salmen hab niemahls gehört

und solche d___sche als Bildern bey wonen

Einschub: es war ein solcher Versetzte Er

da Bilder bey wahren.)

 

  1. solche habe er seinem Vatter nach (****)

Haus getragen Er ihn aber mit dem Kessel

habe wollen Zum Haus hinaus Jagen

 

(Einschub *** als Randvermerk:

nach Beschawung dieses

mit Verantworthliche habe sich mit

solcher sachen zum Teiffel scheren.

Nach diesem ist der Vatter seblst

mit den Salmen gabel auf den

benannten platz gangen, und gesehen,

d unter den Ziegäuern ein

über auß großer Tumuld undt

Verstöhrung und alsobaldt der

ausbruch geschen, und deßwegen

Zurück kehrend der kessel

in Verwahr genommen, auch

Mehr dar rein befunden, als er

selbsten Zum Ersten gesehen)

 

  1. ist dieser Johannes Oster von Hüttersdorf

berufen worden, welcher befragt ob

von dieser Sach bisherheßt (?) haben, Zwar

bekennet daß Ihme selbiger Matheiß Mohr

(Einschub: auf der Herren von der Motte Felder)

von dem Fischfang der Kinder _ort geben

aber über etliche tag darüber Von

ihm befragt, geläugnet und Ver-

melden, es wäre nichts an der Sach;

solches aber alles hat Er in höchster

Bestürzung geredet alle augenblick

die Farbe verändert, undt hat man

Ihme seine ängstigung auß den

augen abgegesehen.

 

  1. Bezeuget der Müller, daß Einer von

den Ziegeuner über etliche Tag

 

(Seite 120)

 (ins Meyershaus Zu primswiller  ____ den Meyers gefragt)

zurück ins Dorf kommen, zu frag

ob nit ein Kessel gefunden worden, und zwarn

mit Zweiffel auf obged. Müller, welchen

Ich obristen gar sehr bedaure (*****), nicht wegen

des Kessels, sondern wegen desse, so darin ge-

wesen.

 

 

(Einschub ***** als Randvermerk:

welchem die Müllers geant-

wortet der Müller selbe nichts

Von dem Kessel noch was drin

war, sondern der Kessel seye

würcklich auf anderseith der

primbs kommen -----Und wäre

Wunders daß der Oberste so

groses Leith drage Umb einen

Kupfer Kessel, darauf ant-

wortete  der Ziegeuner, Es

wäre ihm nicht nicht um den Kessel

Zuthun, sondern es wäre,

was im Kessel, daß Er un-

gern Verliehre.)

 

  1. Bezeuget Ein anderer Es waren im Kessel

drey oder fier Kelch, und eben

so viel hätt seint unsere Kirch verlohren

It(em) seye darin ein Kopf- und Brust-

stück, aber Zusammengeschlagen; Jt. eine

Monstrantz auch Zusammen geschlagen

welches alles in dem Verlust sich befindet.

 

  1. Von dem FischZug hat gemelter Kerl

mehreres erzählet Nemblich

 

                      ackermann

 

  1. Wilhelm von pupprich ein

Hagenscher unterthan beZeuget eben

messig, d. Johann Matthes Mohr

selbst freywillig bekennet, daß

Er den Kessel gefind unten

am ge(m)eld. Platz gefunden, welches

Claudius didie, Peter Ludwig und

der Müller selbsten Ihme haben erzehlt ge-

habt.

 

 

Pfarrarchiv St. Wendel

Signatur B3

Seiten 117-120

Transkription am 21.06.2009 von Roland Geiger, St. Wendel

 

 

Urkundensammlung 1304 - 1960

Rudolf Gerber

Regesten der Urkundensammlung (US) des Pfarrarchivs (PfA) St. Wendel

 

 

Vorwort

 

Die Regesten des Pfarrarchivs St. Wendel wurden von Herrn Dr.Carl Pöhimann, Zweibrücken im Jahre 1942 zusammengestellt, von Herrn Professor Walter Hannig, St. Wendel +1975, ergänzt, und durch Herrn Hauptschullehrer Gerd Schmitt, St. Wendel, zwischen 1983 - 1885 zusammengefaßt. In diesem V. Band sollen alle Regesten von St. Wendel aus der Urkundensammlung (US) des Pfarr-Archivs (PfA) herausgegeben werden.

 

Herr Studiendirektor Gottfried Kortenkamp, Wittlich, hat die Regesten in mühevoller Arbeit angefertigt. Dafür gebühren ihm besonderer Dank und Anerkennung.

 

An dieser Stelle sei auch dem Pfarrer von St. Wendel, Herrn Pastor Bruno Holschbach für die großzügige Bereitstellung der Urkunden gedankt und Herrn Pastor Franz Retterath, Trier, der die Fotos ermöglichte.

Fur die Hinweise zur Entstehung der Bücher danke ich vor allem Herrn Dr. Werner Habicht, dem Vorsitzenden der *Saarländischen Familienkunde'.

Zum besseren Überblick wurden die Regesten durch Dateien in chronologischer und alphabetischer Reihenfolge bearbeitet und ausgewertet.

 

Bemkastel-Kues, Ende des Jahres 1993;

 

Pfarrer Rudolf Gerber, Diplom - Pädagoge.

 

 

1304 Oktober 27

 

Thylemann Hudestoch bekundet, daß der Streit und die Zwietracht zwischen ihm und den Pfarrleuten zu St. Wendel wegen der Mühle zu Breyten, genannt St. Wendelsmühle, Diözese Metz gelegen bei Tholey, Diözese Trier, am Sonntag von Allerheiligen (25.0kt.) im Kloster St. Mauritius zu Tholey endgültig beigelegt und entschieden worden sind.

Für die Pfarrleute waren anwesend die Kirchenmeister Konrad (Conzo) Rentere und Baldemar, außerdem Walter von Baltersweiler, Albert von Alsazen, Johannes, der Schwiegersohn von des Filemann, Nibelung und der Bäcker Folmar von St. Wendel, die gemeinsam mit den erwähnten Kirchenmeistem geschickt worden waren.

Thylemann Hudestoch erklärt ausdrücklich und öffentlich, kein Recht an der Mühle zu haben, die Eigengut von St. Wendel ist.

Er verzichtet auf allen Zins und Dienst, gleich welcher Art und gibt unter Eid für sich und seine Erben alle erbrechtlichen Ansprüche auf, die er bislang auf die Mühle erhoben hat oder glaubte erheben zu können, und er verspricht Gewähr.

Zeugen sind der Prior Hugo, der Cellerar Emecho, Folmar als Kustos des Klosters Tholey, der Burggraf Ensfried, Johann von Bliesen (Blisa), Thylmann genannt Pyrtinis, alle Ritter, Ensfried von Linda, Knappe (armiger) zu Schonenberg (Xonenberch), der Ritter Wilhelm von Sötem (Sutra) und viele andere.

Siegelbitte des Ausstellers an Abt Folmar von Tholey. Dieser kündigt sein Siegel an. Siegel des Ausstellers.

Datum 1304 Oktober 27 (in vigilia Simonis et Jude apostolorum)

 

Ausf., Perg., lat., 2 Siegel, beide ab

PfA St. Wendel, US 1

 

 

1310 Dezember 29

 

Johann von Schaumberg (Schowenberch), Edelknecht, Sohn des verstorbenen Ortelo,und seine Frau Jutta bekunden, daß die Schwestern Suerze und Hengila mit ihrer Zustimmung die jährlichen Einkünfte von drei Schillingen St. Wendeler Geld aus einer Wiese 'an dem Hofe' der Bruderschaft von St. Wendel übereignet haben. Diese Jahrgülte haben die genannten Schwestern von Schaumbergem gekauft und in Erbbesitz gehabt.

Johann von Schaumberg und seine Frau schenken nun zu ihrem Seelenheil auch ihre Vogtei an der besagten Wiese für immer der Bruderschaft, und zwar sollen fortan auch die Einkünfte aus der Vogtei der Bruderschaft zufließen ohne weiteren Widerspruch der Aussteller.

Datum 1310 Dezember 29 (in crastino Innocentum)

Abt Emicho von Tholey siegelt den Brief auf Bitten der Eheleute.

 

Ausf., Perg., Siegel ab

Der Text ist durch seinerzeit aufgetragenene Reagenzien teilweise unlesbar geworden und auch unter UV-Licht nicht einwandfrei zu entziffern!

PfA St. Wendel, US 2

 

 

1326 Februar 1 (1325 stil. Trev.)

 

Konrad Hubelrus von Schaumburg (Xomberch), Sohn des verstorbenen Herrn Ortlieb (Ortelip), schenkt zum Heil seiner Seele alles Recht, welches er und seine Vorfahren an der Mühle zu Breiten, genannt die Schenellards Mühle, gehabt haben, der Bruderschaft von St. Wendel. Die Stiftung geschieht mit Zustimmung seines Herrn Ekelmann, zu dessen Lehen die Mühle gehört. Die Ritter Ekelmann und Ensfried geben auf Bitten des Konrad Hubelrus ihr Siegel.

Datum 1326 Frebruar 1 (1325 feria sexta ante Purifictionem beate Marie virginis)

 

Ausf., Perg., lat., 2 Siegel, beide ab

PfA St. Wendel, US 3

 

 

1335 Mai 28, St. Wendel

 

Jakob Pelzer (Pellifex) von St. Wendel und seine Frau Margareta schenken in Anbetracht des sicheren Todes, doch bei klarem Verstand und nach reiflicher Überlegung zu ihrem Seelenheil und um etwas in die Schatzkammer (gazophilacium) Gottes einzubringen, auch weil sie vom Alter gezeichnet(senio confecti) überdies ohne den Trost von Kindern sind und darum Christus als alleinigen Erben einzusetzen wünschen, einmütigen Sinnes und in freier Überzeugung der Kirche von St. Wendel alle unbeweglichen Güter, die ihnen erblich im Dorf St. Wendel und dessen Umkreis gehören, es seien Häuser, Scheunen, Gärten, bebautes und unbebautes Ackerland, Wiesen, Weiden und Wald.

Sie übertragen die Güter zu ewigem Besitz dem Pastor Ägidius sowie den Brudermeistem Wiltho genannt Wyso und Wilhelm im Namen der Kirche mit allen Rechten ohne jede Einschränkung und ohne daß jemand Einspruch erheben könnte.

Die Aussteller ordnen an, daß alle Einkünfte und Nutzungen aus den geschenkten Besitztümern zur Mehrung des Gottesdienstes und zum Wohl der Kirche angewendet werden und daß überdies ihr Todestag und der ihrer Eltern in der Kirche von St. Wendel feierlich begangen werden. Die beiden Eheleute versprechen Gewähr, wobei die Frau Margareta ausdrücklich auf Privilegien verzichtet, die ihr als Ehefrau zustehen könnten (privilegio dotis pro mulieribus).

Die Aussteller bitten Johannes, Pastor von Lengsweiler und Archipresbiter, und Ägidius,Pastor von St. Wendel, um ihr Siegel.

Geschehen und geschrieben in der Kirche von St. Wendel zur Stunde der hl. Messe in Gegenwart des Schultheißen, der Schöffen, Synodalen und des gläubigen Volkes, das zur Messe erschienen ist und dies alles gesehen und gehört hat.

Datum St. Wendel 1335 Mai 28 (die dominica proxima post Ascensionem domini hora missarum)

 

Ausf., Perg.. lat., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 4

 

 

1335 Dezember 13

 

Dietrich Gauwer, Ritter von Lechtenberg, und seine Frau Ida (Yde) schenken zu Ehren St. Wendelins und zum Heil ihrer Seelen die Zinse und Herbergen, die sie zu Lengsweiler(Lengeswilre) haben. Die eine Hälfte der Besitztümer wird dem Altar zu einem Jahrgedächtnis gestiftet, die andere Hälfte der Bruderschaft zu St. Wendelin, und zwar in der Form, daß die Herbergen ganz der Bruderschaft zugehören sollen, während die Zinse dem Pastor und dem Altar zustehen.

Der Aussteller kündigt sein Siegel an.

Geschrieben 1335 Dezember 13 (op sente Luden dach in dem advente)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 5

 

 

1352 September 8

 

Johann von Bliesen (Blysen), Edelknecht, und sein ehelicher Sohn Johann verpfänden dem Pastor Hugo von St. Wendel für 18 Pfund Heller ihre Wiese zu Niederhofen (Niderhoven) auf der Furt.

Die Wiese hat Angela (Engele) von Niederhofen von den Ausstellern und ihrer Vorfahren bislang in Erbschaft gehabt, und sie ist jetzt wieder an Johann von Bliesen und seinen Sohn zurückgefallen als ihr Eigentum. Die Ablösung des Pfandes wird jedoch vorbehalten, und zwar für 18 Pfund Heller.

Die Aussteller versprechen Gewähr, notfalls wollen sie sogar ein Lager in St. Wendel beziehen, falls unberechtigte Ansprüche von dritter Seite erhoben werden. Der Pastor ist seinerseits berechtigt, die Wiese weiter zu verpfänden an geistliche oder weltliche Personen zu eben dem Betrag von 18 Pfund Heller. Johann von Bliesen gibt das Siegel für sich und seinen Sohn und bittet Philipp, Abt von Tholey, sowie Ensfried von Bliesen, einen Verwandten, um Mitbesiegelung.

Diese kündigen ihr Siegel an.

Gegeben 1352 September 8 ( uff unser frouwen dag, als sy geboren wart)

 

Ausf., Perg., dt., 3 Siegel, alle ab

PfA St. Wendel, US 6

 

 

1355 April 23

 

Johann vom Stein, Burggraf zu St. Wendel, und Hugo, Pastor und Kellner daselbst, bekunden als Amtsleute des Erzbischofs Boemund von Trier, daß sie dem Pastor und der Bruderschaft zu St. Wendel die Hofstatt, auf der die Scheune des Herrn Eckelmann gestanden hat - die Scheune ist in der Zeit abgebrannt, als sie Amtsleute waren - zu einem ewigen Jahrzins überlassen haben, und zwar mit Zustimmung des Erzbischofs von Trier.

Der Jahreszins beträgt acht Schillinge guter Heller und ist jeweils am Fest Martini (11.Nov.) fällig. Dafür steht den künftigen Inhabern die Nutzung der Hofstatt sowie der dazu gehörenden Dungstätte (miestestede) und der Weg ohne jegliche Behinderung frei.

Die Aussteller kündigen ihr Siegel an.

Gegeben 1355 April 23 (uff sante Georien dage des heiligen martelers)

 

Ausf., Perg., dt., 2 Siegel. beide ab NA St. Wenel, US 7

 

 

1357 in der Pfingstwoche (28.5. - 3.6.1357)

 

Der Pastor Hugo und die Brudermeister der Pfarrei St. Wendel (zu sante Wendelin) bekennen, daß man jährlich zu Lichtmeß (2.Febr.) dem Junker Ulrich von Volmarsbach und dessen Frau Clara sowie deren Erben ein Pfund Wachs aus der Mühle zu Stege bei Wolfersweiler zinspflichtig ist.

Die besagte Mühle gehört zur Marien Magdalenen Kapelle in St. Wendel, und wer die Mühle innehat, muß den Wachszins liefern.

Der Pastor Hugo kündigt sein Siegel an.

Datum 1357 in der Pfingstwoche (in ebdomeda Penthecostes)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 8

 

 

1357 Juli 23

 

Alexander Kese, Edelknecht von Kastel (Kanteln), verzichtet aus Dankbarkeit und für erwiesene Freundschaft, die ihm Hesso von Esch (Hessche von Es) erwiesen hat, auf das diesem gegebene Lehen zu Krügelbom(Cr-ugelbom) und überträgt es mit Mannschaft, Diensten und Verpflichtungen an Hesso von Esch und seine Erben.

Alexander kündigt sein Siegel an und bittet Johann Graf zu Salm sowie seinen Verwandten (maig) Konrad von Kastel um Mitbesiegelung. Diese geben ihr Siegel.

Gegeben 1357 Juli 23 (des nesten sondages vor sente Jacobes dage des Heyligen aposteln)

 

Ausf., Perg., dt., 3 Siegel, alle ab

PfA St. Wendel, US 9

 

 

1358 Juli 1

 

Johann von Bliesen, ein Edelknecht, stiftet für sein und seiner Eltern Seelenheil zu einer ewigen Messe am Liebfrauenaltar zu St. Wendel eine Wiese zu Niederhofen'auf der Furie' gelegen, in der Pfarrei Bliesen, Bistum Trier. Die Wiese ist sein Eiigentum und frei von allen Zinsen und Herrendiensten: Johann von Bliesen wird als Miglied in die St. Wendelins Bruderschaft eingeschrieben; An den vier Quatembertagen (vronfasten) soll man seiner gedenken, wie es in der Bruderschaft üblich ist.

Der Aussteller kündigt sein Siegel an und bittet Ensfried, seinen Verwandten aus Bliesen, um Mitbesiegelung. Dieser gibt sein Siegel.

Gegeben 1358 Juli 1 (des sundages nach sante Peters u.sante Paules dage d. heyligen aposteln)

 

Ausf., Perg., dt., 2 Siegel, beide ab

PfA St. Wendel, US 10

 

 

1360 ...

 

Die Eheleute Hentze und Margrete verpfänden dem Glöckner Gottfried (Godele) eiriFeld 'bei der Achten' für neun Pfund Heller und ein Stück Wiese'in der Basenbach' für vier Pfund Heller die bereits bezahlt sind.

Der Glöckner oder Inhaber des Pfandbriefes ist fortan berechtigt,die Stücke zu nutzen bis zur Ablösung der Verpfändung für die obengenannten Beträge. Die Aussteller versprechen Gewähr und bitten, da sie kein eigenes Siegel haben, Andreas (Endreis, Pastor zu Berg (Berch) und Pfarrer von St. Wendel, um Besiegelung. Dieser gibt sein Siegel.

Gegeben 1360 .. .(Perg. ab: des nesten frydages na sente ...der heiliger merteleere)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

Perg. im untersten rechten Viertel abgerissen, in den Knickfalten schadhaft, daher Textverlust, jedoch keine inhaltliche Fehlstellen!

PfA St. Wendel, US 11

 

 

1360 ( - -)

 

Ludwig Herr zu Kirkel bekundet, der Pastor Hug(o) von St. Wendel habe hinter der Vogtei in St. Wendel gegenüber der Kirche ein neues Haus gebaut.

Der Pastor hat dieses Haus an den Pastor Nikolaus von Dorrenbach, Kaplan des Ludwig von Kirkel, verkauft. Der Aussteller befreit das besagte Haus von bestimmten, ihm zustehenden Abgaben, verspricht Gewähr und kündigt sein Siegel an.

Datum 1360 (Montag und Tag unlesbar!)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 12

 

Anmerkung:

Der Text ist zum großen Teil, vor allem ab der 6. Zeile, durch Reagensflüssigkeit, die als "Lesehilfe" dienen sollte, seinerzeit bis zur Unkenntlichkeit verdorben worden. Auch die UV-Lampe hilf t nicht weiter. Die ersten 5 Zeilen und Bruchstucke in den folgenden Zeilen ertauben jedoch ein annehmbares Regest diese aus 17 1/2 Zeilen bestehenden Urkunde!

 

 

1360 Juli 25

 

Arnold und Jakob von Odenbach, Gebrüder, verzichten für sich, alle ihre Geschwister und Erben auf alle Forderungen und Rechte an der Mühle zu Stege bei Wolfersweiler (VVolferswilre) und übertragen diese Rechte und Forderungen auf die Frühmesse in der Kapelle St. Maria Magdalena zu St. Wendel.

Die Übertragung geschieht vor dem Amtmann Friedrich, vor Gottfried (Godemanne) von Elweiler und Hugo (Hugelen) von Moseberg, Schöffen zu Wolfersweiler, in dessen Gericht die Mühle liegt. Der Inhaber der Mühle ist den Gebrüdem von Odenbach oder ihren Erben jährlich auf Lichtmeß (2.Febr.) zu einem Pfund Wachszins verpflichtet. Die Austeller und ihre Vorfahren werden in die Bruderschaft zu St. Wendel eingeschrieben: An den vier Quatembertagen (fronefasten) soll ihrer in der Messe in der üblichen Weise gedacht werden.

Arnold von Odenbach kündigt für sich und seine minderjährigen Geschwister das Siegel an und bittet Peter, Pastor zu Wolfersweiler, um Mitbesiegelung auch für den Amtmann und die Schöffen, die oben genannt sind.

Gegeben 1360 Juli 25 (uff sente Jacobs dage des heyligen swolff boden)

 

Ausf., Perg., dt., 2 Sieget, beide ab

PfA St. Wendel, US 13

 

 

1361 Mai 31

 

Die Brudermeister Henzo Nebelong, Boemund Schuttheiß und Godilmann Glöckner sowie die ganze Bruderschaft der Pfarrei St. Wendel, Diözese Metz, bekunden, daß der Trierer Erzbischof Boemund ihnen 100 Goldgulden Mainzer Währung zugewiesen und übereignet hat mit der Auflage, dieses Geld für das Wohl des Erzbischofs und der Trierer Kirche, auch für sein und seiner Vorgänger, Nachfolger und Vorfahren Seelenheil anzulegen.

Die Aussteller versprechen auf Treu und Glauben, ein ewiges Licht zu Ehren des hl. Bekenners Wendelin in der Kirche zu St. Wendel zu unterhalten und für alle Zeiten bei Tag und Nacht ununterbrochen brennen zu lassen.

Der Erzbischof seinerseits stiftet für das besagte Geleucht eine silberne Ampel, geschmückt mit den Wappen und Insignien seines Vorfahren und der Trierer Kirche. Die Brudermeister sind verpflichtet, diese Ampel recht zu bewahren und zu hüten. Sollte sie gleichwohl zugrundegehen, muß Ersatz beschafft werden in Form einer Lampe aus Glas oder aus einem anderen geeigneten Material. Zur Sicherheit verpfändet die Bruderschaft ihre Güter, verspricht Gewähr und bittet den Pastor Nikolaus von St. Wendel, mit dessen Wissen, Rat und Zustimmung dies alles geschehen ist, um Besiegelung der Urkunde.Siegelbitte ergeht ferner an Abt Bezelin von Tholey, an Ludwig Herrn zu Kirkel und an den Edelknecht Hesso von Esch.

Datum 1361 Mai (die ultima mensis Maji)

 

Ausf., Perg., lat., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 14

 

 

1362 Februar 20

 

Hermann Knauff, Bürger zu Meisenheim, und seine Frau Irmgard (Irmele) verzichten zugunsten der Gemeinde des Dorfes St. Wendel auf das Gut und Erbe, das Irmgard von ihrer Mutter und ihren Eltern geerbt hat.

Die Aussteller bitten den Schultheiß Peter und die Meisenheimer Schöffen Henrich Colman und Henne Budeln um Bestätigung und um das Siegel der Stadt Meisenheim.

Gegeben 1362 Februar 20 (des nesten sontages vor Paffenfasenacht)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 15

 

 

1367 November 24

 

Wilman, Wysknechts Sohn von Orweiler (Orwilre), verkauft erblich seine Hofstatt in Orweiler bei dem Brunnen(by dem burren) an Wilfried von Konken (Conkin) und dessen Erben unter folgender Bedingung: Wilfried muß von der besagten Hofstatt jährlich zwei Hühner in den Herrendienst leisten, eines zu Martini und eine zu Fastnacht, außerdem hat er an Wilman jährlich drei Pfennig zu zahlen. Zur Sicherheit verpfändet der Verkäufer seinen Hof mit Zubehör (hobegeringe), verspricht Gewähr und bittet die Herren, zu deren Bereich die verkaufte Hofstatt gehört, den:neuen Besitzer in ihren Schutz zu nehmen.

Siegelbitte des Ausstellers an den Ritter Johann vorn Stein, Burggraf zu St. Wendel. Dieser gibt sein Siegel in Gegenwart der Zeugen: Fomar, Gottfried (Gebe), Nikolaus (Niclais) und Ludwig (Lude), alle aus Orweiler, außerdem Heinrich (Hencze), der Kellner von der Burg St. Wendel. Datum et actum 1367 November 24 (in vigilia sande Katherine virginis gloriose)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 16

 

 

1374 Februar 21 (1373 stil. Trev.)

 

(Jo)hannes, Peter Schelboms Sohn von Winterbach, und seine Frau Ortrud einigen sich auf Rat guter Freunde mit den Brudermeistem von St. Wendel wegen gewisser Streitigkeiten um die Wiese in Niederhofen 'an der Furte', Pfarrei Bliesen.

Die Wiese war dem Altar U. L. Frau in St. Wendel lediglich zur Nutzung übertragen worden:

Die Eheleute verzichten nunmehr vor den Schöffen und dem Gericht Tholey völlig auf alle Rechte an der Wiese und bringen sie in den erblichen Besitz der Bruderschaft und des Altars U. L. Frau in St. Wendel.

Johann und Ortrud versprechen Gewähr, soweit Anspüche von jemand aus dem Bereich des Gerichtes Tholey erhoben werden sollten, erklären sich jedoch für nicht zuständig, wenn Ansprüche erhoben werden aus der Pfarrei St. Wendel oder von Personen außerhalb des Gerichts Tholey. Wegen der Wiese waren zwei Frauen, Agnes die alte Kuppen und ihre Tochter Mechthildis (Metze), in den Bann gekommen: Johannes ist mit der gütlichen Einigung der Streitigkeiten nur einverstanden, wenn zuvor die Frauen von den Brudermeistem aus dem Bann genommen werden,dann aber will er künftig die Bruderschaft von jeder Forderung dieser Frauen schadlos halten. Zeugen sind Junker Jakob von Hustat, Bruggraf zu Schaumberg (Schouwinburg), Henkin Cyckelin und Urseler Cremer, Schöffen zu Tholey, Johann, Pastor zu Merpedingen,Mathias Crissemen Sohn von Tholey und Nikolaus Marschall. Siegelbitte der Aussteller an den Burggrafen Jakob und an Johann, Pfarrer zu Bliesen. Diese geben ihr Siegel.

Gegeben 1374 Februar 21 (1373 des andern dagis na dem sondage, daz man singfit Invocavit)

 

Ausf., Perg., dt., beide Siegel ab

PfASt. Wendel, US 17

 

 

1374 März 26

 

Hans (Henselin), Schultheiß zu Kirkel, Hermann, Fritzen Cremers Sohn von St. Wenbel und weitere, die dazu gehören, einigen sich mit dem Pastor NikolAusfClais) von St. Wendel wegen Streitigkeiten, die bezüglich eines Weges entstanden sind, der über den Pfarrhof (wydemhoff) zum Weiher des Pastors von St. Wendel führt. Diesen Weg hatten die oben genannten Personen dem Pastor versperrt, und man ist nunmehr jedoch bereit, ihn wieder zugänglich zu machen in der alten Form zu der Zeit, als Nikolaus Pastor von St. Wendel wurde.

Zum Ausgleich für das Entgegenkommen hat Gottfried(Godelchin), Glöckner zu St. Wendel, den obigen Ausstellern ein Feld im Weingarten gegeben, das er und Fritz Cremer kauften, alles unbeschadet der Rechte des Herrn von Kirkel und des Pastors und der Kirche von St. Wendel.

Zeugen sind Arnold, Pastor zu Brambach, Johannes Großerknecht, Clas Wilhelms Sohn, Schultheiß zu St. Wendel, und Johann Drabode.

Siegel des Schultheißen Henselin und Siegelbitte der Aussteller an den Ritter Siegfried von dem Steine, Burggrafen zu St. Wendel.

Datum 1374 März 26 (vicesima sexta die mensis Marcii)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 18

 

 

1376 Februar 14 (1375 stil. Trev.)

 

Jakob Kybuz und sein Bruder Nikolaus (Cleschin) verpfänden für 24 Pfund Heller, die zu St. Wendel gültig sind, ihren Anteil am Erbe zu Rusweiler, bestehend aus Wiesen, Äcker, Feld und Gehölz, und zwar an Godelmann den Glöckner und Johann (Hennen) auf dem Hof.

Die verpfändeten Besitzungen dürfen vor Ablauf der nächsten vier Jahre nicht wieder eingelöst werden. Falls Jakob oder sein Bruder die genannten Stücke innerhalb der vier Jahre verkaufen möchte, sollen sie Godelmann und Henne das Vorkaufsrecht einräumen zu dem Preis, den auch andere bezahlen würden.

Nach vier Jahren ist jedem der beiden entweder Jakob oder Nikolaus, freigestellt, die Einlösung des halben Anteils an dem Pfand zu tätigen.

Zeugen sind Clas Wilmans Sohn, Johann Großerknecht und Hermann Fritzen Sohn, Schultheiß und Schöffen zu St. Wendel.

Die Aussteller bitten Konrad, Pfarrer zu St. Wendel, und Johann (Henselin), Schultheiß zu Kirkel (Krekeln), um Besiegelung der Urkunde, weil sie selbst kein Siegel haben.

Datum 1376 Februar 14 (1375 ipsa die Valentini martiris)

 

Ausf., Perg., dt., beide Siegel ab

PfA St. Wendel, US 19

 

 

1379 Juli 7

 

Ritter Ensfried von Esch und seine Frau Margarete verkaufen dem Pastor Nikolaus (Niclaise) und den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel, Bistum Metz, ihren Zehnten zu Heisterberg in der Pfarrei VVolfersweiler, Bistum Trier, bei der Burg Liebenberg, bestehend aus einem Schwein, Käse, Korn, Hafer und anderen Früchten, wie dieser Zehnte schon den Vorfahren des Ensfried von Esch zugestanden hat. Der verkaufte Zehnte soll künftig dem St. Nikolaus-Altar und seinem Kaplan in der Kirche von St. Wendel zugute kommen; der Verkaufspreis beträgt 250 schwere Mainzer Goldgulden, die bereits bezahlt sind.

Der bezahlte Zehnte ist lehnsfrei, unverpfändet und weiter nicht mit Diensten oder Gülten beschwert. Zur Sicherheit verpfänden die Aussteller ihr Eigendorf Herisweiler samt dem Brühl in der Pfarrei St. Wendel, versprechen Gewähr, verzichten auf alle möglichen Reechtseinwände und kündigen ihr Siegel an.

Siegelbitte ergeht an den Offizial zu Trier, den Abt Boemund(Beumund) von Tholey, Siegfried vom Stein, Burggrafen zu St. Wendel, und Ritter Thilmann vom Hain.

Der Trierer Offizial gibt sein Siegel, nachdem er sich durch Johann Aquis, Kanoniker von St. Simeon, die Rechtmäßigkeit des Vertrages hat bestätigen lassen, weil die Aussteller selbst nicht an der Kurie erscheinen konnten.

Gegeben 1379 Juli 7 (uff den siebenden dag des mandes genant Julius zu Latine)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel alle ab

PfA St. Wendel, US 20

 

 

1379 Jul 13

 

Ritter Ensfried von Esch und seine Frau Margarete bekunden, daß sie nachträglich ihre Zustimmung gegeben zu folgender Stiftung:

Hedwig (Hebele), Witwe des Heinrich von der Heiden, und dessen verstorbene Schwester Angela (Engele), Eigenleute des Ensfried von Esch, haben bestimmte Güter zur Fundation einer ewigen Messe gegeben, die am Nikolaus-Altar in der Kirche zu St. Wendel, Bistum Metz, gefeiert werden soll:

- zwei Häuser mit den Scheunen im Dorf St. Wendel, gelegen "auf dem Hofe", einschließlich zwei Gärten, deren einer bei St. Wendel an der Hoilgaße liegt, der andere befindet sich am Bornweg.

- einen Acker bei Oberweiler "auf Vyngerlingerberg",

- eine halbe Wiese, genannt die Boppenwiese, oberhalb des Dorfes Oberweiler.

Die besagten Güter sind dem Pastor Nikolaus von St. Wendel übereignet worden zu Nutzen des Kaplans am Nikolaus-Altar.

Die Aussteller bestätigen und bekräftigen die Stiftung vorbehaltlich der Rechte des Erzbischofs von Trier, von dem er die genannten Leute zu Lehen hat, und vorbehaltlich eigener Rechte. Ensfried kündigt sein Siegel an für sich und seine Frau.

Gegeben 1379 Juli 13 (uff sente Margarethen dag der heiligen jungfrauwen)

 

Ausf., Perg., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 21

 

 

1383 Mai 11

 

Ritter Ensfried von Esch und seine Frau Margarete verkaufen an den Pastor Nikolaus und die Brudermeister der Kirche von St. Wendel, Bistum Metz, ihre Wiese genannt der Brühl bei Herisweiler in der Pfarrei St. Wendel, einschließlich dem Wassergang, der Mühle und allem Zubehör, wie sie und ihre Vorfahren das alles bisher besessen haben, für 200 schwere Mainzer Gulden, die bereits bezahlt worden sind vor Ausfertigung dieser Urkunde.

Die verkauften Besitzungen sollen dem St. Nikolaus-Altar in St. Wendel und seinem Kaplan zugute kommen, sie sind zwar lehnsfrei und unbeschwert von Diensten und anderen Belastungen, wurden jenem Pastor Nikolaus und den Brudermeistem schon zur Sicherheit verpfändet für den Zehnten zu Heisterberg in der Pfarrei Wolfersweiler, Bistum Trier, bei der Burg Liebenberg, laut darüber ausgestelltem Brief (1379 Juli 7, US 20, PfA St. Wendel).

Als Pfand für den vorstehenden Verkauf bezeichnen Ensfried und seine Frau ihr Eigendorf Herisweiler, in dem die verkaufte Wiese liegt. Die Verkäufer versprechen Gewähr, insbesondere betont Margarete, keine Rechte in Form von Witwengut an dem Besitz zu haben.

In die Bücher der Bruderschaft soll eingetragen werden, daß für die Eheleute Ensfried und Margarete sowie für ihre Vorfahren künftig ein Jahrgedächtnis in der Kirche zu St. Wendel gefeiert wird. Die Aussteller kündigen ihr Siegel an un bitten den Offizial zu Trier, den Abt Boemund zu Tholey, den Abt Bertram von Mettlach als Bruder des Ensfried, Ritter Siegfried vom Stein, Burggraf zu St. Wendel, und Hesso von Randeck, Neffe des Ensfried, um Mitbesiegelung.

Der Trierer Offizial gibt sein Siegel, nachdem er sich durch Johann Aquis, Kanoniker von St. Simeon, die Rechtmäßigkeit des Vertrages hat bestätigen lassen, weil die Aussteller persönlich nicht an der Kurie erscheinen konnten.

Gegeben 1383 Mai 11 (dez eylfften dages dez Meyes)

 

Ausf., Perg., dt., alle Siegel ab

PfA St. Wendel, US 22

 

 

1383 Mai 21

 

Ritter Ensfried von Esch (Eyssche) bekundet, daß Haus und Hof samt Zubehör, weche Heinz und dessen Frau Hedwig (Hebele) gehört haben - die beiden sind inzwischen verstorben - von den besagten Eheleuten dem St. Nikolaus-Altar in der Kirche zu St. Wendel zu einer ewigen Messe übergeben worden sind. Das Besitztum liegt auf dem Hof zu St. Wendel in der Vogtei des Ensfried von Esch. Deshalb gibt er seine Zustimmung zu der Stiftung und befreit das gestiftete Gut aus seiner Vogtei, sodaß nunmehr lediglich der Grundzins zu zahlen ist, nämlich 2 Groschen und ein Faß Hafer, außerdem das Gewinngeld (herwain).

Ensfried von Esch gibt sein Siegel und bittet die Ritter Siegfried vom Oberstein und Friedrich v. Eppelbom (Yppelbur) um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihr Siegel an.

Gegeben 1383 Mai 21 (des eyn und zweynczigesten dages in dem Meyge)

 

Ausf., Perg., dt., 2 Siegel, beide ab

PfA St. Wendel, US 23

 

 

1388 September 14

 

Der lange Hans, Bürger zu St. Wendel, und seine Frau Else verkaufen Haus und Hof mit allem Zubehör in der Freiheit zu St. Wendel unten an Stroubes Haus, außerdem ihren Anteil in Bems Wiese: Dies alles geht über in den Besitz der Brudermeister von der Kirche zu St. Wendel.

Als Zeugen sind zugegen Nikolaus Wilman, Jacob (Jekel) Cremer, Nikolaus (Cieschin) Cremer, Jakob (Jekel) Basen Sohn und Konrad (Conczchin) Machewol, Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu St. Wendel.

Die Verkäufer versprechen Gewähr und bitten Siegfried vom Oberstein um das Siegel. Diese kündigen sein Siegel an.

Gegeben 1388 September 14 (uff des heilgen Cruczes dag als iz erhaben wart)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

Perg. an einigen Stellen schadhaft.

PfA St. Wendel, US 24

 

 

1390 August 1

 

Mathis, Schwiegersohn des Nikolaus Wilman, Bürger zu St. Wendel, und seine Frau Else verkaufen den Anteil, den sie zur Zeit an der Bems Wiese haben. Auf dieser Wiese erntet man 10 Fuder (husten) insgesamt, und davon verkaufen die Aussteller 1 1/3 Fuder den Brudermeistem der Kirche zu St. Wendel für eine Summe Geldes, die bereits bezahlt waren, bevor dieser Brief gegeben wurde.

Die Verkäufer versprechen Gewähr in Gegenwart folgender Zeugen:

Jakob (Jekel) Cremer, Konrad (Concze) der Steinmetz und Jakob (Jekel) Basen Sohn, Schöffen zu St. Wendel.

Siegelbitte an den Edelknecht Junker Peter Harstboum von Liebenberg, der sein Siegel ankündigt. Gegeben 1390 August 1 (uff sente Peders dag ad vincda)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 25

 

 

1391 März 14 (1390 stil. Trev.)

 

Friedrich am Esch (am Eyssche), Bürger zu St. Wendel, und seine Frau Mechthild (Mexze) sowie der Sohn Hans (Henselin) verkaufen den Brudermeistern der Kirche von St. Wendel ihr Erbe und Gut zu Rutzweiler (Rußwilre), bestehend aus Wald, Buschwerk, Wesen, kleinen und großen Feldern. Die Verkaufssumme wurde bereits bezahlt.

Die Verkäufer versprechen Gewähr. Friedrich bittet seinen Herren, Siegfried vom Oberstein, um Besiegelung. Dieser gibt sein Siegel.

Gegeben 1391 März 14 (1390 uff dinstag vor sente Gerdrude dage)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 26

 

 

1391 Mai 3

 

Johann (Henne) Nebe, Bürger zu St. Wendel, schuldet den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel 36 Pfund Heller, wie sie zu St. Wendel gültig sind. Dafür verpfändet er ihnen seinen Anteil an der Richwiese, den er mit allem Recht von fremder Hand gekauft hat.

Die Ablösung des Pfandes kann für 36 Pfund Heller geschehen, und zwar jeweils zwischen Weihnachten und Lichtmeß.

Der Aussteller verspricht Gewähr und bittet den Edelknecht Junker Jakob von Heppenheim um Besiegelung. Dieser gibt sein Siegel.

Datum 1391 Mai 3 (ipsa die Inventione sande Crucis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 27

 

 

1392 Februar 22 (1391 stil. Trev.)

 

Ida (Yde), Witwe des Heinz Koch, und ihr Sohn Johann (Henne) bekennen, daß sie dem Glöckner Hans von St. Wendel sieben Pfund Heller schulden.

Dafür haben sie ihm ihr Feld am Resselbom (Reßellbum) zur Nutzung verpfändet, und wenn sie das Pfund Heller ablösen wollen, darf der Glöckner Hans zuvor die Ernte des laufenden Jahres vom Feld abfahren: Erst danach geht das Land wieder in den Besitz der Aussteller zurück.

Der Kellner Heinz von St. Wendel wird um das Siegel gebeten.

Gegeben 1392 Februar 22 (1391 uff sante Peder dag kathedra)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfASt. Wendel, US 28

 

 

1396 September 14

 

Nikolaus (Cleschin) Cryegelin, Bürger zu St. Wendel, bekundet für sich, seine Frau Mechthild (Mechtolt) und seine Erben, daß er seinen Teil an dem Wald, der das Bruch genannt wird und zwischen Blickerwald und dem Toten Leymen liegt, den Brudermeistem der Kirche von St.Wendel verkauft hat, und zwar für 20 Pfund Heller, die zu St_ Wendel gültig sind und vor Ausstellung dieses Briefes bezahlt wurden.

Die Brudermeister haben das volle Nutzungsrecht, sind freilich verpflichtet, dem zuständigen Amtmann am Nikolausmarkttag (uff sente Nyclas puldag) einen Schilling Heller zu geben. Was an Diensten darüber hinaus geht, dafür kommt auch weiterhin Nikolaus Cryegelin auf.

Dieser verspricht Gewähr und bittet den Junker Peter Harstboum von Liebenberg um Besiegelung der Urkunde.

Gegeben 1396 September 14 (uff des heilgen Crucze dag, als iz erhaben wart)

 

Ausf., Perg., dt., Segel ab

PfA St. Wendel, US 29

 

 

1396 November 3

 

Jekel, Jacob Pisters Sohn, Bürger zu St. Wendel, und seine Frau Mechthild (Mecze), verkaufen den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel ihren Anteil an dem Pesch(besch, nicht'Busch'!) zu Russweiler für 24 Pfund Heller, wie sie zu St. Wendel gang und gebe sind und die ihnen bereits bezahlt sind.

Die Verkäufer verzichten mit Mund, Hand und Halm auf alle Rechte an dem Pesch gemäß dem Recht in der Freiheit von St. Wendel, und sie versprechen Gewähr in Gegenwart folgender Zeugen: Jakob (Jekel) Cremer, Peter Sankt Wendels Knecht, Schöffen zu St. Wendel, Jakob Pister, Sendschöffe zu St. Wendel, und der lange Hans, Bürger daselbst.

Die Verkäufer bitten den Junker Harstbaum von Liebenberg um Besiegelung.

Dieser kündigt sein Siegel an.

Gegeben 1396 November 3 (uff frydag nach aller heilgen dage)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 30

 

 

1405 Februar 2 (1404 stil. Trev.), St. Wendel

 

Konrad', Bischof von Azotus, Generalvikar 'in Pontificalibus' des Trierer Erzbischofs Werner (von Ziegenhain) und des Metzer Elekten Tilmann, weiht im Auftrag und auf Bitten Ottos, Sohn des Grafen von Ziegenhain, Propst von St. Martin zu Worms, Archidiakon der Trierer Domkirche und Pastor von St. Wendel, Diözese Metz, zwei Altäre in der Kirchenmitte vor dem Eingang zum Chor St. Wendelini. Der Altar zur Linken ist geweiht dem HI. Kreuz, dem hl. Antonius Abt und St. Barbara, jener zur Rechten dem Erzmartyrer Stephanus, den Aposteln Petrus und Paulus und der hl. Mutter Elisabeth.

Am folgenden Tag, dem Fest des hl. Blasius, wurde unter der Magdalenen-Kapelle eine Krypta mit einem Altar zu Ehren des hl. Michael und aller Engel, des Apostels und Evangelisten Matthäus und der hl. Anna und Elisabeth konsekriert, samt einem Friedhof hinter der Kapelle.

Als Jahrestag der Altarweihe wird der 3. Februar (Blasiustag) festgelegt, während das Jahrgedächtnis für die Weihe der Krypta und ihres Altars am Sonntag danach stattfinden soll.

Allen Christgläubigen, die an den Jahrestagen der Weihe und an den Patronatsfesten der genannten Heiligen vor den Altären in der Kirche bzw. in der Krypta reumütig ein Vaterunser und Ave Maria beten, ferner zum Kirchenschmuck, zum Geleucht und zum Unterhalt der Kirchendiener fromme Spenden geben, verleiht der Generalvikar namens des (Erz)bischofs von Trier, des Elekten von Metz und im eigenen Namen einen Ablaß von 40 Tagen.

Der Aussteller kündigt sein Siegel an.

Datum in opido sancti Wandalini 1405 Frebruar 2(1404 ipso die Purificationis beate Marie virginis)

 

Ausf., Perg., lat., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 31

 

Anmerkung:

'Konrad von Altendorf, Titularbischof von Azotus, Weihbischof von Trier, Karmeliter, Prior des Trierer Konvents, + 1416.

 

 

1408 Juni 19

 

Johann von Nathenheim genannt Krithener, seine Frau Elisabeth (Else) und deren Bruder Nikolaus (Cleschin), beide geboren von Moer, verkaufen ihr Pasen Gut zu Breiten, aus dem künftig ein Jahrzins von zwei Faß Korn, zwei Faß Hafer und 5 Groschen von dem Inhaber an die Brudermeister der Kirche von St. Wendel zu zahlen ist, jeweils fällig am Fest Martini (11. Nov.)

Die Brudermeister haben auf die Jahgülte bereits 16 Pfund Heller bezahlt vor Ausstellung dieser Urkunde, und was als Überschuß aus dem Verkauf bleibt, stiften die Verkäufer zu ihrem, ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheil.

Johann, seine Frau und ihr Bruder erheben keine weiteren Ansprüche für sich und ihre Erben an dem Pasen Gut, so daß die Brudermeister in Zukunft volle Berechtigung auf den Jahrzins haben. Johann und Nikolaus geben ihr Siegel und bitten Rudolf von Sassenhausen, Amtmann des Erzbischofs von Trier, um Mitbesiegelung.

Datum 1408 Juni 19 (feria tercia ante festum Nativitatis beati Johannis baptiste)

 

Ausf., Peg., dt., 3 Siegel, alle ab

PfA St. Wendel, US 32

 

 

1415 Januar 11 (1414 Stil. Trev.)

 

Johann (Henne) Weiters, seine Frau Margarete und Peter, Sohn des verstorbenen Simon Welters, verkaufen für 6 Gulden ihre beiden Teile der Grummetwiese (grumants), die sie von St. Wendelins Metzchin, der verstorben ist, geerbt haben und die im Wingert gegenüber der alten Mühle liegen, unten an Müllers Garten und St. Wendelins Garten.

Der Überschuß aus dem Verkauf soll zum Seelenheil der Verkäufer der Kirche von St. Wendel zugute kommen.

Zeugen sind der Schultheiß und Kellner Jakob (Jecker) Base, ferner die Schöffen Werner Lecker, Heinzchen Friederichs, Peter Mathis der Metzger und Ruhenne.

Die Verkäufer bitten Philipp von Ulmen, Burggraf des Erzbischofs von Trier zu St. Wendel,um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.

Datum 1415 11 (1414 feria sexta post festum Epyphanye domini secundum stilum Treverensem)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 33

 

 

1415 Oktober 21

 

Jacob (Jeckel) Base, Kellner und Schultheiß, Werner Lecker und Hans (Hensel) Smyt, alle drei Brudermeister der Kirche von St. Wendel, verpachtenfluhen) an NicolAusfClas) von Baltersweiler das St. Wendelins Haus mit Wiesen, Äckern und Gehölz (buschen) sowie einen Garten, gelegen bei der langen Brücke an der 'Angebede'. Als Pachtgebühr zahlt Nikolaus jeweils am 21. Oktober 6 Pfund Heller, und er ist außerdem verpflichtet, das Haus zu heizen (hakten wol mit fure), damit sich die armen Leute dort wärmen mögen, ohne sich über ihn beklagen zu müssen, und er soll den Armen ein Lager aus Stroh bereiten.

Ferner gelten folgende Bestimmungen:

  1. Nikolaus muß die Scheune und weitere Gebäude mit sog. 'Schauben' decken und in gutem Zustand halten, während die Brudermeister das Haus selbst (das rechte hus) mit Schiefer zu dekken haben, sobald es sich nach Aussage des Nikolaus als nötig erweist.
  2. Was Nikolaus auf dem Gut erntet, schafft er in St. Wendelias Scheune, das Stroh auf die dortige Miststätte und den Dünger (beßerunge) davon darf er später einzig und allein auf St.Wendelins Äcker fahren.
  3. Wie Nikolaus das Dach (hauwe, vgl. 'Haube'l) im ersten Jahr vorgefunden hat, so muß es auch gehalten werden, gleich ob er stirbt oder das Anwesen sonstwie aufgibt.
  4. Das Pachtjahr (gerbe) beginnt bzw. endet jeweils am 21. Oktober.
  5. Wenn die Brudermeister für ein oder zwei Jahre das oberste Haus für eine Schule benötigen,so muß Nikolaus dem zustimmen.

Als Bürgen treten ein Peter Smyt, Hermann Mathis Sohn und Hans (Henschin) Holen Sohn, beide von St. Wendel. Wenn jemand von den Bürgen durch Tod ausfällt, ist ein anderer Mann binnen eines Monats an seine Stelle zu setzen.

Siegelbitte der Aussteller und der Bürgen an Philipp von Ulmen, Bruggrafen des Erzbischofs von Trier zu St. Wendel. Dieser gibt sein Siegel.

Datum 1415 Oktober 21 (ipsa die Wandalini confessoris)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 34

 

 

1415 Dezember 4

 

Hans Meynscher und seine Frau Angela (Engel) verkaufen den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel, mit Namen Jakob (Jeckel) Base, Kellner des Erzbischofs von Trier zu St. Wendel,Wemer Lecker und Hans (Hensel) Smyt, ihren Besitz 'oben an Mathis Oswald (Weldichin), grenzend an Roesheimer Gut, bestehend aus Busch oder Feld, für eine nicht genannte Summe Geldes. Den Überschuß aus dem Verkauf stiften die Eheleute zu ihrem Seelenheil der Kirche von St. Wendel. Zeugen sind der Kellner und Schultheiß Jakob Base und dei Schöffen Werner Lecker, Heinzchen Friedrichs, der Metzger Peter Mathis und Ruhenne.

Die Verkäufer bitten Philipp Herrn zu Ulmen, Burggrafen des Erzbischofs von Trier zu St. Wendel, um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.

Datum 1415 Dezember 4 (ipsa die Barbare virginis)

 

Ausf., Perg., dt., sieget ab

PfA St. Wendel, US 35

 

 

1417 November 12

 

Jost von Bropperg, genannt Heding, und seine Frau Katharina von Heppenheim bekennen, ihren Verwandten (mage) und Schwager Jakob von Heppenheim 40 gute rheinische Goldgulden schuldig zu sein, die er ihnen geliehen hat.

Die Eheleute verkaufen ihm dafür ihre Vogtei (folic) und Hofstatt mit allem Nutzen und den Gefällen in der Freiheit St. Wendel und außerhalb, auch mit jeglichem Zubehör, namentlich Welters Hofstatt vor der Kirche, die Jakob (Jeckel) Kremer, Hans Siebenhar und ihre Erbengemeinschaft (gemeynchen) und der neue Johann (nuwe Henne) von dem Sande, genannt Hut, innehaben. Von den Besitzungen haben zu jedem Zinstermin (Schaff) im Mai und im Herbst zu geben: Henne von dem Sand je 4 Groschen, Konrad (Cuncz) von Selchenbach und Nuczwert 4 Groschen, Simon Scherrer, seine Kinder und Erben je 8 Groschen, Hans von Breiten und Konrads Kinder und Erben je 8 Groschen.

Ferner zinsen die genannten Hofleute zu St. Martin im Winter (11. Nov.) ein Huhn, einen Engelgroschen (Engelschin), zwei Faß Hafer und ein Faß Korn. Peter Metzeler gibt von -den Gütern, die er innehat, jährlich zu St. Martin 3 Groschen, desgleichen die Brudermeister der Kirche von St. Wendel 2 Groschen, Hans Friedrichs Sohn an dem Esche einen Groschen und VVirich Clais Wolmanns Nachkommen ebenfalls zu St. Martin ein Faß Korn.

Das Rückkaufsrecht wird vorbehalten für 40 rheinische Gulden, wobei fällige Gülten im Rückkaufsjahr an Jakob von Heppenheim zu liefern sind. Die Verkäufer vesprechen Gewähr, und Jost von Bropperg kündigt für sich und seine Frau das Siegel an.

Siegelbitte der Aussteller ergeht an Heinrich, Abt zu Wörschweiler (Werßwilre)' und Dyrollf von Kaiserslautern (Lutem), Schuttheiß daselbst.

Gegeben 1417 November 12 (uff den nehsten fritag nach sant Martins dag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 36

 

Anmerkung:

' Wörschweiler (Krs. St. Ingbert), 1131 als Familienkloster der Grafen v. Saarwerden gegründet. Zuerst Benediktinermönche aus der Abtei Hombach um 1170 Zisterzienser von Weiler-Bettnach. HANDBUCH der hist. Stätten 5, S. 416.

 

 

1418 Juni 5

 

Hedwig (Hebel), Frau des verstorbenen Ubelruß, ist dem Hermann Mulhans, Katharinas Sohn, 5 Pfund Heller schuldig, wie sie zu St. Wendel gang und gebe sind.

Zur Sicherheit verpfändet sie all ihr Erbe, das sie im Umkreis des Gerichtes St. Wendel besitzt, und zwar so lange, bis die fünf Pfund Heller zurückbezahlt sind. Wenn der Gläubiger bis zur Rückzahlung der Schuld an dem verpfändeten Gut Besserungen vorgenommen hat, darf er sich schadlos halten nach Landes Recht und Gewohnheit.

Der Vertrag ist geschehen in Gegenwart von Hans Glöckner und Hans Smyt, Schöffen zu St. Wendel.

Die Ausstellerin bittet Herrn Heinrich, Pfarrer zu St. Wendel, um Besiegelung. Dieser gibt sein Siegel. Gegeben 1418 Juni 5 (off sente Bonifacius dag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St Wendel, US 37

 

 

1419 Oktober 25

 

Hermann Koseners Sohn, genannt Vogetwede, bekundet, daß er eine Hofstatt neben dem Hause, welches dem St. Nikolaus-Altar gehört, für eine gewisse Summe Geldes, die die Brudermeister der Kirche von St. Wendel bezahlt haben, an den St. Nikolaus-Altar verkauft hat.

Die Hofstatt war den Herren bereits mit Zinsen und Rechten überlassen. Der Verkäufer verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche an der Hofstatt.

Sollte der Wert des Hofes höher sein als die Verkaufssumme, so wird der Überschuß zum Heil seiner und seiner Eltern Seelen dem St. Nikolaus-Altar zugute kommen.

Der Verkauf geschieht in Gegenwart des Schultheißen, der Schöffen und des Gerichtes:

Jakob (Jeckel) Base, Schultheiß und Kellner des Erzbischofs von Trier, Hans Friedrichs Sohn, Kuhenne, Johann (Henne) Greben, Werner Lecker, Hans Smid und Peter Metzeler.

Siegelbitte des Ausstellers an Herrn Werner Guldenknauff, Attarist zu St. Wendel, und an Jakob Base. Diese geben ihr Siegel.

Datum 1419 Oktober 25 (ipsa die Crispini et Crispiniani martirum)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 38

 

 

1425 Dezember 8

 

Konrad(Cuncz) von Selchenbach und seine Frau Elisabeth (Else), Mechthild (Metze) Lauwers und Agnes, Frau des verstorbenen Nytswert von St. Wendel verkaufen für 34 Gulden und 3 Groschen den von ihrem + Vetter Jakob (Jeckel) Cremer zu St. Wendel geerbten Blickerswald, genannt der alte Wald, mit den dazu gehörenden Büschen dieseits des Flusses.

Aus dem genannten Besitz, der nunmehr der Kirche und Bruderschaft von St.Wendel verkauft wird, sind der Kirche St. Wendel jährlich 5 Schillinge und 2 Pfennige Gundzins zu zahlen.

Der Überschuß aus dem Wert des verkauften Waldes soll der Bruderschaft und der Kirche von St. Wendel zugute kommen, zum Seelenheil der Verkäufer und ihrer Vorfahren, die in die Bruderschaft eingeschrieben werden. Zur Sicherheit verpfänden die Aussteller alles, was sie in und außerhalb der Freiheit von St. Wendel besitzen.

Vom Verkauf ausgenommen bleibt der junge Wald im Bruch.

Zeugen sind Schultheiß und Schöffen des Gerichtes von St. Wendel: Jakob (Jecke Base, Kellner und Schultheiß, Heinzchen Glöckner, Wemer Lecker, Ruhenne, Godemann von Güdesweiler (Gudeswiler), Heinsel Smyt, Johann (Henne) Greffen und Beumont, alle Schöffen des Gerichtes. Konrad, Mechthild und Agnes bitten den Kellner und Schuttheiß Jakob Base um Besiegelung. Gegeben 1425 Dezember 8 (ipsa die Conceptionis beate Marie virginis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 39

 

 

1427 März 25

 

Johan (Henne), Wirich und Konrad(Concz), alle drei Söhne des verstorbenen Nytswert von St.Wendel, bekunden nachträglich ihr Einverständnis zu dem Verkauf des Blickerwaldes, genannt der alte Wald, den ihre Mutter Agnes, ihr Vetter Konrad (Cuncz) von Selchenbach und ihre Base Mechthild (Mexze) Lauwers der Kirche und Bruderschaft von St. Wendel für 40 Gulden verkauft haben. Für diesen Konsenz zahlen der Pfarrer Eberhard Strube und die Brudermeister Hans Klöckener, Hans Smyt und Werner Lecker den drei Brüdern 7 Goldgulden, um damit alle weiteren Aunsprüche zu tilgen. Die Aussteller versprechen Gewähr vor Schultheiß, Schöffen und Gericht von St. Wendel. Wirich und Konrad bitten den Junker Konrad (Concz) Mauchenhemer von Zweibrücken, Amtmann zu St. Wendel, um Besiegelung, Johann, ihr Bruder, bittet den Schuttheiß Johann (Henne) Greben, um sein Siegel.

Datum 1427 März 25 (ipsa die Annunciationis beate Marie)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 40

 

 

1427 März 25

 

Johann (Henne) Greffen, Schultheiß zu St. Wendel, und die Schöffen Hensel Smyt, Godemann von Güdesweiler. der Glöckner Hensgen Kuhenne, Werner Lecker und Nikolaus Kirweilers Sohn bekunden, daß Agnes, des verstorbenen Nylswert Frau, mit ihren Kindern Heinzgin, Hans und Mechthild (Mecze) ihren Anteil am Blickers Wald, genannt der alte Wald, mit dem dazu gehörenden Gebüsch, gelegen diesseits des Flusses, für 40 Gulden an die Kirche von St. Wendel und die dortige Bruderschaft verkauft hat.

Die Verkäufer übertragen den Besitz, beerben damit die Kirche und Bruderschaft zu St.Wendel und bitten den Schultheiß Henne Greffen um Besiegelung.

Datum 1427 März 25 (iipsa die Annunciationis beate Marie)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 41

 

 

1429 September 29

 

Nikolaus (Clais) Steinbitz zu St. Wendel und seine Frau Gisela (Gietz) verkaufen dem Pastor und den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel eine Jahrgütte von zwei Gulden, die dem Kaplan des Nikolausaltars am St. Michaelstag zustehen soll. Der Kaufpreis von 25 Gulden wurde durch den Pastor und die Brudermeister bereits bezahlt.

Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute ihr Haus, in dem sie zur Zeit wohnen, mit Hof, Scheune, und Zubehör, außerdem zwei Wiesenstücke in der Freiheit von St. Wendel, eines bei der Leutemühle (Ludemulen), das andere bei Oberweiler Brunnen (Awewiler bome), zudem ihren ganzen weiteren Besitz.

Rückkauf der Jahrgülte für 25 Gulden in der Zeit um Michaelis 8 Tage davor oder danach bleibt den Eheleuten gestattet, jedoch müssen Pastor und Brudermeister die 25 Gulden erneut anlegen zum Nutzen des Nikolaus-Altars, indem sie eine andere Jahrgütte kaufen. Siegelbitte der Aussteller an Jakob (Jekel) von Kerlich, Schultheiß des Erzbischofs von Trier von St.Wendel.

(Datum) 1429 September 29 (ipso die Michaelis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 42

 

 

1433 März 25

 

Peter Harstbaum von Liebenberg verkauft der Bruderschaft bei der Kirche zu St.Wendel erblich seinen Teil des Dritteil, das er und sein Bruder Johann (Henne) von ihrem verstorbenen Vater geerbt haben aus dem jährlich zu St. Wendel anfallenden Kirchenzehnt.

Johann Harstbaum hat seinen Anteil schon der Kirche von St. Wendel versetzt, und Peter verkauft seinen Teil für 21 rheinische Gulden, die von den Brudermeistem bereits bezahlt worden sind.

Der Aussteller siegelt den Brief.

Datum 1433 März 25 (ipsa die Annunciationis beate Marie virginis)

 

Ausf., Perg., dt.. Siegel ab

PfA St. Wendel, US 43

 

 

1434 April 23

 

Nikolaus und Irmgard (Clesichen und Yrmele), Eheleute in St. Wendel, bekunden, daß ihr verstorbener Schwager Streit gehabt habe mit den Brudermeistem von St. Wendel wegen der Mittelwand eines neuen Hauses, die doch wohl zu seinem Haus gehört und nicht zu dem neuen Haus. Nachdem die Schöffen von St. Wendel, mit Namen Jakob Base, Johann Greffen, Godemann von Güdesweiler und Ruhe Hennen die örtlichen Verhältnisse in Augenschein genommen haben geben sie den beiden Eheleuten Recht, unter anderem mit der Auflage, auch die Dachtraufe entsprechend herzustellen (zu verkendeln!)

Siegelbitte des Ausstellers an Johan Smit, Schultheiß zu St. Wendel.

Gegeben 1434 April 23 (off sent georgen dag des heiligen martilers)

 

Ausf., Perg.. dt., Siegel ab

Erheblicher Textverlust durch 2 grolle Löcher im Pergament!

PfA St. Wendel US 44

 

 

1434 September 21

 

Konrad (Concz) Mauchenhemmer von Zweibrücken (Czweynbrucken) verkauft den Bruderrneistem von St. Wendel 11 Faß Frucht Trierer Maß, die als Jahrgülte um Martini fällig sind aus Rußemmers Gut. Von dieser Gülte geben die Brudermeister zu St. Wendel zwei Teile, das dritte Teil geben der Hofmann aus dem St. Wendelshaus und Hans Klockener.

Aus dem gleichen Gut verkauft Konrad Mauchenhemmer, drei Groschen Jahrzins, die um Martini von dem Hofmann gezahlt werden. Die Jahrgülten hatte Konrad von seiner Nichte Katharina von Heppenheim und deren Ehemann Jost genannt Heding, die beide verstorben sind, gekauft; den Kaufbrief darüber gibt er jetzt an die Brudermeister von St. Wendel weiter.

Der Pfarrer Eberhart von St. Wendel und die Brudermeister Hensel Smyt, Schultheiß, und Hans Klockener haben den Kaufpreis von 24 Gulden bereits bezahlt. Rückkauf gegen 24 Gulden wird vorbehalten. Der Aussteller siegelt den Brief.

Gegeben 1434 September 21 (uff sant Matheus dag des heiligen aposteln ewangelisten)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 45

 

 

1435 Mai 2

 

Heinzchen Brustgin zu St. Wendel und seine Frau Katharina verkaufen ihren Garten bei der untersten Pforte, oberhalb Henken Smytz Garten und neben Mechthild (Meczen) Lauwers Garten gelegen, an Nikolaus (Claisen) von Oberstein und dessen Frau Chistine für 13 rheinische Gulden, von denen einer als Weinkaufgeld zählt. Wenn die Erben der Verkäufer diese 13 Gulden den genannten Eheleuten nicht binnen Jahresfrist nach Datum dieses Briefs zurückzahlen, wie es Gewohnheitsrecht in der Freiheit St. Wendel ist ,so bleiben Clais und Christine sowie ihre Erben und Nachkommen berechtigt, den besagten Garten zu nutzen als ihr Eigentum, ihn unter Umständen sogar zu verkaufen.

Als Zeugen und Weinkaufsleute sind anwesend der Hoffrauen Heinz und Johann (Henne) Formeln, beide aus Alsfassen, und Ulrich von Breiten, alle drei Schöffen des Gerichts von St. Wendel. Siegelbitte der Aussteller an Heynsel den Schmied, Schultheiß zu St. Wendel.

Gegeben 1435 Mai 2 (uff mandag nest nach dem sundage 'Misericordia domini')

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 46

 

 

1435 August 9

 

Hans von Urweiler (Urwiller) genannt Kneller und seine Frau Agnes schulden den Brudermeistem zu St. Wendel ein Dariehen von sechs Gulden. Die Eheleute verpflichten sich, die sechs Gulden zurückzuzahlen und verpfänden zur Sicherheit ihren Teil der Burwiese, die sie gemeinsam mit Mechthild (Mecze) der Lauwers und anderen Leuten innehaben.

Wenn die Schuldner das Darlehen um Mariä Lichtmeß (2. Febr.) ablösen, sollen die Brudermeister diesen Schuldbrief zurückgeben, wobei die Eheleute auf Erstattung evtl. "Besserungen" an der Wiese zu ihrem Seelenheil verzichten. Hans von Urweiler kündigt für sich und seine Frau das Siegel an und bittet Hans (Hensel) Smit, Schultheiß von St. Wendel, um Mitbesiegelung.

Gegeben 1435 August 9 (uff sent Laurencius abent)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 47

 

 

1438 Februar 3 (1437 stil. Trev.)

 

Nikolaus Schelkunzen Sohn von Urweiler und seine Frau Margarete (Grede) verkaufen gemäß dem Recht der Freiheit von St. Wendel für 4 1/2 Gulden an Peter Lauwer und dessen Frau Angela (Engelen) ein Feld im Wingert. Weil das verkaufte Feld mit Herrendienst, Fron und Zinsen belastet ist, hat Nikolaus einen Wiesenplatz in der Kleewiese gekauft, aus der die besagten Herrendienste zu

leisten sind, zu denen Peter Lauwer als Besitzer des Fekies nicht herangezogen werden soll. Als Bürge für die Herrendienste ist Ludemann Swartz von Urweiler (Orwiler) bestellt.

Zeugen sind Beumont von Urweiler, Nikolaus Exweiler, Bertolt von Elenbach, Ludemann Swartz;als Weinkaufleute sind benannt der Schultheiß Beumont, Henz der Hoffrauen Sohn, Nikolaus Hofmann, Nikolaus Liesen, Nikolaus Menckes, Bertolt von Elenbach, Ludemann Swartz, Nikolaus Exweiler, Johann (Henne) Rebers und Hans in dem Brüht (Brule), allesamt Schöffen.

Siegelbitte des Ausstellers an den Meister Hans (Hensel) Smit, Schuttheiß zu St. Wendel. Gegeben 1448 Februar 3 (1447 off sente Blasius dag)

 

Ausf, Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 48

 

 

1438 Dezember 15

 

Mechthild (Mecz) Lauwers versetzt den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel für 12 Gulden auf acht Jahre ihren Teil der Bertzwiese und ein Stück (leppen) Feld hinter der Herrenacht vor der Pforte. Die Brudermeister haben acht Jahre nach Datum dieses Briefes die Nutzng der genannten Besitzungen inne. Nach Ablauf der acht Jahre will Mechthild die 12 Gulden zurückzahlen, widrigenfalls die Brudermeister weiterhin bis zur Ablösung der Schuld über den verpfändeten Anteil der Wiese und das Stück Feld verfügen dürfen.

Zeugen sind Godmann von Güdesweiler (Gudeswyler), Nikolaus Kirweiler und Konrad, alle drei Schöffen zu St. Wendel. Die Ausstellerin bittet Junker Johann (Hen) Harstbaum vom Liebenberg um Besiegelung. Dieser gibt sein Siegel.

Datum 1438 Dezember 15 (uff mandag nach sante Luczyen dag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 49

 

 

1439 November 12

 

Johannes de Monte, Bischof von Akkon (Azoten), Doktor der Theologie und Weihbischof des Erzbischofs von Trier, bekundet, daß er eine Jahrrente zu 20 Gulden, die er von der Stadt Koblenz für 500 gute, schwere rheinische Gulden gekauft hat, dem Pfarrer und den Vikaren zu St. Wendel in die gemeine Präsenz gegeben habe samt dem Hauptbrief, der mit dem Koblenzer Städtemeistersiegel versehen ist. Pfarrer und Vikare von St. Wendel haben diese Schenkung mit einer Urkunde bestätigt, die mit dem Siegel des Konvents von Tholey besiegelt ist. Die Rechte des Trierer Dominikanerkonventes bleiben unberührt. Der Aussteller gibt sein Siegel.

(Datum) 1439 November 12 (in crastino sancti Martini episcop)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 50

 

Vgl.: 1466 Juli 23, Eb Johann von Trier wegen dieser Jahrrente (PfA St. Wendel, US 68, nicht bei GOERZ Reg!)

 

Anmerkung:

Johannes de Monte, Dominikaner, Weihbischof von Trier seit 1419, 1372 Eintritt in d. Koblenzer Predigerkonvent. Magister der Theologie in Prag. 1416 als Gesandter der Stadt Köln zum Konzil nach Konstanz. Auf Supplik. Eb Otto von Ziegenhain Dotierung mit der Pfarrkirche in St.Wendel. Im Trierer Bistumsstreit Anhänger des Raban von Helmstatt. Am 12. Dez. 1441 zusammen mit Nikolaus von Kues zur Visitation der Stifte St. Simeon und St. Paulin eingesetzt.+17. Dez. 1441, Beisetzung in der Kirche der Koblenzer Dominikaner. H.J. SCHMIDT, Bettelorden in Trier, THF 10, Trier 1986, S. 181-184.

 

 

1440 Oktober 18, Pfalzel

 

Erzbischof Jakob von Trier (1439-1456) schenkt mit Zustimmung des Domdechanten und Domkapitels zu Ehren des hI. Wendelin seiner Kirche in St. Wendel einen Platz vor der dortigen Kirche, • den man Kaff nennt.

Ständig finden zahlreiche Wallfahrten von fern und nah zum Heiligtum in St. Wendel statt, und wegen dieser Wallfahrten kommen auch viele Kaufleute und Krämer in die Stadt, finden dort jedoch keine rechte Behausung, so daß sie durch Regen und Unwetter Schaden erleiden.

Aus diesem genannten Platz können nun die Brudermeister von St. Wendel eine Halle als Kaufhaus zur allgemeinen Verfügung bauen, zum Nutzen und Besten der Kirche.

Der Platz mit allen darauf errichteten Gebäuden oder was dort an Zinsen und Abgaben anfällt, soll künftig der Kirche von St. Wendel verbleiben, ausgenommen der gewöhnliche erzstiftische Zoll. Erzbischof und Komkapitel kündigen ihre Siegel an.

Gegeben zu Pfalzel 1440 Oktober 18 (uff sent Lucas des heiligen Evangelisten tag)

 

Ausf., Perg., dt., beide Siegel ab

PfA St. Wendel. US 51

GOERZ, Reg. Ebd. S. 175

 

 

1441 Dezember 10

 

Angela, Jakob und Elisabeth (Engelgin, Jecke!, Elßgin), Kinder des Johann Greden (Greden Hennen), verkaufen für 2 Gulden und zwei Tumosen ein Plätzchen hinter Welfritz Haus in Urweiler (Orwiller) an Hans Godelmanns Sohn von Musbach und dessen Frau Katharina.

Der Verkauf ist geschehen in Gegenwart des Schultheißen Heinz von Breiten, der Schöffen und des Gerichts, des Brudermeisters Junker Hans von St. Wendel, Körren Beymond und Schefflers Sohn Nikolaus von Urweiler.

Das verkaufte Plätzchen ist frei von aller Herrenbeschwer.

Siegelbitte der Verkkäufer an den Schultheiß Heinz von Breiten. Dieser kündigt sein Siegel an. Gegeben 1441 Dezember 10 (uff sontag noch dent Niciais tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 52

 

 

1443 Oktober 18, Trier

 

Gerhard, Bischof von Salona und Generalvikar des Erzbischofs Jakob von Trier, bekundet, im Jahre 1443 sei in Trier auf Bitten der Einwohner von St. Wendel ein silbernes Haupt angefertigt worden zu Ehren des hI. Wendelin. Dieses Haupt habe er mit gebührenden und von der Kirche vorgeschriebenen Zeremonien geweiht. In das silberne Haupt sind eingeschlossen worden Reliquien des hl. Wendelin, vom hl. Kreuz, vom Schweißtuch des Herrn, vom Purpurmantel, von der Milch der heiligsten Jungfrau Maria, vom hl. Apostel Andreas, vom Tuch, das mit dem Blut Jesu Christi in Berührung gekommen ist, von Haaren des hl. Apostels Bartholomäus, vom hI. Christophorus, vom hl. Quirinus, vom hl. Laurentius, von der hl. Gertrud, vom hl.Erhard und vom hl. Grisantus. Ebenso wurden Reliquien eingeschlossen, die in einem silbernen Kreuz gefunden und deren Aufschrift durch hohes Alter recht vergangen war vom hl. Antonius, vom hI. Oswald, vom glorreichen Hieronimus, vom hl. Hubert und von einem Finger des hl. Hilarius.

Der Bischof gewährt auf Bitten, die an den Dekan herangetragen wurden, allen Christgläubigen, die an den Festtagen des Jahres sowie an Freitagen, Samstagen, Sonntagen, am Kirchweihfest und Patronatsfest zur besagten Kirche von St. Wendel kommen und in frommer Gesinnung nicht nur St. Wendelin und die anderen Heiligen um ihren Beistand anflehen, sondern auch zum Wohl der Kirche Spenden geben für das Heil des Erzbischofs von Trier das Vaterunser und den "Engel des Herrn" andächtig kniend beten, einen Ablaß von 40 Tagen.

Der Bischof kündigt sein Siegel an.

Datum Trier 1443 Oktober 18 (die decima octava Odobris)

 

Ausf., Perg., lat., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 53

 

 

1446 April 19

 

Peter Harstbaum von Liebenberg, Edelknecht, verkauft ewig den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel seinen Anteil alles Zehnten, den er, seine Eltern und Erben bisher um St. Wendel und in Liebenberg hatten, soweit das Hochgericht des Erzbischofs von Trier reicht. Der Verkäuverspricht Gewähr und kündigt sein Siegel an.

Weil der verkaufte Zehnte ein Lehen des Abtes Johann von Ellenbach zu Tholey und des dortigen Konventes ist, bittet der Aussteller den Abt, den Prior und Konvent um Konsens und Besiegelung. Abt und Konvent geben ihr Siegel.

Gegeben 1446 April 19 (off dinstag nach dem heiligen oisterlichen dage)

 

Ausf.. Perg., dt , 3 Siegel ab

PfA St. Wendel, US 54

 

 

1449 Dezember 19

 

Hans Odeln von Wolfersweiler (Wolfirßwyler) und seine Frau Christine bekunden, daß ihnen der Pfarrer Johann Swartz von St. Wendel die dortigen Brudermeister, nämlich der Schultheiß Hans Junck und Konrad Metzeler, die Herlinger Mühle zu Stege mit allem Zubehör an Feldern, Wiesen und Gärten gegen 3 1/2 Pfund Heller und ein Pfund Wachs, die zu Weihnachten fällig sind, erblich verpachtet haben, einschließlich der Verpflichtung, die "Monchemer" und die Gänse nach Nohfelden (Nafelden) zu liefern, so daß die Kirche von St. Wendel dieser Lieferung enthoben ist.

Die Pächter haben die Mühle auf ihre Kosten in gutem Bau zu halten. Wenn sie die Mühle nicht länger pachten oder verlassen wollen, kann sie an niemand anders als an die Kirche von St. Wendel und ihre Brudermeister zurückgegeben werden.

Hans Odeln und seine Frau Christine versprechen Gewähr und stellen als Bürgen Hanßman von Wolfersweiler, Meingin von Eitzweiler (Eytzwiller) und Friedrich Clamans Sohn von Gumpweiler (Gumpwiller).

Sollte einer der Bürgen sterben, so werden die Pächter einen anderen an seine Stelle benennen. Siegelbitte der Aussteller und Bürgen an Hermann Strube, Pfarrer von Wolfersweiler.

Dieser kündigt sein Siegel an.

(Gegeben) 1449 Dezember 19 (off frytage vor sant Thomas dag)

Austl, Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel. US 55

Vgl. 1451 Dez. 17, Verpachtung der Herlinger Mühle zu Steg. (PfA St. Wendel, US 58)

 

 

1451 Juni 29

 

Gerhard Herr zu Esch und seine Frau Maria von Alter bekunden, dem Schultheiß Jonhans und dessen Frau Agnes zu St. Wendel ein Darlehen von 200 guten rheinischen Gulden schuldig zu sein. Die Eheleute versprechen Rückzahlung des Geldes bis zum Johannistag (24. Juni) des nächsten Jahres und verpfänden zur Sicherheit ihre Zehnten zu Neunkirchen (Nunkyrchen), zu Selbach und Gundersweiler sowie ihre Eigenleute, Renten und Gülte zu Niederweiler, im Hochgericht und Gebiet um St. Wendel und zu Heisterberg, Langenbach, Heinbach und Fronhausen. Die Aussteller kündigen ihr Siegel an.

Gegeben 1451 Juni 29 (uff sant Peters und sant Paulus dag)

 

Ausf. Perg., dt., Siegel ab, Rückzahlung durch Einschnitte bestätigt_

PfA St. Wendel, US 56

 

 

1451 November 6, Trier

 

Nikolaus (von Kues), Kardinalpriester S. Petri ad Vincula und Legat des apostolischen Stuhles für Deutschland, an alle Christgläubigen:

Dem Kardinal ist zu Ohren gekommen, daß einige Kleriker in der Stadt und Diözese Trier im Konkubinat leben. Deshalb gibt er kraft seiner Autorität als Legat folgende Anordnung:

Alle Prieser, Welt- und Regularkleriker, auch diejenigen mit exemtem Status, haben die mit ihnen lebenden Frauen unverzüglich fortzuschicken, widrigenfalls sie angedroht bekommen, die Kirche nicht mehr betreten zu dürfen und ihre Einkünfte aus Benefizien zu verlieren.

Dieser Anordnung ist innerhalb von drei Tagen nach ihrer Bekanntmachung zu gehorchen, und das Domkapitel wie auch die Kapitel der Kollegiatkirchen und aller anderen Kirchen in der Stadt und Diözese werden bei Strafe des Interdikts verpflichtet, dem Befehl des Legaten Geltung zu verschaffen und solche anzuzeigen, die offenbar weiter in Ungehorsam und Konkubinat verharren. Die betreffenden Frauen sollen streng ermahnt werden: Sie haben innerhalb von drei Tagen nach Bekantwerden dieses Briefes das sündhafte Verhältnis aufzugeben oder sie werden mit Exkommunikation bestraft, d. h. keine Teilnahme an den Sakramenten und kein kirchliches Begräbnis!

Dem Erzbischof (Jakob) von Trier, seinem Weihbischof und den Offizialen wird aufgetragen, mit der Publikation dieser Verordnung binnen drei Tagen in der Stadt und Diözese Trier zu beginnen, auf Durchführung der angedrohten und verwirkten Strafen zu achten und künftig jedes Jahr das Schreiben des Kardinals allen Klerikern bekanntzugeben.

Absolutionsrecht behält der Kardinal sich selbst vor.

Datum Trier 1451 November 6 (die sabbati sexta mensis Novembris)

 

Ausf., Perg.. lat.. Unterschrift: Paulus Kaschk

PfA St. Wendel, US 57

 

 

1451 Dezember 17

 

Johann Swartz, Pfarrer zu St. Wendel, sowie die Brudermeister Hans Jung (Jonhans) und Konrad Metzeler dortselbst verpachten die Herlinger Mühle zu Steg, die der Kirche von St. Wendel gehört, erblich an Hans Odeln von Wolfersweiler und dessen Frau Christine.

Die Pächter haben die Mühle auf eigene Kosten in gutem Zustand zu halten, müssen jährlich 3 1/2 Pfund Heller und ein Pfund Wachs an Pacht bezahlen und sich außerdem verpflichten, die "Monchenherner" und die Gänse nach Nohfelden (Naffeldin) zu liefern.

Wenn die Pächter die Mühle nicht länger pachten oder verlassen wollen, darf sie nur an die Kirche von St. Wendel und ihre Brudermeister zurückgegeben werden. Besserungen an der Mühle gehen in das Eigentum der Kirche von St. Wendel.

Die Brudermeister bitten den Pfarrer Johann Swartz um Besiegelung.

(Gegeben) 1451 Dezember 17 (uff frytag vor sent Thomas dag)

 

Ausf.. Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 58

Vgl. 1449 Dez. 19, Verpachtung der Herlinger Mühle zu Steg (PfA St. Wendel, US 55)

 

 

1455 Juni 20

 

Michael von Güdesweiler (Gudßwiller) und seine Frau Elisabeth (Elsse) verkaufen den Eheleuten Nikolaus Stuber vom Oberstein und Frau Katharina ihren Garten neben Richbom und der Acht dortselbst, unten zwischen den Plätzen der Käufer gelegen.

Der Verkaufspreis beträgt 3 Pfd. Heller und 2 Tumosen. Rückkauf innerhalb eines Jahres bleibt vorbehalten.

Zeugen sind der Schöffe Hans Sadeller und Nikolaus Moyses, beide Bürger zu St. Wendel. Siegelbitte der Aussteller an Konrad Feilbecker, Schultheiß zu St. Wendel.

Dieser gibt sein Siegel.

Gegeben 1455 Juni 20 (uff fridag nest vor sant Johans dag baptisten nativitatis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 59

 

 

1461 Januar 6 (1460 stil. Trev.)

 

Johann Herr zu Pyrmont und Ehrenburg (Erenberg)', seine Tochter Elisabeth (Lyse), Friedrich Herr zu Pyrmont und Ehrenburg sowie dessen Frau Katharina von Eltz verkaufen den Brudermeistem der Kirche zu St. Wendel erblich eine Jahrgült von zwei Stück Wein zu je 5 Ohm (amen), von denen 6 ein Fuder ausmachen, für 350 gute, oberländische rheinische Goldgulden, und zwar aus dem Hof zu Eller (Eire) an der Mosel.

Die Jahrgülte soll den Brudermeistern um Martini in zwei Fässern von den Knechten der Herren von Pyrmont geliefert werden.

Das Erbe an dem Hof zu Eller gehört zu einem Drittel dem Herrn Heinrich zu Pyrmont von Ehrenburg, Bruder, Vetter und Schwager der Aussteller, und zu zwei Dritteln den Verkäufern, die ihre sämtlichen Rechte an dem Hof und ihren sonstigen Besitz zur Sicherheit verpfänden.

Wenn der vorstehende Vertrag zum Teil oder im ganzen als nichtig erklärt werden soll, werden die Verkäufer die 350 Gulden samt Unkosten innerhalb von zwei Monaten den Brudermeistem erstatten. Elisabeth und Katharina bekunden ausdrücklich, keine Rechte aus Witwengut an dem Hof in Eller zu haben. Auch sind die Besitzungen kein Lehngut oder in irgendeiner Weise an Dritte verpfändet oder versetzt.

Die Verkäufer versprechen Gewähr. Johann, Friedrich und Katharina kündigen ihr Siegel an, während Elisabeth ihren Vetter Johann, Sohn zu Eltz, um Besiegelung bittet, da sie kein Siegel hat. Zeugen des Verkaufs und Mitsiegler sind Nikolaus Meyer von Ediger und Heynenhenn, beide Vögte, ferner Nikolaus Stetzgin, Jakob (Jeckel) Grais und Friedrich der Alte, alle drei Schöffen zu Ediger. Auf Bitten der Aussteller siegelt auch der Offizial von Trier.

Gegeben 1461 Januar 6 (1460 uff der dryer heylger konyng tag)

Transsumpt durch die kaisert. Notare J. Stuber und Nikdaus Moysi. Ausf.,

Perg., dt.,

PfA St. Wendel, US 60

 

Anmerkung:

Pyrmont, Burg im Krs. Cochem, zuerst 1225 genannt.

HANDBUCH DER HISTORISCHEN STAUEN 5, S. 298.

 

 

1463 Juni 26

 

Johann von Schaumberg(Schauenburg) der Alte und seine Söhne Johann und Eberhard verkaufen für 10 rheinische Gulden ihre Scheune in St. Wendel neben Behenheims Haus an den Pfarrer, die Priester und Altaristen der Kirche von St. Wendel.

Die Verkäufer dürfen die Scheune weiterhin nutzen und gebrauchen, sollen sie auch in gutem Zustand halten, bezahlen indessen eine jährliche Pacht von 15 Schilt. Heller, die am Johannistag (24.Juni) fällig ist, widrigenfalls die neuen Besitzer die Scheune für 10 Gulden weiterverkaufen können. Rückkauf für 10 Gulden ist jeweils zum St.Georgstag (23. April) mit 14-tägiger Kündigungsfrist möglich.

Die Verkäufer versprechen Gewähr, und alle drei geben ihr Siegel.

Gegeben 1463 Juni 26 (off sondag nach sante Johans dag baptisten)

 

Ausf., Perg., dt., drei Siegel ab

PfA St. Wendel, US 61

 

 

1464 Februar 5 (1463 stil. Trev.)

 

Hans Peter Reisen von St. Wendel (Windeling) und seine Frau Katharina verkaufen mit Rückkaufs-recht den Brudermeistem und der Kirche von St. Wendel für 12 rheinische Gulden ihr Haus in St. Wendel hinten bei dem Burggraben gelegen.

Die Verkäufer dürfen in dem Haus wohnen bleiben, müssen es instandhaften und haben jährlich am Sonntag nach Lichtmeß 15 Schillinge Heller, wie sie zu St. Wendel gültig sind, als Pacht an die Brudermeister zu bezahlen. Die Eheleute sind auch verpflichtet, fällige Grundzinsen und andere Abgaben, die das genannte Haus betreffen, zu übernehmen.

Der Rückkauf kann geschehen für 12 Gulden einschließlich des anfallenden Pachtzinses, freilich erst nach einem halben Jahr Vorankündigung. Sind die Eheleute dann trotzdem nicht bereit, das Haus zurückzukaufen, dürfen die Brudermeister das Anwesen nach Gutdünken anderweitig veräußern, so günstig es möglich ist.

Der Verkauf geschieht vor dem Schultheiß Peter Greben und den Schöffen Nikolaus Schinder, Hans Sadeller, Nikolaus Ruwen, Hans (Hengin) Veril, Hans Cuntzen und Jacob (Jeckel) Mouisis. Siegelbitte der Aussteller an den Schultheiß und die Schöffen.

Der Schultheiß Peter Greben gibt das Siegel des Gerichts.

Gegeben und geschehen 1464 Februar 5(1463 uff sondtag nach unser lieben frauwen kertzwihetag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 62

 

 

1464 Juli 8

 

Mathias von Luxemburg (Thys von Löczellburg), Schwiegersohn des Heßer, und seine Frau Elisabeth verkaufen mit Rückkaufsrecht an Johann Peter von Bemkastel, Pfarrer von St. Wendel, und an die Priester und Altaristen dortselbst zwei Gartenstücke und eine Grummetwiese bei dem Dorf Breiten und bei Niederweiler für 10 Gulden.

Mathias oder seine Erben sollen die Gärten jedoch als Lehen gebrauchen gegen einen jährlichen Zins von 15 Schillinge Heller, die an die Priester zu zahlen sind. Der Rückkauf für 10 Gulden kann jeweils nach Jahresfrist geschehen, und auch die Priester können den Vertrag rückgängig machen, allerdings nur mit einjähriger Kündigungsfrist. Wenn die Jahrespacht nicht pünktlich bezahlt wird, dürfen sich die Pächter am Besitz des Mathias von Luxemburg schadlos halten.

Der Aussteller bittet Peter Greben, Schultheiß zu St. Wendel, in Gegenwart der Schöffen Hans Sadelers des Alten und Nikolaus (Cleßgen) Ruhen um Besiegelung.

Gegeben 1464 Juli 8 (off sondag vor sante Margreten dag)

 

Ausf., Perg.. dt., aufgedr. Siegel ab

PfA St. Wendel, US 63

 

 

1464 Dezember 30

 

Johannes Durchdenwalt, Pfarrer, Pfleger und Brudermeister der Kirche von St. Wendel, verpachtet den Eheleuten Nikolaus Moller von Breiten und Mechthild von Urweiler (Orwiller), Tochter des verstorbenen Beymont, erblich die Mahlmühle (maille moille) und das zugehörige Haus auf der Bliese unterhalb Breiten, die sog. Breitener Mühle, wie sie der verstorb. Hanman, Vater des obengenannten Nikolaus, und dieser selbst sie schon bislang pachtweise in Besitz hatten.

Die Pächter sind verpflichtet, jährlich zu Weihnachten 4 Pfund Heller und 4 Malter Frucht Trierer Maß, halb Korn und halb Hafer, an die Kirche und Bruderschaft zu liefern, müssen auch die Mühle und das Wohnhaus auf eigene Kosten instand halten, damit "die Moillen nit vergencklich werden". Sie dürfen die Mühle nicht an Dritte verpfänden oder verkaufen, wie freilich auch Pfarrer und Brudermeister von St. Wendel ihrerseits nicht anderweitig über die Mühle verfügen dürfen, es sei denn, die Pacht würde nicht regulär bezahlt. Johannes Durchdenwalt siegelt den Brief.

Gegeben 1464 Dezember 30 (uff sontag nach des heiligen Crist tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 64

 

 

1464 Dezember 30

 

Nikolaus Moeller von Breiten und seine Frau Mechthild von Urweiler (Oirwiller), des versiorbenen Beymonts Tochter, bekunden, daß sie von Johannes Durchdenwalt, Pfarrer und Plleger der Kirche zu St. Wendel, die Mahlmühle (maill moille) mit Behausung und allem Zubehör, gelegen auf der Bliese unterhalb Breiten, die sogenannte Breitener Mühle, erblich gepachtet haben, wie sie schon Hanman, der verstorbene Vater des Nikolaus, und dieser selbst sie pachtweise in Besitz hatten. Der Pachtzins, zahlbar jeweils um Weihnachten, beträgt 4 Pfund Heller und 4 Malter Frucht Trierrer Maß, halb Korn und halb Hafer. Die Pächter haben die Mühle samt Inventar und Behausung auf eigene Kosten instand zu halten, dürfen sie nicht an andere versetzen oder verkaufen, wie auch Dritte nicht über die Mühle ohne weiteres verfügen sollen, außer, die Pacht würde nicht bezahlt. Die Aussteller bitten den Junker Peter Harstbaum von Liebenberg um Besiegelung, weil sie selbst kein eigenes Siegel haben.

Geschehen und gegeben 1464 Dezember 30 (uff sontag nach des heiligen Crist tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 65

 

 

1464 Januar 7, Dumblay

 

Johannes, Generalvikar des Bischofs Robert' von Dumblay in Schottland, bezeugt auf Bitten des schottischen Edelmannes Wilhelm Cavertoy die Wahrheit dessen, was dieser über das Leben des hl. Wendelin erforscht hat, auch was über sein Leben und Wirken eindeutig festeht und in alten Chroniken belegt ist, und daß er in der Kathedrale von Dumblay noch heute verehrt wird.

"St. Wendelin sei der Sohn eines berühmten schottischen Königs. Er habe bis zu seinem zwanzigsten Lebensjahr ein Leben der Vollkommenheit geführt und sich in manchen Tugenden ausgezeichnet. Dann habe er heimlich Schottland verlassen und sei nach Rom und zu anderen heiligen Stätten gepilgert, um so die Vergänglichkeit und Eitelkeit alles Irdischen deutlich zu machen und ihm

zu entgehen. Die Abstammung des hl. Wendelin wird dem Wilhelm Cavertoy bestätigt und der Lebenswandel St. Wendelins den Christgläubigen zum Vorbild empfohlen."

Siegelankündigung des Ausstellers und des Bischofs Johannes von Aberdeen.

Datum Dumblay 1464 Januar 7 (septimo die mensis Januarii)

 

Ausf., Kop. des 18. Jh., Perg., lat.

Rückvermerk: Testirrionium de Sanctitate S. Wendalini Cusanusstitt, Urk Nr. 46 Kop. (18. Jh.), Pap.,

PfA St. Wendel, US 66/67

 

Anmerkung:

 Robert, Bischof von Dumblay 1447-1466 (C.EUBEL, Hierarchia Il, S. 163

"Die vor. Urkunde muß gesehen werden im Zusammenhang mit der Tatsache, daß Nikolaus von Kues Pastor vor St. Wendel gewesen ist. vgl. dazu:

  1. MEUTEN, Die Pfründen des Cusanus, in MFCG 2 (1962), S. 15 ff., bes. S. 54.

1446 Oktober 14 erste Nennung des NvK als Pastor von St. Wendel (ACTA CUSANA 12, Nr. 721)

 

 

1466 Juli, Ehrenbreitstein

 

Erzbischof Johann Il. von Trier (1456-1503) bekundet: Johann von dem Berge', Bischof von Akkon (Azoten) und Dominikaner, hatte von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Koblenz für 500 rheinische Gulden eine jährliche Erbrente von 20 Gulden gekauft und später samt dem Hauptbrief testamentarisch der gemeinen Präsenz in der Kirche zu St. Wendel vermacht".

Nun hat die Stadt Koblenz die Erbrente zurückgekauft, jedoch nur für 450 Gulden als Ablösung bezahlt, weil Pfarrer, Vikare und Altaristen auf den Rest von 50 Gulden verzichtet haben.

Die 450 Gulden wiederum sind dem Erzbischof zu seinem und des Erzstifts Nutzen geliehen worden, doch weil er sie jetzt nicht zurückgeben kann, überläßt er dem Pfarrer, den Vikaren und Altaristen zur Verteilung in die Präsenz jährlich 20 Gulden zu St. Johannistag aus dem Kirchenstock und den Gefällen, die zu Pfingsten und am St. Wendelstag geopfert und gegeben werden. Falls die genannten Opfergelder nicht ausreichen, soll der Fehlbetrag aus den im Land Luxemburg einkommenden Bruderschaftsgeldem genommen werden, freilich mit der Auflage, über das empfangene Geld eine Quittung für den Erzbischof auszustellen.

Die Ablösung der Jahrrente mit 450 Gulden ist dem Erzbischof oder seinen Nachfolgern jederzeit gestattet. Johann II. kündigt sein Siegel an.

Gegeben zu Ehrenbreitstein 1466 Juli 23 (uff mittwoch nach sant Marien Magdalenen tag)

 

Ausf., Perg., dt.. Siegel ab

PfA St. Wendel, US 68

 

 

1467 Januar 19, Lichtenberg

 

Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern und Graf zu Veldenz, bekundet in Gegenwart seines Bruders Stephan, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Kustos des Kölner Domstifts, ferner der Hofmeister Johann von Schwarzenberg und des Kaspar von Berckel, er habe mit Werner von Esch wegen des Amtes Nohfelden, auch wegen abgerittener Pferde, Zehrung und alter Schulden in Einnahmen und Ausgaben bis zum heutigen Tage abgerechnet.

Dabei ist festgestellt worden, daß der Pfalzgraf Ludwig dem Werner von Esch 200 rheinische Gulden schuldig ist. Der Schuldner verpflichtet sich und seine Erben, jährlich um Martini durch seinen Amtmann oder Landschreiber 10 Gulden aus den Rechten und Gefällen zu Lichtenberg an den Gläubiger oder dessen Erben zahlen zu lassen oder ihm ein Lehen zu übertragen, aus dem diese Summe erbracht wird, und zwar so lange, bis die Schuld von 200 Gulden abgelöst ist.

Der Aussteller siegelt.

Gegeben zu Lichtenberg 1467 Januar 19 (uff montag nach sant Antonien tag)

 

Ausf., Perg.. dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 69

 

 

1472 November 25

 

Friedrich und Heinrich Blicken von Lichtenberg, Gebrüder, verkaufen dem Pfarrer Johann Durchtenwalt und dem Schultheiß Hans Syber, Brudermeister der Kirche von St. Wendel, für 100 schwere rheinische Gulden, den Gulden zu 24 Weißpfennig Trierer Münze gerechnet, eine Jahrrente von 5 schweren rheinischen Gulden aus ihren Gütern, Nutzen und Gefällen ihrer Vogtei im Ostertal zu St. Margarethen Ostern, zu Wiesweiler "und darumb".

Der Meier oder Schultheiß der Verkäufer ist gehalten, die Jahrrente jeweils um Martini an die Kirche und Bruderschaft von St. Wendel zu liefern. Zur Sicherheit verpfänden die Gebrüder ihre Güter, Gülten, Freiheiten und Gerichtigkeiten in der Vogtei im Ostertal. Sie versprechen Gewähr in Gegenwart des Schultheißen Hans Thielen sowie der Schöffen des Gerichts zu Margareten Ostern, geben ihr Siegel und bitten ihre Mutter Katharina von Sötem (Sottem) um Konsens und Mitbesiegelung. Der Schultheiß Hans Thielen und die Schöffen bitten ihrerseits den Pfarrer Heylmann (von Margarethen Ostern)' um Besiegelung, weil sie kein eigenes Siegel haben. Gegeben 1472 November 25 (uff sant Katherinen dag der jungfrauwen und martilem)

 

Ausf., Perg., dt. 4 Siegel, (1) und (4) ab. PtA St. WendeL US 70

heutiger Name "Niederkirchen" bei St. Wendel.

 

 

1473 Mai 1

 

Der Pfarrer Johann Durchtenwalt, der Altarist Siegfried Selchenbach und Hans Syber, alle drei Brudermeister und Pfleger des lieben Heilands und der Kirche St. Wendel, bekunden, daß sie für 250 schwere rheinische Gulden einen Teil des Zehnten in der Pfarrei und im Gericht Wolfersweiler (Wolfferßwilre) von Junker Johann von Schwarzenberg gekauft haben laut darüber ausgestelltem Hauptbrief. Die Brudermeister räumen jetzt dem Johann von Schwarzenberg das Rückkaufsrecht ein, und zwar für 250 Gulden jeweils zu Johannistag (24.Jun), freilich gegen Rückgabe des Hauptbriefes. Siegelankündigung der Aussteller.

Gegeben 1473 Mai 1 (uff sant Philippi und Jacobi dag der heiligen aposteln)

 

Ausf , Perg., dt., Siegel ab.

PfA St. Wendel, US 71

 

 

1477 März 23 (1476 stil. Trev.), Pfalzel

 

Johannes, Erzbischof von Trier (1456-1503), Erzkanzler des Reiches durch Gallien und das Königreich Arelat, Kurfürst, an die Pfarrer, Plebane, Vizeplebane sowie alle übrigen Rektoren von Kirchen.

"Das Unkreaut (vepres) muß aus dem Acker des Herrn völlig vertilgt werden, damit die Saät der guten Werke umso reichlicher aufgeht und die gewünschten Früchte bringt".

Dem Erzbischof ist zugetragen worden, daß einige Boten sich nicht scheuen, unter falschem Namen in verschiedenen Gegenden für die Kirche von St. Wendel Kollekten einzusammeln, das Geld jedoch zum Verderben ihrer Seelen veruntreuen, auf diese Weise die Christgläubigen betrügen und der Kirche beträchtlichen Schaden zufügen. Der Erzbischof wünscht dringend, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, damit nicht die einfachen Leute (simplex populus) weiterhin belogen und betrogen werden. Er schickt deshalb einen rechtschaffenen und getreuen Mann als Überbringer des vorliegenden Briefes.Dieser Mann wird weitere Auskunft zustellen und soll auch, weil viele den weiten Weg bis nach St. Wendel nicht zurücklegen können, die Almosen, Spenden und Zinse der Christgläubigen allenthalben einsammeln und zuverlässig an die Kirchenfabrik von St. Wendel liefern. Sekretsiegel des Erzbischofs von Trier.

Datum Pfalzel 1477 März 23 (1476 vigesima tercia mensis Marci)

 

Ausf., Perg., lat., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 72

 

 

1477 Juni 24

 

Eberhard von Schaumberg (Schauwenberg) und seine Frau Margaret von Ordingen leihen von den Priestern der Kirche zu St. Wendel vierzehn oberländische rheinische Goldgulden.

Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute ein Feld 'an Hundeling', unten an dem Smersnyder Feld gelegen, eine Wiese in der Basenbach oberhalb des Hutzweihers, und eine Wiese in der Bieberau, grenzend an Nikolaus Hindenboessens Besitz. Diese genannten Stücke gehörten früher dem verstorbenen Michael Snyder, der sie versetzt hatte an Katharina, Witwe des "NikolausStuber und deren Erben, von denen Eberhard von Schaumberg sie abgelöst hat mit Wissen der Erben des Michael Snyder. Die Zinsen von 16 Weißpfennig auf das geliehene Geld müssen jährlich zu Johannistag (24. Jun) an die Priester von St. Wendel entrichtet werden, bis die Schuld abgelöst wird. Die Ablösung muß ein Vierteljahr im voraus angekündigt werden.

Die Schuldbriefe dürfen ohne Wissen der Priester nicht weiter veräußert werden. Eberhard von Schaumberg siegelt für sich, seine Frau und seine Erben.

Gegeben 1477 Juni 24 (uff sant Johans dag baptiste nativitatis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 73

 

 

1478 Februar 14 (1477 stil. Trev.)

 

Jakob (Jecke!) N.N. und seine Frau N.N., verkaufen dem Pfarrer Johann Stuber und den Priestern von St. Wendel für zwölf Gulden eine Jahrrente von 14 Weißpfennigen, die am St. Valentinstag fällig ist aus ihrer sog. Harres-Wiese.

Die Priester sollen für die Eheleute, ihre Erben und Nachkommen eine Jahresmesse singen mit Vigilien, und sollen aber das Geleucht dazu geben. Zur Sicherheit verpfänden Jakob und seine Frau ihre Harres-Wiese.

Zeugen sind der Schultheiß Peter Greben von St. Wendel und die Schöffen des äußersten Gerichts von St. Wendel: Nikolaus Holtgin, Peter Ledermenger von Breiten, Peter von Baltersweiler, Johann Crapen, Nikolaus von Farschweiler, Johann Beymonts, Johann Gruwel (Gruwelhenchin), Hans Sybefs, Johann Meux, Hans Exwillers von Urweiler, Jecke! N.N.,Jakob von Breiten und Nikolaus Schultgins von Niederweiler.

Der Schultheiß Peter Greben siegelt für das Gericht und die Schöffen. Weil das Wiesenstück kurfürstlicher Besitz ist,siegelt auf Bitten der Eheleute der Amtmann Walter von Francken und gibt Konsens im Namen des Kurfütsten Johann von Trier.

Gegeben 1488 Februar 14 (1487 uff sant Veltins tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab. Starke Zerstörungen im Pergament, Namen der Stifter unlesbar!

PfA St. Wendel, US 74

 

 

1479 August 15

 

Johann Vogt von Hunolstein (Hunoltstein)' und seine Frau Agnes von Pyrmont (Perment) verkaufen dem Pfarrer Heinrich Stutzel von St.Wendel und dem derzeitigen Brudermeister, Schultheiß NikolAusfClais) Demut von Schaffhausen (Schaiffhusen),eine am Martinstag in St. Wendel fällige Jahrrente von 3 Gulden zu je 24 Alb. aus ihren Gütern und Erbschaften in Neunkirchen (Nunkyrchen), genannt Bartz Erbe und Breuß Erbe.

Auf diesen Gütern wohnen gegenwärtig Hans und Clais, Minnings Söhne von Neunkirchen. Der Verkaufspreis beträgt 50 Gulden, davon 30 rheinische Goldgulden und 20 Gulden zu 24 Weißpfenigen. Das Geld wurde bereits gezahlt und wird hiermit quittiert.

Die genannten Bewohner Hans und Clais sowie ihre Nachkommen sind verpflichtet, die Jahrrente in Höhe von 3 Gulden am Martinstag in der Stadt St. Wendel abzuliefern. Zur Sicherheit verpfänden die Verkäufer die besagten Güter in Neunkirchen, versprechen Gewähr und verzichten auf alle Rechtseinwände und Privilegien.

Zeugen des Vertrages sind Schultheiß und Schöffen des Gerichts Neunkirchen. Johann Vogt von Hunolstein siegelt für sich und seine Frau Agnes.Schultheiß und Schöffen bestätigen ihre Teilnahme an der Verhandlung und bitten, weil sie kein eigenes Siegel haben, den Herrn Johann, Pastor zu Bosen (Bunsen), um dessen Siegel.

Gegeben 1479 August 15 (uff unser lieben frauwen tag Assumpcionis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 75

 

Anmerkung:

'Johann Vogt von Hunolstein, Herr zu Züsch und Merxheim.

+ 4. Juni 1516,

oo 27.3.1468 Agnes von Pyrmont, (+ 1490).

Europ. Stammtafeln NF, Bd. Xl. (Hrsg. D. SCHWENNICKE) Marburg 1966, Tf. 24 (Die Vögte von Hunolstein)

1467 März 12, Ehevertrag des Johann Vogt zu Hunolstein mit Agnes, Tochter Friedrichs Herrn zu Pyrmont und zu Erenberg und der Katharina von Eltz. TOEPFER, UB Hunolstein 2, Nr. 443, Seite 349-352.

 

 

1479 August 24

 

Heinrich Stutze!, Pfarrer von St. Wendel, und NicolAusfClais) Demut von Schaffhausen (Schaiffhusen), Brudermeister der Kirche von St. Wendel, bekunden, daß sie dem Junker Johann Vogt von Hunolstein und dessen Frau Agnes von Pyrmont eine Jahrgülte zu drei Gulden aus dem Bartzgut und dem Breußgut in Neunkirchen,auf denen zur Zeit Minnings Söhne Hans und Clais wohnen, verkauft haben.

Der Kaufpreis betrug 50 Gulden, davon 30 schwere rheinische Goldgulden und 20 Gulden zu je 24 Albus gemäß darüber ausgestelltem Hauptbrief.

Die Aussteller gestatten mit dieser Urkunde dem Junker Johann Vogt von Hunolstein, dessen Frau Agnes und den Erben den Rückkauf der Gülte für den obengenannten Geldbetrag und Berücksichtigung bereits bezahlter Zinsen.

Pfarrer und Brudermeister versprechen Gewähr und kündigen das Siegel der Kirche von St. Wendel an. Gegeben 1479 August 24 (uff sant Bartholomeus tag des heiligen aposteln)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 76

 

 

1480 Mai 19

 

Adam von Soetem (Sotteren) und seine Frau Maria von Hagen haben dem Thomas von Kontwich und seiner Frau Else ihren Zehnten in der Pfarrei zum Densberg auf die Dauer von 6 Jahren verkauft gemäß einem darüber ausgestellten Brief.

Adam und seine Frau verkaufen nun den gleichen Zehnten für weitere 6 Jahre an die genannten Eheleute für 100 gute rheinische Gulden, und zwar mit den gleichen Nutzungsrechten wie im ersten Fall. Die Verkäufer können innerhalb des nächstfolgenden Jahres durch Zahlung von 100 rheinische Gulden den Vertrag rückgängig machen; trotzdem haben dann Thomas und Else das Recht, den Zehnten zu genießen: Sie zahlen dafür so viel wie in einem der ersten sechs Jahre. Die Aussteller versprechen Gewähr, Adam gibt sein Siegel, und die beiden bitten Heinrich von Soetern, ihren Schwager, auch deshalb um Mitbesiegelung, weil Maria kein eigenes Siegel hat. Gegeben 1480 Mai 19 (uff fritag vor dem heilgen pingstag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 77

 

 

1480 November 11

 

Nikolaus (Clas) Meinscher, wohnhaft zu Urweiler (Orwiller), und seine Frau Elisabeth (Elß) verkaufen erblich dem Pfarrer und den Altaristen der Kirche von St. Wendel für 10 Gulden eine Jahrrente von 12 Weißpfennigen. Die Käufer werden namentlich genannt:

Heinrich Stutze! (Pfarrer), Johannes Lecker, Heinrich Grebe, Johann Stuber, Siegfried und Wendelin und Johann Knauff. (Altaristen).

Die Verkäufer versprechen, die Rente von einem halben Gulden(= 12 Weißpfenige) pünktlich am Martinstag zu liefern und verpfänden zur Sicherhheit einen Wiesenplatz in der Breitwiese(in Breyde wiese), die dem Erzstift Trier gehört.

Die Übertragung wird vollzogen vor dem Schultheiß und den Schöffen des kurfürstlichen Gerichts: Peter von Baltersweiler, Johann (Henn) Crapen, Nikolaus (Claß) Bonen, Johann (Henn) Meux, Hans Sibelen, Hans Exwiller, Johann (Henn) Gruel, Johann (Henn) Beumonts, Nikolaus (Clas) Ledermenger, Jakob (Jeckel) Ulner, Schulgin und Peter Lauer (Lauwer).

Die Aussteller versprechen Gewähr und bitten den Amtmann Weiter von Francken um Zustimmung und Besiegelung. Der Amtmann siegelt, zugleich auch für die Gerichtsschöffen, die zur Zeit kein eigenes Siegel haben.

Gegeben und geschehen 1480 November 11 (uff sant Martinß tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 78

 

 

1481 Februar 2

 

Peter Schume Peffer, dessen Frau Katharina, Simon Wageners Hansen seligen Sohn von Neunkirchen (Nunmunster) und seine Frau Elisabeth (Elle) verkaufen für 10 Gulden eine Jahrrente von einem halben Gulden Geldes, wie es in der Stadt St. Wendel gültig ist, an die Altaristen der Kirche von St. Wendel.

Die Jahrrente ist fällig am 2. Februar. Zur Sicherheit verpfänden die Aussteller ihr halbes Haus, Das an das Haus des Junkers Johann von Schaumberg (Schauwenburch) grenzt, ferner ihre Anteile an den Gärten in Kelzweiler (Keltzwiler) oben am Geißbachgarten, einen Platz bei des alten Sattelers Grumet, und ein Teil bei (Jeckel) Moyses Besitz nahe bei der Auen (Auwen).

Zeugen sind der Schultheiß Nikolaus Demut von Schaffhausen, Hans Setteler, Nikolaus Ruwen, Jakob Moyses, Hans Kuntzen, Hanßman Schmit, Nikolaus Schmit, Peter Roßberg, alle Schöffen des Gerichts zu St. Wendel.

Die Aussteller bitten die Schöffen um das Gerichtssiegel:

Das Siegel wird gegeben durch den Schultheiß Nikolaus Demut.

Gegeben 1481 Februar 2 (uff unser lieben frauwen tag Purificacionis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 79

 

 

1483 April 22

 

Anton von Hofesteden' bekundet, daß er zu St. Wendel noch ein halbes Haus mit Hofstatt besitze und zudem ausstehendes Geld, worüber sein Schwager Cuntz Smit den Brief hat und Bescheid weiß.

Diesem Schwager gibt der Aussteller die Vollmacht, die besagten Schulden einzutreiben, als ob er es persönlich tun würde. Dafür soll er das halbe Haus nutzen.

Siegelbitte an Johann Ruhe von Zabem, Domherr zu Vinstingen.

Dieser gibt sein Siegel.

Datum 1483 April 22 (uff dinstag nehst nach dem sondag Jubilate)

 

Ausf., Pap., dt., aufgedr. Papiersiegel P!A St. Wendel US 80

' Hofesteden: Wüstung bei Urweiler in Richtung Leitersweiler (G. Schmitt) 1481 April 26

Heinrich Stutzel, Pfarrer zu St. Wendel, der Schultheiß Ruben Cleßgin und Peter Beymolts, beide Schöffen und Zender sowie Brudermeister der Kirche von St. Wendel, bekunden, daß sie von den Herren Heinrich Stutze! und Johann Stuber als Testamentsvollstreckern 84 gute rheinische Goldgulden empfangen haben aus Testamentsstiftungen des verstorbenen Johann Lecker. Die Summe setzt sich aus folgenden Legaten zusammen:

  1. 20 rheinische Gulden; dafür soll jährlich auf St. Katharinenabend vor und nach der Vesper Vigilie gesungen werden und am Katharinentag eine Messe am Katharinenaltar gesungen werden. Es sollen Pfarrer, Vikare und Kapläne zelebrieren, wofür der Pfarrer die doppelte Präsenz, sonst jeder Priester 2 Albus, der Schulmeister und der Glöckner je 1 Alb.erhalten.
  2. 20 rheinische Gulden; dafür soll jährlich am Nikolausabend und -tag Gottesdienst am Nikolausaltar in der oben beschriebenen Weise gefeiert werden, und es sind die gleichen Präsenzen zu zahlen.
  3. 24 rhein. Gulden; dafür soll ein Jahrgedächtnis in der Woche vor oder nach Mariä Verkündigung gehalten werden, und zwar mit Vigil und zwei Singmessen, die erste von U.L.F., die zweite von allen gläubigen Seelen oder nach dem Willen des Priesters. Die ganze Priesterschaft soll zelebrieren und danach das 'Salve Regina' singen. Präsenzgelder werden wie zuvor bezahlt.
  4. 20 mein. Gulden als Stiftung für die Bruderschaft SL Wendel. Die Präsenzen sind von den Brudermeistem jährlich auszuzahlen. Wer den Dienst versäumt, ohne daß ihn Krankheit oder Kirchendienst entschuldigen, soll seiner Präsenz verlustig gehen.

Pfarrer und Brudermeister siegeln mit dem Kirchensiegel.

Gegeben 1483 April 26 (uff samstag nest vor dem Sontag Cantate)

 

Ausf., Perg., Siegel ab

PfASt. Wendel, US 81

 

 

1433 Juli 10

 

Siegelmann von Ottingen und seine Frau Gertrud (Getze) bekunden, daß Mathias von Gondorf, Pfarrer in St. Wendel, sowie Nikolaus Ruwen und Peter Roßberg, Schuttheiß bzw.Brudermeister und Pfleger der Kirche von St. Wendel, ihnen und ihren Erben die Humungsmühle mit Wiesen, Äckern und allem Zubehör erblich verpachtet haben zu einem Pachtzins von 12 Weißpfennigen, fällig um Martini.

Außerdem sind sie alle Jahre verpflichtet, dem Junker Johann von Soetem ein Pfund Wachs, der Kirche zu Wolfersweiler ein halbes Pfund Wachs und den Guntersbergem' zwei Kappen zu liefern gemäß einem darüber ausgestellten Hauptbrief.

Wenn die Verpflichtungen von den Pächtern nicht eingehalten werden, so dürfen die Brudermelster die Humungsmühle von den Pächtern zurückfordern.

Siegelmann von Ottingen siegelt für sich und seine Frau.

Gegeben 1483 Juni 10 (uff domstag nest nach sant Kylianus tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab.

PfASt. Wendel, US 82

 

 

1433 Juli 22

 

Contz Smyt und Jakob (Jeckel) Hofman von Hofsteden bekunden, daß Anton von Hofsteden (Hobsteden), Kolben sei. Schwiegersohn (Eidam) und ihr Schwager, sie durch das Gericht zu Hofsteden als Vormmünder seiner Kinder bestellt hat, worüber sie einen besiegelten Brief besitzen.

Als berechtigte Vormünder der Kinder verkaufen Contz und Jakob deren Anteil an Kolben Haus in der Stadt und Freiheit St. Wendel, nämlich Hofstatt und Garten mit allem Zubehör, an Cleßgin Weber vom Stein und dessen Erben für 10 Gulden, die zum Nutzen der Kinder angewendet werden. Im Namen der Kinder verzichten die Vormünder auf alle weiteren Ansprüche an dem verkauften Erbteil Der Verkauf geschieht vor Schuttheiß und Schöffen des Gerichts St.Wendel: Nikolaus Ruwen Schul theiß, Hans Satteler der Atte, Nikolaus Switzer, Nikolaus Smyt, Hans Contzen, Hanßman Smyts,

Jakob Moyses und Peter Beymonts.

Die Schöffen bitten den Schuttheiß Nikolaus Ruwen und Peter vom Oberstein um Besiegelung, weil sie selbst kein Siegel haben.

Gegeben und geschehen 1483 Juli 22 (uff sant Maria Magdalenen taig)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab. PTA St. Wendel, US 83

 

 

1483 November 11

 

Bernhard von Flerßheim und seine Frau Maria von Lichtenberg verkaufen dem Pfarrer Mathias von Gondorff (Gunttorff) sowie den Brudermeistem Nikolaus Ruwen (Ruen) und Peter Beymonts im Namen der Kirche von St. Wendel erblich für eine nicht genannte Summe aus ihren Gülten und Renten zu Mettenich und in der Gewiß eine Jahrrente von fünf rheinischen Gulden, die jeweils um Martini durch den Meier der Aussteller in Mettenich gezahlt werden sollen.

Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute alle Ihre Galten, Renten und Leute, die sie In Mettenich und in der Gewiß haben. Sie versprechen ausdrücklich Gewähr. Bernhard kündigt für sich und seine Frau Maria das Siegel an, und beide bitten den Watter von Franken, Amtmann zu St. Wendel, um Mitbesiegelung.

Gegeben 1483 November 11 (uff sant Martins tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab.

PfA St. Wendel, US 8.4

 

 

1487 Januar 17 (1486 stil. Trev.)

 

Cono Becker, Bürger zu St. Wendel, und seine Frau Margaretha verkaufen einen Erbzins von einem halben Gulden aus ihrem Haus und Hof, die sie zur Zeit bewohnen, gelegen gleich neben Kallenpeters Haus, und aus ihrem Eigengut, der Grummetwiese und den Gärten vor der niedersten Pforte neben dem Anwesen ihres Verwandten(mage) und Kobgins Johanneth und grenzend an die Grummetwiesen (gruomuter) des Pfarrers und des Stuber.

Die Eheleute verkaufen den Erbzins, der jährlich am Antoniuslag (17. Jan.) fällig sein soll, für 10 rheinische Gulden an den Pfarrer Mathias Gondorf und die Brudermeister der Kirche von St. Wendel. Zur Sicherheit verpfänden die Aussteller ihr Haus, die Grummetwiese und die Gärten, notfalls auch ihren ganzen beweglichen und unbeweglichen Besitz.

Zeugen des Verkaufs sind der Schuttheiß Nikolaus Ruwen, Hans Contzen, Hansmann Smidt, Nikolaus Smidt, Nikolaus Swytzer, Peter Beumolts, Hans(Henselin) Sadteler und Hans Becker, allesamt Schöffen des Gerichts von St. Wendel, die von den Eheleuten um das Gerichtssiegel gebeten werden. Im Namen der Schöffen siegelt der Schultheiß Nikolaus Ruwen.

Gegeben 1487 Januar 17 (1486 uff sant Anthonius tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel. US 85

 

 

1487 März 31

 

Ritter Jakob von Kerpen, Herr zu Warsberg(Warßburg) und Illingen(Yelingen), und seine Frau Johanna (Schenneth) Bayer von Boppard (Bopart)" verkaufen dem Pfarrer Mathias von Gondorf (Gontorff) zu St. Wendel und den dortigen Brudermeistem Nikolaus Ruwen Schuttheiß und Peter Roßberg zugunsten der Kirche von St. Wendel eine Jahrrente von fünf schweren Gulden aus ihren Eigengütem, Renten und sämtlichen Gefällen in dem Dorf Eidenbom (Ydenbom), und zwar für 100 rheinische Goldgulden, die von den Brudermeistem bereits bezahlt wurden.

Der Meier oder Schultheiß der Aussteller in Eidenbom soll die 5 Gulden alle Jahre in St. Wendel zu Händen der Brudermeister abliefern. Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute ihren gesamten Besitz an Eigengut, Renten, Zinsen und Gerechtigkeiten in Eidenbom, und sie versprechen, die Unterpfande nicht weiter zu veräußern oder zu versetzen, es sei denn, die Jahrrente wäre zuvor abgelöst.Hans von Eidenbom, Sohn des alten Meier, wird auf Treu und Eid verpflichtet, die 5 Gulden jedes Jahr zu zahlen, bevor er anderweitige Verbindlichkeiten begleicht.

Jakob von Kerpen und seine Frau siegeln den Brief.

Gegeben 1487 März 31 (uff samstag nest nach unser frauwen tag Bedybong zu latin genant Annunciacio)

 

 

Ausf., Perg., dt., beide Siegel ab

PfA St Wende US 84

 

Anmerkung:

Jakob v. Kerpen, Herr zu Warsberg und Illingen, 1468/1511. Illingen (bei Ottweiler. Besitzer der Herrschaft waren seit dem 14. Jh. die Herren v. Kerpen.

HANDBUCH der histor. Stätten 5, S. 151.

 

Johanna Bayer von Boppard, Tochter des Heinrich Bayer von Boppard zu Bruchcastel (Chateaz-Brehain) und der Marguerite d' Haraucourt. oo 18.5.1477 Jakob v. Kerpen.

EUROP. STAMMTAFELN NF, Bd. IX, Marburg 1987, Tf.. 6 (Die Bayer von Boppard III)

 

 

1489 Januar 12 (1488 stil. Trev.)

 

Erzbischof Johann II. von Trier bekundet, daß aufgrund eines Vertrages, den sein Vetter, Graf Philipp zu Leiningen und Dagsburg, für ihn mit Ritter Arnold von Siersberg, Herrn zu Dillingen, abgeschlossen hat, die beiden Dörfer Schönenberg (Schonemberg) und Bach (Bache) für immer Eigentum des Erzstifts bleiben sollen.

Zum Ausgleich für diesen durch Amoki geleisteten Verzicht und für seine treuen Dienst belehnt ihn der Erzbischof mit einer Gülle von 20 rheinischen Gulden, die jährlich aus der Kellnere' St. Wendel zu zahlen sind. Erzbischof Johann kündigt sein Siegel an.

Gegeben 1489 Januar 12 (1488 uff mondag nach der heiligen dryee konyng tage) Der Verzichtbrief des Arnold von Siersberg wird inseriert:

 

 

1489 Januar 12 (1488 stil. Trev.)

 

Arnold von Siersberg, Ritter und Herr zu Dillingen (Dullingen), bekennt, daß seine Vorfahren, er selbst und sein Bruder Philipp seit geraumer Zeit Forderungen an die Vögte von Hunolstein gestellt haben wegen der Dörfer Schönenberg und Bach, die der Vorfahr (oberanche) Eberhard Herr zu Dillingen den beiden Vögten Gerhard' und Nikolaus" übertragen habe unter der Bedingung, die Besitzungen nach dem Tode der Vögte wieder an Eberhard oder seine Erben kommen zu lassen, wie es die Urkunden ausweisen.

Gleichwohl sahen sich der +Vater des Arnold, er und sein Bruder zu Streitigkeiten veranlaßt, insbesondere mit Heinrich Vogt von Hunolstein'" wegen eben dieser beiden Dörfer.

Weil nun die Herrschaft Hunolstein nach dem Tode des Nikolaus Vogt von Hunolstein (+1487) an das Erzstift Trier heimgefallen ist, wurden durch den Grafen Philipp von Leiningen,Marschall und Bailli von Lothringen (marschalck und duytschen belis in Lothringen), nach wiederholten Terminen und Anhörungen die Dörfer Schönenberg und Bach dem Erzstift zugesprochen, und Arnold von Siersberg verzichtet darauf für sich und seine Erben.

Zum Ausgleich belehnt ihn der Erzbischof von Trier mit einer Jahrgülte von 20 rheinischen Gulden, die jeweils zu Weihnachten aus der Kellnerei St. Wendel fällig ist und nach dreimonatiger Kündigungsfrist mit 300 rheinischen Gulden, die in St. Wendel oder Sierck zahlbar sind, abgelöst werden kann. Den besagten strittigen Brief der Gebrüder von Hunolstein erhält der Eb. Arnold von Siersberg kündigt sein Siegel an. Er und sein Bruder Philipp bitten Heinrich von Sötem jun.""und Kaspar von Mulen gen. Dieblich (Dievelich) um Mitbesiegelung.

Gegeben 1489 Januar 12 (1488 uff mondag nach der heiligen drye konyng tage)

 

Ausf.. Perg.. dt.. unterer Rand samt den Siegeln abgeschnitten. PrA. St. Wendel US 87

 

Anmerkung:

' Gerhard Vogt von Hunolstein, 1489/46, 1453+, Sohn Nik. V. Herr zu Hunolstein.

" Nikolaus Vl., +1455, Epitaph in Neumagen. oo 1414 Demud Kämmerer von Worms.

"'Heinrich Vogt von Hunolstein, 3. Sohn des Nik. v. Hunotstein und der Demud Kämmerer von Worms. '1418/19. Heiratsvertrag mit Elis. v. Bolchen 1466 März 23. +24.2.1476 Epitaph in Neumagen. Sein Bruder Nikolaus wird 1486 belehnt mit Hunotstein und der Vogtei über die sog. "Vierthalb Höfe" durch Eb Johann von Trier.

Nikolaus +1487 ohne Erben und damit Erbfall des Hunolsteiner Besitzes a.d. Erzstift Trier.

 

 

1489 Februar 27 (1488 stil. Trev.)

 

Mathias von Gondorf (Gontorff) als Pfarrer von St. Wendel und die Attaristen daselbst bekunden, daß sie von dem Junker Johann von Hunolstein (Honottsteyn)' eine Jahrrente von 6 Pfund Heller gekauft haben gemäß einer Verschreibung, die sie darüber haben."

Sie gestatten nunmehr dem Junker Johann, seinen Erben und Nachkommen, die besagte Rente jährlich um Martini für 65 Gulden zurückzukaufen, wobei der Gulden mit 24 Raderalbus gerechnet wird. Der Hauptbrief ist dann herauszugeben und verliert seine Gültigkeit.

Die Aussteller geben ihr gemeinsames Siegel.

1489 Februar 27 (1488 uff frytag nest nach Sant Mathis lag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab.

PfA St. Wendel US 88

 

Anmerkung:

' Johann v. Hunolstein, Herr zu Züsch und Merxheim. + 4.Juni 1516, 00 27.3.1468 Agnes von Pyrmont. (+1490) Europ. Stammtafels NF, Bd. XI (Hrsg. D.SCHWENNICKE), Marburg 1966. Tf. 24 (Die Vögte von Hunolstein)

" Johann Vogt zu Hunolstein verkauft für 56 (!) Gulden mit Vorbehalt des Wiederlösungsrechts der Kirche zu St. Wendel 6 Pfd. Pfennige Jahreszins aus seinen Gütern, zu Forsweiler und daherum gelegen im Hochgericht zu St. Wendel das Rorichsgut. 1489 Febr. 27 (1488 stil. Trev.) TOEPFER, UB Hunolstein 3, Nr. 15.

 

 

1489 März 12 (1488 stil. Trev.)

 

Adam von Soetem und seine Frau Maria (Merge) vom Hagen verkaufen erblich die ihnen gehörenden zwei Teile des (großen) Zehnten und den ganzen kleinen Zehnten in den Dörfern Mühlenbach (Mulenbach), Rützweiler (Rutzwiler), Matzenbach, Richartsweiler und Bettenhausen (-husen) an die Brudermeister und Pfleger der Kirche von St. Wendel, und zwar für 800 gute, oberländische rheinische Gulden kurfürstlicher Münze, die ihnen durch den Pfarrer Mathias von Gondorf, den Schultheiß Nikolaus (Clais) Demut von Schaffhausen und den Brudermeister Peter Roßberg bezahlt worden sind.

Die genannten Zehnten werden den neuen Besitzern mit allen Rechten übertragen,und zur Sicherheit verpfänden die Verkäufer ihren gesamten Besitz an beweglicher und unbeweglicher Habe, versprechen in ausführlicher, unabdingbarer Fom Gewähr und entbinden ihre Leute in den Dörfern von den ihnen gegenüber wegen des Zehnten einzuhaltenden Verpflichtungen, die freilich ab jetzt gegenüber den neuen Besitzern einzuhalten sind.

Die Frau Maria vom Hagen versichert ausdrücklich,keinerlei Witwenrechte an den verkauften Zehnten zu haben.

Die Aussteller geben ihr Siegel und bitten ihren Vetter,den Junker Heinrich von Soetem den Alten, um Mitbesiegelung. Siegelbitte ergeht auch an den Schuttheiß und die Schöffen des Gerichts zum Densberg (Deynsberg), die namentlich genannt werden: der Schuttheiß Sure von Gittenbach und die Schöffen Henne im Hofe von Reichenbach, Johann (Heingin) von Stauffenbach, Gerhart von Mühlenbach, Grebe von Gittenbach, Johann Lysen (Lysenhen) von Gittenbach, Konrad von Richstall und Contz von Gossenberg.

Schultheiß und Schöffen bitten Johann vom Hofe, Pastor zum Densberg, um sein Siegel, weil sie zur Zeit kein eigenes Gerichtssiegel haben.

Gegeben und geschehen 1489 März 12 (1488 uff sant Gregorius tag nach gewoinheyt zu schriben in dem styfft von Trier)

 

Ausf., perg., dt., alle Siegel ab.

PfA St. Wendel, US 89

 

 

1489 Juni 24

 

Adam von Soetem und seine Frau Maria (Merge) vom Hagen haben ihren eigenen Zehnten zu Deynsberg und Umgebung gemäß einem darüber ausgestellten Hauptbrief den Brudermeistern von St. Wendel und der dortigen Kirche für 800 rheinische Gulden verkauft, und zwar mit dem Recht des Rückkaufs.

Die Eheleute verzichten nunmehr endgültig auf den genannten Zehnten: Dafür geben die Brudermeister über die 800 Gulden hinaus noch 200 rheinische Gulden dazu und dürfen künftig völlig frei über den Zehnten verfügen.

Die Verkäufer versprechen Gewähr, und jeder der beiden gibt sein Siegel.

Gegeben 1489 Juni 24 (uff sant Johans des teuffers tag)

 

Ausf., Perg., dt., beide Siegel ab.

PfA St. Wendel, US 90

 

 

1489 Oktober 1

 

Die Brudermeister der Kirche von St. Wendel, nämlich der Pfarrer Mathias von Gondorf (Gontorff), der Schultheiß Nikolaus (Clais) Swytzer und Peter Roßberg, bekunden, daß sie von Ritter Friedrich von Bitsch genannt Gentersberg und dessen Frau Katharina geb. Studigel von Bitsch eine Jahrgütte von zwei rhein. Goldgulden aus den Gütern und der Meierei Breidenbach für 50 rhein. Gulden gekauft haben.

Hiermit räumen die Brudermeister den genannten Eheleuten das Rückkaufsrecht der verkauften Güter für 50 Gulden ein. Der Kaufbrief, ausgestellt am 24. Juni 1489, soll ihnen dann zurückgegeben werden.

Die Brudermeister geben das Siegel der Kirche von St. Wendel.

(Gegeben) 1489 Oktober 1 (uff sant Remigius tag)

 

Ausf., Perg., Siegel ab.

PfA St. Wendel, US 91

 

 

1489 November 28

 

Hans (Hansmann) Scheydels, Bürger zu St. Wendel, und seine Frau Katharina verkaigen dem Pfarrer und den Altaristen der Kirche von St. Wendel für 10 Goldgulden eine Jahrrente von einem halben Gulden, die jährlich am 11. Nov. (Martinstag) fällig ist.

Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute Haus und Hof, die sie als ihr Eigentum zur Zeit bewohnen, gelegen bei der obersten Pforte an der Stadtmauer.

Sie versprechen Gewähr und bitten Schultheiß und Schöffen, die namentlich genannt werden, um Besiegelung: Nikolaus Demut von Schaffhausen, Schultheiß, Nikolaus (Cleßgin) Ruwen, Hans Schmidt, Nikolaus (Clais) Schmidt, Peter Beumolts, Hans (Henselin) Sadteler, Hans Becker und Wilhelm Metzeler, alle Schöffen des Gerichts zu St. Wendel. Schultheiß und Schöffen geben das Gerichtssiegel.

Gegeben 1489 November 28 (uff samstag nest nach sant Katherinen tag)

 

Ausf., Perg., dt.. Sieg& ab

PfASt. Wendel, US 92

 

 

1499 März 7

 

Wirich von Daun (Dhune), Herr zu Falkenstein und zum Obersteine', quittiert den Kirchherren und Kirchenmeistern von St. Wendel den Empfang der 40 Goldgulden, die ihm die Kirche von St. Wendel auf Veranlassung des Kurfürsten Johann von Trier wegen des Baues zu Warten-stein" gegeben hat. Der Aussteller siegelt den Brief.

(Datum) 1490 März 7 (uff hut sontags Reminiscere)

 

Ausf Pap , dt., Segel aufgedr.

PfA St. Wendel, US 93,

 

Anmerkung:

' Wirich von Daun (Dhune), Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, 1432-1501. 1450 Herr zu Neuenbamberg, 1456 Herr zu Falkenstein durch Kauf der erledigten Grafschaft am Donnersberg. oo um 1450: Margareta, Tochter des Gf. Emicho IV. von Leiningen und der Mkgfin. Beatris von Baden. W. MOLLER, Stammtafels...I, Darmstadt 1922, S. 56-62.

  1. KLAR, Geschichtliche Grundlagen des Kreises Birkenfeld, Birkenfeld 1978, S. 47 ff. 0. CONRAD, Die Herren und Ritter vom Oberstein, Sobemheim 1956
  2. TOUSSAINT, Dei Grafen von Leiningen, Sigmaringen 1982 (Diss. Mannheim 1878/79) " Burg und Schloß Wartenstein im Kreis Kreuznach.

HANDBUCH der histor. Stätten 5, S. 395.

 

 

(1490 Juni 7)

 

Mathias von Gondorf (Gontorff) als Pfarrer sowie Nikolaus (Cleßgin) Ruwen und Peter Roßberg als Brudermeister der Kirche von St. Wendel bekunden, daß die Eheleute Adam von Soetem und Maria (Merge) vom Hagen ihnen 40 Gulden bezahlt haben zu einem Jahrgedächtnis für die verstorbene Katharina von Bruck, ihre Schwiegermutter bzw. Mutter, und deren Ehemann, den verstorbenen Johann vom Hagen. Das Jahrgedächtnis soll immer am Montag nach Trinitatis gefeiert werden, verbunden mit Vigilien und Vesper am Sonntagabend zuvor. Zwei Singmessen sind zu halten, und weitere 14 Priester sollen Lesemessen zelebrieren. Der Priester erhält für die erste Singmesse 4 Alb., für die zweite 3 Alb., und die 14 Priester bekommen 2 Alb., außerdem Schulmeister und Glöckner je einen Albus; ferner gibt es vier Alb. zu einer Brotspende für die Armen und 8 Alb. für das Geleucht in der Kirche. Was von den zwei Gulden übrigbleibt, soll den auswärtigen Priestern als Wegzehrung geschenkt werden.

Pfarrer und Brudermeister mögen die 14 Priester zum Gottesdienst bestellen: Wenn das an einem Tag nicht möglich ist, wird ein Priester von St. Wendel am folgenden Tag die erforderlichen Stiftungsmessen nachholen.

Im Anschluß an die Singmessen müssen Totengebete (Commemoraben) an der Bahre gesprochen werden. Alle Jahre sollen Pfarrer und Brudermeister am Altar der hI.Dreifaltigkeit 6 oder 8 Grabkerzen während der Vigil und Messen brennen lassen.

Die 40 Gulden, von denen die 2 Gulden Jahrrente fällig sein werden, wurden bereits bezahlt. Pfarrer und Brudermeister geben ihr Siegel.

(Datum 1490 Juni 7)'

 

Ausf., Perg., dt.. Siegel ab

PfA St. Wendel. US 94

 

Anmerkung:

' Zur Datierung "1490 Juni 7" vgl. die Urkunde US 95 vom 7. Juni 1490, in der Pfarrer Mathias von Gondorf und die Brudermeister den Empfang der 40 Gulden bestätigen, die im vorliegenden Hauptbrief für das Jahgedächtnis gestiftet werden.

 

 

1490 Juni 7

 

Mathias von Gondorf (Gontorff) als Pfarrer von St. Wendel und die Brudermeister Nikolaus (Clais) Demut von Schaffhausen (Schaiffhusen) und Peter von Roßberg bestätigen den Empfang von 40 rheinischen Gulden, die Junker Adam von Soetem, auch wegen seiner Schwäger, zu einem Jahrgedächtnis für ihre Schwiegermutter Katharina von Bruch (Brucken) gestiftet hat, wie das dem Hauptbrief zu entnehmen ist, den die Kirche von St. Wendel besitzt.

Pfarrer und Brudermeister versprechen, darauf zu achten, daß das Jahrgezeit richtig mit Vigilien, zwei Singmessen und Totengedächtnis zum festgesetzten Termin gehalten wird. Widrigenfalls dürfen der Junker, seine Schwäger oder die Erben auf die Gülte zu Eppelbom (Ypelbom) zurückgreifen und den Gottesdienst anderswo hatten lassen, freilich in gleicher Weise, wie es im Hauptbrief vorgeschrieben wird.

Die Aussteller siegeln mit dem Siegel der Kirche von St. Wendel.

Gegeben 1490 Juni 7 (uff montag nest nach dem sontag der heylgen dryvaltickeyt)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St Wendel, US 95

 

 

1490 Dezember 21

 

Nikolaus (Clais) von Trarbach und seine Frau Eva erbpachten von dem (Pfarrer) Mathias von Gondorf ( Guntdorff, dem Schultheiß Nikolaus Demut von Schaffhausen und Peter Roßberg, Brudermeistem der Kirche von St. Wendel die Mühle zu Niederweiler ( Nyderwiller) mit allem Zubehör.

Die Pächter verpflichten sich, dem Pfarrer und den Brudermeistem jeweils zu Weihnachten 5 Gulden zu je 24 Alb. und 5 Malter Korn an Pachtzins zu liefern, die Mühle in gutem Zustand zu halten, und zwar in Mauern, Giebeln, Dächern und Wänden, in stehendem und laufendem Mühlenwerk, ohne daß der Kirche von St. Wendel dadurch Kosten entstehen.

Die Mühle darf von den Pächtern nicht in irgend einer Weise veräußert oder an Dritte verpachtet werden, freilich auch nicht von Seiten der Kirche von St.Wendel ohne weiteres jemand anderem übertragen werden, es sei denn, die Pächter kämen ihren Pflichten nicht nach in Bezug auf Pachtzins und Instandhaltung der Mühle.

Wenn die Pächter die Mühle aufgeben wollen, steht ihnen ein Ausgleich zu für das, was sie an "Besserungen" eingebracht haben.

Siegelbitte der Eheleute an Peter Klock, zur Zeit (kurfürstlicher) Amtmann von St. Wendel.

Gegeben und geschehen 1490 Dezember 21 (uff sant Thomas tag des heyligen apostelnn)

 

Ausf., Perg., dt.. Sieg& ab

PfA SL Wendel, US 96

 

 

1482 Dezember 21

 

Adam von Soetem und seine Ehefrau Maria (Merge) vom Hagen machen der Kirche von St. Wendel testamentarisch in Erwartung des sicheren Todes, freilich auch seiner ungewissen Stunde, eine fromme Stiftung, die mit gewissen Auflagen verbunden ist.

  1. Die Eheleute wollen nach christlichem Brauch ehrsam bestattet werden in der Kirche von St. Wendel vor dem Altar der hl. Dreifaltigkeit und des hl. Sebastian in dem kleinen Chor, wo sie bereits eine ewige Messe gestiftet haben für ihr Seelenheil und das ihrer Schwiegermutter und Mutter Katharina von Bruch.
  2. Mit dem Pfarrer und den Brudermeistern wird fest vereinbart:

Die Brudermeister müssen dafür sorgen, daß wöchentlich zwei Messen für die Stifter gelesen werden, nämlich am Montag und Dienstag früh gegen 8 Uhr auf dem genannten Altar, verbunden mit Totengedächtnis zu Ende der Messe auf dem Grabe; zu diesen Messen soll mit der kleinsten Glocke auf dem nahen Turm geläutet werden.

An der Wand neben dem Altar soll ein Leuchter angebracht werden: Auf diesen Leuchter ist eine Kerze zu stecken, die mit denen auf dem Altar vollständig abbrennen soll.

Um den Altar und das Chörchen mit dem Grab möge man ein eisernes Gitter anfertigen lassen.

  1. Die zwei Messen werden vom Pfarrer und den Brudermeistem in Auftrag gegeben, und der jeweilige Priester erhält dafür 4 Gulden zu 24 Albus ohne Abzug von ihm anderweitig zustehenden Geldern.

Das Lesen dieser Messe geschieht auf jeden Fall unabhängig von der bereits gestifteten ewigen Messe, und die Brudermeister haben unbedingt darauf zu achten, daß das Lesen der Messen nicht versäumt wird, auch wenn es dem Pfarrer ungelegen sein sollte.

Wenn aber trotzdem einmal eine Messe ausfallen muß, sind die Brudermeister gehalten aus der Stiftung zum Bau und zur Ausstattung der Kapelle zu verwenden.

4, Das Stiftungskapital beträgt 10 Gulden und wird genommen aus den Gälten, Zinsen, Nutzen und Gefällen zu Mettenich, die von der Ehefrau Maria vom Hagen herrühren und die sie gemeinsam mit ihrem Vetter Thielmann vom Hagen als lehnsfreies Erbe besitzt. Die Eheleute kündigen ihr Siegel an.

(Gegeben) 1492 Dezember 21 (uff sant Thomas des heylgen apostel tag)

 

Ausf., Perg dt., beide Siegel ab

PfA St. Wendel, US 97

 

 

1493 Juni 3

 

Ritter Friedrich von Bitsch gen. Gentersberg und seine Frau Katharina Studigel verkaufen für 60 gute rheinische Goldgulden dem Pfarrer Hermann von Siegen, den Altaristen und dem Präsenzmeister der Kirche von St. Wendel eine Jahrgülte von drei rheinischen Gulden aus ihren Gütern, Erbschaften, Renten, Zinsen, Nutzen und Gefällen in den Dörfern Winterbach und Oberkirchen (Ketthem Ostern) und aus ihrem Haus, das in St. Wendel steht, und zwar in der Freiheit "unten an dem smalen Snyder".

Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute ihren gesamten Besitz, alle Rechte und Dienste, die ihnen in den beiden Dörfern gehören, ferner ihr Haus mit Zubehör in der Freiheit von St. Wendel. Der Meier in den Dörfern ist für die vertragsmäßige Ablieferung der Jahresrente verantwortlich. Katharina, deren Witwengut ein Teil der Gülte und des Hauses ist, verzichtet ausdrücklich auf ihren Anspruch.

Abt Gerhard und der Konvent von Tholey, von denen Gülte, Güter, Haus und Hof zu Lehen rühren, geben ihre Zustimmung zum Verkauf: Der schriftliche Konsens des Klosters wird den Priestern von St. Wendel übergeben. Friedrich von Bitsch und seine Frau Katharina kündigen ihr Siegel an.

Gegebem 1493 Juni 3 (uff mandag nach Trinitatis)

 

Ausf., Perg., beide Siegel ab,

PfA St. Wendel, US 98

 

 

1494 August 24

 

Peter Holges und seine Frau Katharina (Ketgin) verkaufen eine Jahrrente von einem rheinischen Gulden aus ihren drei Wiesen, deren Lage im einzelnen beschrieben wird:

- eine Wiese in der niedersten Basenbach zwischen Hans Ruffers und Leddermengers Wiesen, welche der Frühmesser und Beckers Kinder alle zwei Jahre im Wechsel innehaben und nutzen;

- die zweite Wiese liegt in der obersten Basenbach zwischen Schutzgin und Ciockhabem;

- die dritte Wiese liegt unterhalb Kodenbom, genannt Pennwertt, und grenzt unten herauf unmittelbar an die Bieberau (Byberßaue).

Die Jahrrente wird den Priestern oder dem Präsenzmeister der Kirche von St.Wendel für 20 gute rheinische Goldgulden verkauft und ist jeweils am 24. August fällig. Die 20 Gulden sind bereits durch den Pfarrer und die Altaristen bezahlt worden.

Zur Sicherheit verpfänden die Eheleute die drei genannten Wesen, die ihr freies, unbeschwertes, unverpfändetes Eigentum sind, notfalls auch ihre ganze Habe, ob beweglich oder unbeweglich. Zeugen sind Nikolaus Demut von Schaffhausen als Schultheiß, Nikolaus Ruwen, Hansmann Smydts, Peter Roßberg, Hans (Henselin) Sadteler, Hans Becker, Wilhelm Metzeler und This Kurssenner, allesamt Schöffen des Gerichts von St. Wendel.

Peter Holges und Katharina bitten den Schultheiß und die Schöffen als das Gericht von St. Wendel um Besiegelung.

Gegeben und geschehen 1494 August 24 (uff sant Bartholomeus tag des heyligen aposteln)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 99

 

 

1495 Dezember 21

 

Hermann von Siegen (Sygen) als Pfarrer, der Schultheiß Nikolaus Demut von Schaffhausen (Schaiffhusen) und Peter Roßberg, Brudermeister der Kirche von St. Wendel, bekunden, daß sie dem Johann (Hennen) Beumont und dessen Frau Gertrud (Getze), Eheleute in Urweiler (Onviller), die Mühle diesseits Urweiler verpachtet haben, dazu ein kleines Feld nahe dabei zu zwei Faß Hafer groß.

Diese sog. Urweiler Mühle und das Feld gehören der Kirche von St. Wendel: Die Pächter zahlen jedes Jahr zu Weihnachten sechs rheinische Gulden und zwei Pfund Wachs als Pachtzins. Sie sind verpflichtet, die Mühle in gutem Zustand zu hatten, ohne daß der Kirche von St. Wendel Kosten entstehen; es wird ihnen aber gestattet, eine Öl-, Walk- oder Schleifmühle anzulegen, wenn sie es wollen, freilich dürfen sie damit der Mahlmühle nicht schaden.

Die Mühle darf von den Pächtern nicht veräußert, belastet oder weiter verpachtet werden, wie auch Pfarrer und Brudermeister die Mühlpächter in ungestörtem Besitz zu lassen haben, solange sie die vertraglich bestimmten Pflichten erfüllen.

Pfarrer und Brudermeister geben ihr Siegel.

Gegeben und geschehen 1495 Dezember 21 (uff sant Thomas tag des heyligen aposteln)

Ausf.,Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel. US 100

 

 

1495 Dezember 21

 

Johann (Henn) Beumont und seine Frau Gertrud (Getz) von Urweiler bestätigen, daß sie von Hermann von Siegen, Pfarrer zu St. Wendel, dem Schultheiß Nikolaus Demut von Schaffhausen (Schaiffhusen) und Peter Roßberg, Brudermeistem der Kirche von St. Wendel die Urweiler Mühle, diesseits Urweiler gelegen, gepachtet haben einschließlich einem nahe dabeigelegenen kleinen Feld zu zwei Faß Hafer groß.      •

Der Pachtzins ist jedes Jahr zu Weihnachten fällig und beträgt sechs rheinische Gulden und zwei Pfund Wachs.

Die Pächter versprechen, die Mühle in gutem Zustand zu hatten an Mauern, Giebeln, Dach und Wänden, an stehendem und laufendem Mühlenwert, ohne daß der Kirche dadurch Kosten entstehen.

Die Mühle darf von den Eheleuten nicht veräußert, belastet oder weiter verpachtet werden, freilich ihnen auch nicht genommen werden, es sei denn, sie kämen ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Pachtzahlung usw. nicht nach.

Siegelbitte der Aussteller an Peter Clock, (kurfürstlichen) Amtmann zu St. Wendel. Gegeben und geschehen 1495 Dezember 21 (uff sant Thomas tag des heyligen apostelnn)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab.

PfA St. Wendel, US 101

 

 

1497 März 12 (1496 stil. Trev.)

 

Dietrich vom Stein, Chorbischof und Domherr in Trier, quittiert den Empfang von 100 rheinischen Goldgulden, die ihm Nikolaus Demut und Peter Rosperg im Auftrag (vann wegen) des Kurfürsten Johann von Trier gezahlt haben. Die beiden sind Kirchenmeister von St. Wendel.

Der Aussteller gibt sein Siegel.

Gegeben 1497 März 12 (1496 uff sontage Judica more Trev.)

 

Ausf., Pap., dt., aufgedt. Siegel. KA St. Wende, US 102

 

 

1498 Januar 20 (1497 stil. Trev.)

 

Ritter Arnold von Siersberg (Sirßburg), Herr zu Dillingen (Dullingen), und seine Frau Katharina von Esch (Esche), Frau zu Dillingen, bekunden, daß sie dem Pfarrer Hermann von Siegen zu St.Wendel und den Altaristen dortselbst eine Jahrrente von zwei rheinischen Goldgulden aus ihrer Kellnerei zu St. Wendel verkauft haben, die der Amtmann und Kellner des Kurfürsten von Trier in St. Wendel den obengenannten Geistlichen oder dem Präsenzmeister geben soll, bevor er den Ausstellern die anderweitigen, ihnen zustehenden Zahlungen leistet.

Pfarrer und Altaristen haben für die Jahrgülte 40 rheinische Goldgulden entrichtet, worüber die Eheleute hiermit quittieren, und zur Sicherheit verpfänden sie einen Schuldbrief des Erzbischofs von Trier, lautend auf 20 rheinische Gulden Jahrrente aus der Kellnerei St. Wendel. Diese Schuldverschreibung ist im Besitz des Pfarrers Hermann von Siegen, des Nikolaus Demut und des Peter Beumondt, zur Zeit Pfleger und Brudermeister der Kirche von St. Wendel, und sie darf nicht herausgegeben oder veräußert werden, bevor die 40 rheinischen Goldgulden samt Jahrgülte und etwa entstandenen Kosten zurückerstattet sind.

Die Eheleute Arnold und Katharina von Siersberg kündigen ihr Siegel an und bitten Peter Clock, Amtmann und Kellner zu St. Wendel, um pünktliche Auszahlung der Jahrrente und um Mitbesiegelung. Peter Clock verspricht Vertragstreue und gibt sein Siegel.

Geschehen 1498 Januar 20 (1497 uff sant Sebastianus tag)

 

Ausf , Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 103

 

 

1502 August 24

 

Hermann von Siegen (Segen) als Pfarrer sowie Peter Roßberg und Siegfried Glöckner (Clockener) als Brudermeister der Kirche von St. Wendel bekunden, daß sie von dem Junker Salentin, Herm zu Isenburg und Neumagen', und dessen Frau Elisabeth von Hunolstein (Hunsteyn) für 500 schwere rheinische Gulden eine Jahrrente zu 20 rheinischen Gulden gekauft haben,die jedes Jahr in Farschweiler (Farßwiler) am Jakobstag (25. Juli) fällig ist laut einem darüber ausgestellten Hauptbrief.

Pfarrer und Brudermeister gestatten hiermit den Rückkauf der Jahrrente und geben ihr Siegel. Datum 1502 August 24 (uff sent Bartholomeß dag)

 

Ausf , Perg., dt., Siegel ab

PfA St Wendel. US 104

 

Anmerkung:

' Salentin VII., Sohn Gerlachs III. v. Isenburg und Grenzau und der Hildegard v. Sirck. oo 11. Sept. 1497 Elisabeth von Hunolstein, Tochter des Heinrich Vogt v. Hunolstein und Elisabeth v. Solchen.

EUROP. STAMMTAFELN V, Marburg 1978 , Tf. 68 (Die Herren von Isenburg und Grenzau (j. L.) in Nieder-Isenburg und Grenzau)

 

 

1503 Juni 26

 

Reinhart Graf zu Zweibrücken•, Herr zu Bitsch und Lichtenberg, und seine Frau Anna, geb.Wildund Rheingräfin, bekunden:

Wegen ihres zu Püttlingen (Pittlingen) errichteten Erbvertrages stehen ihnen 7000 Gulden Heiratsgeld (hienlichs geltz) zu, von denen 4000 Gulden am kommenden Samstag nach Jakobi (d.h. am 29. Juli 1503) ausbezahlt werden sollen, je 1000 weitere Gulden an den nächstfolgenden drei Weihnachten, und zwar am vierten Tag nach Dreikönigsfest in der Stadt Landstuhl (Nanstul)" gegen Vorlage des Ehevertrages.

In Anbetracht der Tatsache, daß einer von beiden oder gar beide vorher sterben könnten, wollen die Eheleute die Belegurkunden über Heiratsgeld, Verzicht, Witwengeld, Morgengabe und Witwensitz bis zum nächsten Weihnachtsfest bei den Brudermeistem von St. Wendel zu treuen Händen hinterlegen.

Sobald die restlichen 3000 Gulden bezahlt sind, sollen die Urkunden, die von der Schwiegermutter bzw. Mutter ausgestellt wurden, in Vormundschaft (vormomperschaft) zu Händen der jungen Schwäger bzw. Brüder gegeben werden.

Wenn die Termine nicht eingehalten werden, müssen die betreffenden Urkunden auf Verlangen der Eheleute durch die Brudermeister an sie zurückgegeben werden.

Reinhart und Anna siegeln den Brief.

Gegeben 1503 Juni 26 (uff mentag nach sant Johans baptisten tag)

 

Ausf., Perg., dt., beide Sieget ab

PfA St. Wendei, US 105

 

 

Anmerkung:

' Reinhart Graf zu Zweibrücken, Sohn des Hanemann Graf zu Zweibrücken (*1438, +1452) und der Elisabeth von Sierck ("1438, +1489). +2. März 1532, 00 1497 Anna, Wild- und Rheingräfin zu Salm, +1541.

EUROP. STAMMTAFELN, Hrsg. F. v. LORINGHOVEN, Marburg 1958, Tf. 91 (Die Grafen von Zweibrücken)

" Landstuhl (Nanstul): Anf. 9. Jh. wird im Lorscher Reisurbar die "villa Nannenstul" genannt. Die Burg oberhalb Landstuhls erscheint erstmals als "Nannensteinin einer von Kaiser Heinrich VI. (1190-1197) dort angefertigten Urkunde. 1326 und 1347 wird L. bereits als Stadt bezeichnet. HANDBUCH der histor. Stätten 5, S. 196.

 

 

1505 April 25

 

Die ganze Gemeinde von St. Wendel verpflichtet sich, dem hl. Hubertus für seine Kapelle zu Werschweiler (VVirßwiler) jährtich ein halbes Pfund Wachs und ein Faß Korn zu zinsen und die Rente den Brudermeistem der Kapelle zu liefern.

Wenn die Gemeinde den Schlüssel zur Kapelle benötigt, soll sie ihn haben, es muß freilich die Rente gegeben sein, und dies erfolgt namens der Gemeinde durch Jakob, Schwiegersohn (dochterman) des Schmalen, und Nikolaus Weißgerber, zur Zeit Bürgermeister von St. Wendel. 1505 April 25 (anno domini 1505 uff sant Marxtag)

 

Ausf., Perg., dt., ohne Segel. Text durch "Lesechemikalien" verdorben!

PfA St. Wendel, US 106

 

 

1505 Juni 23

 

Nikolaus Demut, Priester der Diözese Trier und Altarist des Dreifaltigkeitsaltars in der Kirche von St. Wendel, bekundet, er sei tatsächlicher Besitzer dieses Altares geworden und habe mit der Anlage eines Güterverzeichnisses dieser Pfründe begonnen, wie er sie von seinem Vorgänger übernommen hat. Es soll dadurch verhindert werden, daß irgend jemand die Besitzungen veräußert (ne lila alienari contingat).

1505 Juni 23 (in vigilia Nativitatis sancti Johannis Baptiste)

 

Ausf., Handschr., Pap., lat., und dt..

PfA St. Wendel, US 107

Im Güterverzeichnis zwei Urkundenabschriften:

 

 

1451 Mai 1

 

Nikolaus Scherrer und seine Frau Elisabeth (Else) bekunden, daß sie den Eheleuten Hans Jong (Jonghans) und Agnes, Bürgersleuten in St. Wendel, 12 Gulden schuldig sind, die ihnen als Darlehen gegeben wurden. Sie verpfändigen den Gläubigem dafür ihren eigenen Weiher in der obersten Basenbach für die Dauer von drei Jahren und überlassen ihnen den Weiher zur Nutzung.

Der Rückkauf soll 8 Tage vor oder nach Walburgistag (1. Ma) erfolgen, widrigenfalls behalten die Gläubiger das Nutzungsrecht am Weiher, "biß in ir gett widder wirr.

Zeugen sind Nikolaus (Glas) von Kirweiler, Konrad Metzler und Nikolaus Snyder, alle drei Schöffen zu St. Wendel, ferner Johann von Odenbach genannt Repgin und Kneuffgin der Buddel. Nikolaus Scherrer gibt das Siegel für sich und seine Frau.

(Gegeben) 1451 Mai 1 (uff sant Walpurgen tag)

 

Ausf., Abschr., Pap., dt.,

PfA St. Wendel, US 107

 

 

1457 - -

 

Michael Schnyder bekundet, dem Hans Sieber und dessen Frau Agnes einen Garten und eine Grummetwiese bei dem Born zu Niederweiler versetzt zu haben, ferner eine Grummetwiese bei dem Herrenbrühl auf der Motten. Dafür hat Hans Sieber dem Michael Scherrer neun rheinische Gulden geliehen für die Dauer von drei Jahren zu einem Zins von einem Matter Korn oder dem gleichwertigen Geldbetrag. Wenn die Zinszahlung unterbleibt, beginnt eine weitere Laufzeit von drei Jahren. Zeugen sind Peter Greben Schuttheiß, Hans Sadeler und Johann (Henchin) Buddel. 1457 - - (anno domini MCCCC LVII)

 

Ausf., Abschr., Pap., dt.,

PfA St. Wendel, US 107

 

 

1506 Januar 25

 

Philipp Stuber vom Oberstein bekundet persönlich, daß er zum Seelenheil für sich und seine Eltern, für den verstorbenen Junker Friedrich Blieck den Älteren und dessen Witwe Dorothea, von Dalsheim, zum Wohle aller Christgläubigen und zur Mehrung des Gottesdienstes in der Pfarrkirche von St. Wendel eine Gebetsoktav zu Fronleichnam gestiftet habe, bei der der Pfarrer Philipp Oleatoris und die Altaristen Georg von Tholey, Nikolaus Demut, Adam von Engers, Siegfried von Zweibrücken, Siegfried Glock und Johann Thoely (Thoele) die vier heiligen Tageszeiten Prim, Terz, Sext und None singen und das Geleucht dazu geben sollen,alles auch zur Ehre des allmächtigen Gottes und seiner hl. Mutter Maria.

Der Stifter gibt dazu drei rheinische Gulden aus seinem erblich erworbenen Eigentum und aus den Nutzungen in Lautersweiler (Luterßwiler) und im Ostertal, seinem Schultheißenamt, die er als Witwer allein gekauft hat. Jedes Jahr zu Lichtmeß oder einen Monat danach wird der Schultheiß von Lautersweiler in St. Wendel die drei Gulden bezahlen, und zwar so, daß auch der Schulmeister und der Glöckner ihr Präsenzgeld erhatten. Zur Sicherheit verpfändet Philipp vom Oberstein seine Gerechtigkeiten, Gülten, Renten und Gefälle bis zu einer Höhe von 60 Gulden an denen sich Pfarrer und Altaristen in Bezug auf die Gebetsoktav schadlos halten mögen.

Der Vertrag kann jedoch mit halbjähriger Kündigungsfrist abgelöst werden bei Zahlung d. Hauptsumme von 60 rheinischen Gulden samt der Jahrgütte und entstandener Kosten, freilich nur so, daß die Geistlichen das Geld wieder zu einer Gebetsoktav in gleicher Weise anlegen müssen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an und bittet den Junker Hans Blieck von Lichtenberg um Mitbesiegelung, weil dieser ihm die benannten Güter in Lautersweiler verkauft hat. Hans Blieck gibt das Siegel für sich und seine Schwester Amelia, und beide unterschreiben den Brief. Nikolaus Demut, kaiserlicher Notar, unterzeichnet mit Signet und Bestätigung.

Gegeben 1506 Januar 25 (uff sant Paulus apostelnn taig bekerong)

 

Ausf.., Notarsinstrument, Perg., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 108

 

 

1506 Januar 29

 

Philipp Oleatoris, Pfarrer von St. Wendel, und die dortigen Altaristen Georg von Tholey, Nikolaus Demut. Adam von Engers',Siegfried von Zweibrücken, Siegfried Glock und Johann Tholey bekunden, Philipp Stueber vom Oberstein habe zur Ehre Gottes, zur Mehrung des Gottesdienstes, zum Heile der Chritgläubigen und zu seinem Seelenheil in der Kirche von St. Wendel eine Gebetsoktav gestiftet, und zwar in der Woche nach Fronleichnam zu halten mit Singen der vier Tageszeiten Prim, Terz, Sext und None, wobei die Geistlichen für das Geleucht zu sorgen haben. Das Stiftungsgeld beträgt 3 rheinische Gulden aus dem Grundbesitz, den Gülten und Nutzungen des Philipp Stueber in Lautersweiler (Luetterßwyller) bzw.aus dem Ihm dort gehörenden Schultheißenamt, worüber eine Verschreibung vorhanden ist.

Mit der vorliegenden Urkunde gestatten Pfarrer und Altaristen die Ablösung der Jahrgülte gegen Zahlung von 60 Gulden bei vorhergehender halbjähriger Kündigung.Die Geistlichen wollen jedoch diese 60 Gulden wieder zu einer gleichen Verwendung bringen, d.h. zu einer Gebetsoktav in obiger Form.

Pfarrer und Altaristen versprechen, stiftungsgemäß zu verfahren, und kündigen ihr Siegel an. Gegeben 1506 Jan. 29 (uff domstag nach sant Paulus bekerung)

 

Ausf., Perg., dt.. Siegel ab

PfA St. Wendel. US 109

 

Anmerkung:

' Adam von Engers ist von 1511-1535 als Rektor des Hospitals in Kues nachzuweisen, und zwar anhand der Hospitalurkunden.

 

 

1506 Juli 2, St. Wendel

 

Sie betten den Heiligen in einen neuen Schrein (Capsa sive archa), ohne irgendwelche Reliquien zu entnehmen. Als Zeugen sind anwesend:

Nikolaus von St. Wendel, Pastor in Exweiler und Dekan des Landkapitels (christianitatis) Wadem, Johann, Pastor in Wadem, Mathias von Roscheid, Pastor in Ehrang, Jakob von Kerpen, Herr zu Illinge, Heinrich Plieck, Herr zu Lichtenberg, beide Ritter, Peter Klock, Amtmann der Stadt St. Wendel, und Heinrich von Ebigh genannt Hottzgin.

Anfertigung und Bestätigung durch den apostolischen kaiserlichen Notar Leonhard Nußbaum von Bitburg. Datum et actum St. Wendel 1506 Juli 2 (secunda mensis Julii)

 

Ausf., Notariatsinstrument, Perg., lat., Signet des L Nußbaum.

PfA St. Wendel, US 110

 

 

1506 Juli 2, St. Wendel

 

Johannes von Trier, Abt des Benediktinerklosters St. Maria ad Martyres, Egbert von, Altsteden, Abt des Benediktinerklosters St. Lautwin zu Mettlach, und Matheus von Schönecken, Lizentiat der Rechte und Propst von St. Simeon in Trier, sind durch ein Schreiben des Erzbischofs Jakob von Trier mit Datum 21. Juni 1506 zu seinen Kommissaren und Exekutoren bestellt worden.

 

 

1506 Juni 21

 

Erzbischof Jakob von Trier an die Äbte Johannes von St. Maria ad Martyres in Trier, Egbert von Altsteden in Mettlach, und an Matheus von Schönecken, Propst von St. Simeon.

Am vergangenen Pfingstfest sind Pilger in großer Zahl nach St. Wendel gekommen und haben den kleinen Schrein (cassie), in dem der hl.Wendelin ruht, nicht aus Frevel, sondern vor lauter Andacht zerschlagen, weil jeder die Reliquien berühren wollte.

Der Erzbischof befiehlt, einen neuen Schrein anfertigen zu lassen, und die drei Kommissare sollen sich am Tag vor Mariä Verkündigung (1. Juli) nach St. Wendel begeben und den Heiligen auf dem Brett, worauf er liegt, samt den dabei befindlichen Kleidern in den neuen Schrein legen und diesen sicher verschließen. Dabei darf nicht das Geringste von den Gebeinen des Heiligen weggenommen werden. Ferner sollen sich die Kommissare nach einem geeigneten Platz für einen neuen Kirchhof in St. Wendel umsehen, da der jetzige Friedhof nicht mehr ausreicht. Dem Erzbischof ist über den Befund alsbald schriftlich zu berichten.

Datum 1506 Juni 21 (sontags nach Viti)

(Text in dt. Sprache der Urk. vom 2. Juli 1506 inseriert)

 

 

1506 Juli 2, St. Wendel (Fortsetzung)

 

Die drei Geistlichen, Abt Johannes, Abt Egbert und der Propst Matheus, begeben sich in Begleitung des Eberhard Scholl, Rektors des Hospitals zu Kues (1494-1511) und Pastors von St.Wendel, des Philipp Oleatoris, Pleban zu St. Wendel, und der Attaristen Siegfried Faber, Georg von Tholey, Adam Glock, Adam Engers, Nikolaus Demudt, Siegfried Glock, Werner von St. Wendel und finden dort die Capsa oder archa, in welcher der Körper des hl. Wendelinus ruht: infolge Alters ist die Capsa beschädigt, ruinös und zerbrochen, der Körper des Heiligen jedoch Vollständig und unversehrt.

 

 

1506 Juli 2, St. Wendel

 

Johann von Trier, Abt des Klosters St. Maria ad Martyres vor den Mauern der Stadt Trier am Moselufer, Egbert (von Altsteden), Abt des Klosters St. Lautwin in Mettlach, Diözese Trier, und Matheus von Schönecken, Propst von St. Simeon und Dekan der Kirche von St. Paulin, haben in besonderem Auftrag des Trierer Erzbischofs Jakob, Markgraf von Baden, den unversehrt vorgefundenen Leib des hl. Wendelin aus den Trümmern seines Schreines (tumba seu capsa) geborgen und in einen neuen Reliquienbehälter gebettet, und zwar im Beisein des Eberhard Scholl, Rektor des Hospitals in Kues und Pfarrers von St. Wendel, des Peter Glock, Amtmannes der Stadt St. Wendel, sowie anderer Geistlicher und Laien. (vgl.

PfA St. Wendel, US 110)

Die Aussteller kündigen ihr Siegel an.Ausfertigung und Bestätigung durch den apostolischen und kaiserlichen Notar Leonhard Nußbaum, Bürger zu Trier.

Gegeben (St. Wendel) 1506 Juli 2 (secunda mensis Juli)

 

Ausf., Perg., lat., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 111

 

 

1508 November 30

 

Nikolaus von Gersbach und seine Frau Barbara Glock vom Oberstein bekunden, daß in der Pfarrei St. Wendel im St. Annenbom mit Hilfe und Beistand vieler Leute eine Kapelle zu Ehren der hl. Mutter Anna und der Himmelskönigin Maria erbaut worden ist. aber noch nicht mit den notwendigen Einkünften ausgestattet wurde, um sie weihen und Gottesdienst darin halten zu können.

Die Eheleute stiften deshalb aus einem Kapital von 100 Gulden eine Jahrrente von 5 rheinischen Gulden, wofür eine Wochenmesse durch den Pfarrer von St. Wendel oder einen geeigneten Priester gefeiert werden soll.

Gegen Zahlung von 120 rheinischen Gulden kann die Stiftung abgelöst werden, doch soll dieser Betrag dann sofort wieder durch den Pfarrer und die Brudermeister für eine Wochenmesse in gleicher Weise angelegt werden.

Nikolaus von Gersbach siegelt für sich und seine Frau Barbara. Pfarrer und Brudermeister bestätigen den Empfang des Stiftungskapitals und der Jahrgütte und geben ihr Siegel.

Siegelbitte ergeht auch an den Kurfürsten von Trier, weil er rechter Pfarrer und Ordinarius von St. Wendel ist und die Kapelle sich also in seiner Pfarrei befindet. Der Kurfürst Jacob von Trier gibt

Konsens und Siegel.

Gegeben 1508 November 30 (uff domstag sant Anndreas des heyligen aposten tag)

 

Ausf., Perg., dt., 3 Siegel ab

PfA St. Wendel, US 112

 

 

1510 Mai 6, Heisterberg

 

Philipp Oleatoris Pfarrer, Theis Kurßner Schultheiß, Hans Kobell Pfleger und Hans Thole, zur Zeit Schultheiß von St. Wendel, erscheinen persönlich zu Heisterberg unter der Linde vor dem Notar Nikolaus Demut: Sie haben die Höfer (hueber) des Dorfes Heisterberg aufgeboten, und zwar den Schultheiß Heinz Süß von Steinbach, Henne von Herstein, seinen Bruder Hans, Peter von Steinberg, Nikolaus (Claißgin) Lüncker, Hans Hüonen, Hans Weber, Heinz Weber, Michael von Spickeshell und Langhans von Spickeshell.

Der Schultheiß von St. Wendel bittet den Henne von Herstein, zusammen mit den andern Höfem die Gerechtigkeit und den Bannbezirk des Dorfes Heisterberg darzulegen und zu weisen, damit deutlich wird, welche Rechte dort der Kirche von St. Wendel zustehen.

Vorab wird gesagt, daß niemand vor Gericht dazwischen reden oder dem anderen das Wort abschneiden darf bei Strafe von 5 Schillingen, die der Kirche St. Wendel zufallen, und einem Sester Wein für die Höfer. Den Vorsitz im Gericht(den gerichts stabe) hat der Schultheiß von St.Wendel. Es folgt die Beschreibung des Gerichtsbezirks (vlg. die wörtliche Abschrift Zeile 46-59). Im gewiesenen Bannbezirk haben die Diener und Pfleger von St. Wendel das Jagd- und Fischrecht.

Wenn jemand seine Streitsache mit den Pflegern oder dem Schultheiß von St. Wendel gütlich beigelegt hat, schuldet er dem Schultheiß ein Maß Wein und den Höfem einen Sester.

Wer dem Hof zu Heisterberg Erschaft oder anderes Gut zuführt und sie nicht empfangen hat, muß 5 Schilling bezahlen und den Höfem einen Sester Wein; freilich muß er auch die rechtliche Übertragung nachholen (alles das zu thun, we sich davon zu thun gepurtt).

Wer dem Hof Güter zuführt und nicht die dabei üblichen Gebühren (Schaff) entrichtet, weil er anderswo seßhaft ist, von dem soll man die Gebühren anfordern bei den für ihn zuständigen Amtmännern. Wer als Missetäter im genannten Bezirk ergriffen wird, den sollen die Höfer gefangen unter die zu Heisterberg führen und alsbald die Diener von St. Wendel herbeirufen. Wenn diese bis zum Abend nicht kommen und auch nach dreimaliger Aufforderung nicht erscheinen, darf man den Gefangenen freilassen.

Die Herren von Esch haben zu Liemberg gewisse Rechte gehabt. Die Pfleger und Diener von St. Wendel sind deshalb verpflichtet, Missetäter aus ihrem Bannbezirk dorthin abzuführen.

Pfarre, Pfleger, Brudermeister und Hans Thole bitten um Ausfertigung entsprechender Notariatsinstrumente. Zeugen sind Nikolaus Becker, Schuttheiß zu Wolffersweiler, Peter Uberfreis,Friedrich Nafelsbaum von Geweiler und Jakob von Rugweiler, alle vier Schöffen von Wolfersweiler. Geschehen und verhandelt zu Heisterberg 1510 Mai 6 (des segsten tags im May)

 

Ausf., Notariatsinstrument, Perg., dt., Ausfertigung durch den Notar Nicotaus Demut, Priester der Diözese Trier.

PfA St. Wendel, US 113

 

 

1514 März 29

 

Der Pfarrer Philipp Oleatoris, die Altaristen Siegfried der Alte, Sebastian, Siegfried Clock, Nikolaus Demudt, Johannes Tholey und andere Altaristen der gemeinen Präsenz zu St. Wendel erklären, daß der Bürger Nikolaus (Cleßgin) Metzler zu seinem und seiner Eltern Seelenheil, Trost aller gläubigen Seelen und zur Mehrung des Gottesdienstes für ewige Zeiten 24 gute rheinische Gulden gestiftet habe mit folgender Bestimmung:

An den vier Quatembertagen (Fronfasten) und den vier Jahreszeiten der vier Zünfte der Schuhmacher, Schneider, Karrenzieher(Kärcher) und Ackersleuten sollen die Geistlichen bei den von den Zünften bestellten Gottesdiensten die Vigilien, singende und lesende Messen feiern sowie 'Salve' und Kollekten begehen am Ende des Hochamtes nach Ordnung der christlichen Kirche. Der Pfarrer und die Altaristen versprechen, im Sinne des Stifters zu handeln, und bekräftigen ihr Versprechen mit dem Siegel der gemeinen Präsenz.

Gegeben 1514 März 29 (uff mytwoch nach dem sontag Letare halbfest)

Ausl., Perg., Siegel ab

 

PfA St. Wendel, US 114

 

 

1514 Juni 5, Pfalzel

 

Erzbischof Richard von Trier (1511-1531) verkauft mit Zustimmung des gesamten Domkapitels dem Pfarrer Philipp Oleatoris von St. Wendel und den dortigen Brudermeistem eine jährliche Rente von vierzig rheinischen Goldgulden aus dem Ungeld' von St. Wendel. Die Rente ist fällig am 24 Juni (uff sanndt Johanns tage).

Der Verkauf geschieht für 1000 rheinische Goldgulden, die der Pfarrer und die Brudermeister dem Meffried von Braubach ausgehändigt haben. Dieser hat dem Erzbischof 4000 Gulden zur Bezahlung der Palliengelder geliehen. Sollte der erzbischöfliche Anteil am Ungeld in St. Wendel zur besagten Jahrrente nicht ausreichen, dürfen die 40 Gulden aus anderweitigen Einkünften der Kellnerei St. Wendel genommen werden.

Der Erzbischof verspricht Gewähr und kündigt sein Siegel an, desgleichen das Domkapitel. Gegeben zu Pfalzel 1514 Juni 5 (uff denn funnfftenn tage des monats Juny)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel beide ab

PfA St. Wendel, US 115

 

Anmerkung:

' Marktgeld, das vom Stadt- oder Landesherrn erhoben wird.

 

 

1515 Februar 6 (1514 stil. Trev.)

 

Hanmann von Daun (Dhune)', Herr zum Oberstein und zu Falkenstein", bekundet, daß sein verstorbener Vater Emich'", Herr zum Oberstein und zu Falkenstein, der Pfarrkirche, dem Pfarrer und den Brudermeistem von St. Wendel 100 Gulden und davon 5 Gulden jährlicher Pension schuldig war laut Verschreibungsbriefen auf seine Güter. Der Zins von 5 Gulden sei jedoch etliche Jahre nicht entrichtet worden.

Darüber hinaus haben er, Hanmann, und sein Bruder VVirich weitere 100 Gulden von den Brudermeistern geliehen. Wegen dieser 100 Gulden und aufgrund der rückständigen Zinsen haben beide ihren Gläubigem laut einer Schuldverschreibung 11 Gulden jährlich aus ihren Gütern zu Numbom (Nunbom) zugesichert, sind jedoch im ganzen bislang 82 Gulden schuldig geblieben.'

Der Pfarrer Philipp Oleatoris sowie die Brudermeister This Schultheiß und Hans von Worms haben den Gebrüdem von Daun nun zusätzlich 18 Gulden geliehen, sodaß die Gesamtschuld jetzt 360 Gulden ausmacht.

Deswegen geben die Schuldner den Gläubigem Anweisung auf ihre Güllen und Rechte in Reit-scheid (Reutschyt), weildie Zinsen aus den zunächst verschriebenen Gütern in Numbom nicht ausreichen. Elf Gulden, drei Malter und ein Faß Korn, drei Matter und ein Faß Hafer fallen jährlich in Reitscheid an. Zur Sicherheit verpfändet Hanmann seine Gürten und Nutzungen in der Herrschaft Oberstein. Rückkauf der Hauptsumme und fälligen Jahrzehnten wird bei vierteljährlicher Kündigung vorbehalten. Hanmann kündigt sein Siegel an und unterschreibt eigenhändig. Gegebem 1515 Febriar 6 (1514 uff dynstag nach user lieben frauwen tag licht messe)

 

Ausf., Perg.. dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 116

 

Anmerkung:

' Hanmann von Daun zu Oberstein und Falkenstein: Sohn des Emicho und der Elisabeth Gfin von Leiningen. oo Kunigunde Gfin von Zweibrücken. + 1512. (Europ. Stammtafeln IV (Hrsg. v. Loringhoven), Marburg 1957. Tf. 137.

" Burg Falkenstein im Krs. Rockenhausen: vor 1135 errichtet. HANDBUCH der hist. Stätten 5, S. 95/96.

"' Emich, Sohn Wirichs IV. von Daun (Stammtafeln a.a.O., Nr. 127.

 

 

1516 Januar 22 (1515 stil. Trev.)

 

Hanmann von Daun (Dhune), Herr zu Oberstein und Falkenstein der Ältere, Herr und Lehnträger, bekundet, daß Adam von Sötem' als Bürge eingetreten ist für Wirich von Daun", Herrzu Oberstein und Falkenstein, den Großvater selig, und zwar gegenüber den verstorbenen Eheleuten Johann von Schwarzenburg und dessen Frau Katharina wegen eines Darlehens von 770 rheinischen Gulden und den dafür fälligen Jahreszinsen von 38 1/2 Gulden. Diese Jahreszinsen sind indessen nicht bezahlt worden.

Adam von Sötem wurde also von den Brüdern Heinrich Wilhelm und Hugo von Schwarzenburg entsprechend der Schuldverschreibung angemahnt, blieb jedoch wegen anderweitiger Verbindlichkeiten in Höhe von 200 rheinischen Gulden zahlungsunfähig. Deshalb wollen nun Hanmann von Daun und sein Bruder Wirich die Bürgschaft übernehmen und geben Pfandanweisung auf ihre Jahrgülten und Renten zu Katharinen-Ostem in Höhe von 8 rheinischen Gulden, die zu Martini fällig sind und auf die besagten 200 Gulden angerechnet werden sollen.

Die Aussteller versprechen dem Adam von Sötem Gewähr, behalten sich den Rückkauf der Jahrgülte gegen 200 rheinische Gulden vor, und Hanmann kündigt sein Siegel an.

Gegeben 1516 Januar 22 (1515 uff dinstag nach sant Sebastians tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab Pra St. Wendel US 117

 

Anmerkung:

' Adam von Sötem, 1462, + 29. Sept. 1520. oo I. Merge von Hagen, oo II. Franziska von Otley. " Wirich von Daun. *1418, +1501. oo (1440) Margarethe Gräfin von Leiningen.

 

 

1520 Juli 17

 

Pfarrer und Brudermeister der Pfarrkirche von St. Wendel bekunden, daß der Junker Walter Blieck von Lichtenberg (Lychtennburgk) der Kirche von St. Wendel und ihrem Patron die Güllen, Nutzungen, Gefälle. das Grundeigentum und die Gerechtigkeiten zu Neunkirchen hinter St. Petersberg im Gentenbacher Gericht für 90 rheinische Gulden laut von ihm besiegelter Urkunde erblich verkauft habe. Pfarrer und Brudermeister gestatten nunmehr dem Junker Walter Blieck den Rückkauf besagter Güter für 90 Gulden, wenn die Kündigung ein Vierteljahr vor Weihnachten erfolgt.

Die Aussteller versprechen Gewähr und kündigen das Siegel des Patrons St. Wendelin an. Gegeben 1520 Juli 17 (uff dunstaig nach sannt Margrethenn talg)

 

Dorsal-Notiz: Ist abgelöhst bei Herm Sebastianum Zettingk lut Quitanz, so die Blieck in Handen habenn.

 

Ausf., Perg., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 118

 

 

1537 November 11

 

Bernhard von Flersheim sen. bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Erben und Nachkommen und mit Rat der Verwandten und Freunde dem Pfarrer und Brudermeister zu St. Wendel, Siegfried Glock vom Oberstein, und dem Brudermeister Sebastian von Zettingen (Zettingk) erblich zum Nutzen der Kirche von St. Wendel aus seinem freien Eigentum sowie aus den Gülten und Renten im Dorf Dudweiler (Dudwiller) bei Hasbom (Harßbom) für 100 rheinische Gulden zu je 26 Raderalbus eine Jahrrente von fünf rheinischen Gulden gleicher Währung verkauft hat.

Die Kaufsumme ist bereits bezahlt. Die besagte Rente muß jährlich um Martini durch den Meier des Ausstellers in Dudweiler an die Kirche in St. Wendel geliefert werden.

Bernhard von Flersheim verpfändet zur Sicherheit seine Besitzungen in Dudweiler, es seien Gülte, Renten, Leute, Gerechtsame oder Nutzungen, verspricht Gewähr und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche. Rückkaufsrecht mit vierteljähriger Kündigungsfrist wird gegen Zahlung von 100 rheinischen Gulden vorbehalten. Der Aussteller kündigt sein Siegel an.

Gegeben 1537 November 11 (uff Sandt Martins des heiligen bischoffs thag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wende', US 119

 

 

1538 Juli 25

 

Die Brüder Salentin und Heinrich, Herren zu Isenburg', Zolver, Neumagen und Johannesberg, bekunden, daß ihre Eltern Salentin" von Isenburg, Neumagen und Johannesberg, und Elisabeth von Hunolstein (Hoenstein) zu Lebzeiten den Brudermeistem, Provisoren und dem Pfarrer von St. Wendel eine Jahrrente von 20 guten, schweren rheinischen Goldgukien verkauft haben, die ihr Meier zu Farschweiler (Farßwiller) jeweils am Jakobstag (25.Juli) nach St. Wendel zu liefern hat. Brudermeister, Provisoren und Pfarrer haben für die Jahrgülte 500 schwere rheinische Goldgulden bezahlt, deren Empfang die beiden Brüder noch einmal bestätigen.

Weil Salentin und Heinrich von Isenburg das Dorf Farschweiler mit Genehmigung der Brudermeister, Provisoren und des Pfarrers in andere Hände geben wollen, verpfänden sie ersatzweise der Kirche von St. Wendel das Dorf Büdlich mit Gericht, Leuten, Gütern, Gütten usw., alles lehnfreier Besitz mit einem jährlichen Ertrag von etwa 40 Radergulden, die Ernte nicht mitgerechnet.

Der Meier in Büdlich wird ausdrücklich verpflichtet, die Jahrrente von 20 Gulden fristgemäß in St. Wendel zu entrichten. Die Gebrüder von Isenburg versprechen Gewähr, vesichem auch, daß das Dorf Büdlich mit allem Zubehör an niemand sonst verpfändet ist, behalten sich jedoch den Rückkauf nach vierteljährlicher Kündigung vor gegen Zahlung von 500 Gulden zuzüglich entstandenen Kosten. Die Aussteller siegeln den Brief.

Gegeben und geschehen 1538 Juli 25 (uff sandt Jacobs des heiligen apostels tag)

 

Ausf.,Perg., dt., beide Siegel ab

PfA St Wendel. US 120

 

Anmerkung:

' Salentin v. Isenburg, +16.2.1544

Heinrich 1. in Broich, Sechtendorf und Neumagen, +14.2.1554

" Salentin VII., oo11.9.1497 Elisabeth v. Hunolstein, Tochter des Heinrich Vogt v. Hunolstein und der Elisabeth v. Bolchen.

EUROP. STAMMTAFELN V. Marburg 1978, Tf. 68

Lit.: K. P. DECKER, Das Erbe der Vögte von Hunolstein, in:

Jahrbuch des Kreises Bemkastel-Wittlich, 1. Teil 1984, S. 97-102.

 

 

1539 September 29

 

Bernhard von Flersheim verkauft erblich an Sebastian von Zeltingen, Altarist zu St. Wendel, aus seinem freien Eigentum, den Gürten und Renten zu Dudweiler (Dudwiler)bei Hasbom (Harßbomn) eine Jahrrente von drei Maltem Korn für 50 rheinische Gulden zu je 26 Raderalbus, wie sie in St. Wendel gang und gebe sind, ersatzweise für die drei Malter Korn 2 1/2 Gulden.

Die Rente muß zu Martini durch den Meier des Ausstellers zu Dudweiler in St. Wendel abgeliefert werden. Zur Sicherheit verpfändet Bernhard seinen Besitz in Dudweiler, ausgenommen die 5 Gulden, die dort schon der Kirche von St. Wendel zustehen'.

Der Aussteller verspricht Gewähr und verzichtet auf alle weiteren Anspüche. Rückkauf bei vierteljähriger Kündigungsfrist gegen Zahlung von 50 Gulden wird vorbehalten.

Bernhard von Flersheim kündigt sein Siegel an und unterschreibt den Brief.

Gegeben 1539 September 29 (uff sant Michels des heylgen ertzengels tag)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel. US 121

 

Anmerkung:

' vgl. 1537 Nov. 11, Bernhard von Flersheim verkauft eine Rente von fünf Gulden an die Kirche von St. Wendel.

PfA St. Wendel, US 11

 

 

1541 April 25

 

Stephan von Bersweiler und seine Frau Else, Kuntzen Tochter von Folmersbach, nehmen von dem Pfarrer Siegfried Klock vom Oberstein zu St.Wendel, dem Schultheiß Johann Koben und Sebastian von Zeltingen, Brudermeister der Kirche von St. Wendel, die St. Wendelsmühle in Erbpacht gegen einen jährlichen Erbzins von 5 Gulden zu je 24 Albus und 5 Malter Korn, zahlbar jeweils um Weihnachten.

Die Pächter verpflichten sich, die Mühle in gutem Zustand zu halten an Mauern, Giebeln, Dächern und Wänden innen wie außen, ohne daß der Kirche dadurch Kosten entstehen sollen. Die Mühle darf nicht weiter veräußert werden, und der Vertrag wird hinfällig, wenn die Pächter ihren Verpflichtungen in Bezug auf Instandhaltung und Pachtzahlung nicht nachkommen. Wenn die Pächter die Mühle augeben wollen, soll das möglich sein mit der Zusage, ihnen die Auslagen zu ersetzen, die sie bis dahin zur Verbesserung der Mühlsteine (Schampanier)' aufgewendet haben.

Die Aussteller bitten Gerhart Mullen, Amtmann zu St. Wendel, um Besiegelung, weil sie kein eigenes Siegel haben. Siegelbitte ergeht auch an die Schöffen des innersten Gerichts von St. Wendel: Heuls Simon, Godmans Hans, Anthes Scherrer, Jungh Clas Weißgerber, Heynnen Jakob, Adam Becker und Kallenboms Wendel.

Gegeben und geschehen 1541 April 25 (uff montagh nach Quasi modo)

 

Aust. Perg., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 122

 

Anmerkung:

' Schampanier Mühlsteine von optimaler Qualität, die aus der franz. Champagne importiert wurden, sogar noch bis in unsere Zeit als "Franzosensteine" bezeichnet und verwendet. Auskunft von Herrn Müllermeister M. Ambrosius in Lüxem, 1994.

 

 

1549 Dezember 26

 

Hans von Fronhofen pachtet für sich, seine ehelichen Kinder und Nachkommen von Pfarrer Nikolaus von Aldnngen zu St. Wendel und den Brudermeistem Johann Koben und Nikolaus Symon die Mühle in Niederweiler (Nyderwyller) für einen an Weihnachten zu entrichtenden Pachtzins von 5 Gulden, den Gulden zu 24 Albus gerechnet, außerdem fünf Malter Korn.

Er hat die Mühle innen und außen in gutem Bau sowie stehendes und laufendes Mühlenwerk in ordentlichem Zustand zu halten, darf nichts davon verkaufen oder verpfänden, sondern muß die Mühle, wenn er sie nicht mehr selbst betreiben will, der Kirche zurückgeben.

Da die Kirche dem vorigen Pächter 100 Gulden zu je 25 Albus bezahlt hat, als sie den Vertrag mit ihm löste, und sie von den jetzigen Pächtern zurückerhielt, so soll Hans von Fronhofen bei evtl. Lösung des Pachtvertrages, wenn er einen neuen Pächter gefunden hat, diese 100 Gulden von der Kirche erstattet bekommen. Wenn der Pächter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können Pfarrer und Brudermeister die Mühle wieder in ihre Verfügung nehmen.

Junker Philipp von Homberg, Amtmann zu St. Wendel, siegelt auf Bitten des Pächters, desgleichen der Schultheiß Hans Schlabatz und die Schöffen des innersten Gerichts von St. Wendel: Simon Huels, Hans Gutman, Adam Becker, Jakob Heynen, Wendel Kaldenbom, Franz Woist und Hans Schnider.

Gegeben 1549 Dezember 26 (uff sant Stepffanstag des heiligen martlers)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel beide ab

PfA St. Wendel, US 123

 

 

1551 - -

 

Nikolaus Aldringer Pfarrer, Johann Kobe und Nikolaus Sunen als Brudermeister der Kirche von St. Wendel bekunden, daß sie die Mühle zu Niederweiler mit allem Zubehör an Hans von Fronhofen, seine ehelichen Kinder und Erben verpachtet haben.

Die Pächter der Mühle zahlen alle Jahre zu Weihnachten fünf Gulden mit je 24 Albus und fünf Malter Korn an die Brudermeister von St. Wendel. Sie sind verpflichtet, die Mühle in gutem Zustand und Bau zu halten, ohne daß der Kirche Kosten entstehen, wie es in dem Hauptbrief festgelegt und vereinbart ist.

Dem Pächter bleibt freigestellt, bei der Mahlmühle eine Ölmühle oder Schleifmühle zu bauen:Die Mahlmühle darf dadurch freilich nicht behindert werden, aber die Pachtgebühr wird indessen nicht erhöht. Die Mühle darf nicht weiter veräußert, belastet oder veriehnt werden, und die Kirche kann ihrerseits den Pachtvertrag nicht ohne weiteres auflösen, es sei denn, es werden dem Müller 100 Gulden ausgezahlt. Wenn der Müller jedoch die Mühle nicht in gutem Zustand hält oder auch sonst seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die Kirche von St. Wendel berechtigt, nach Belieben einen anderen Pächter in die Mühle zu setzen.

Pfarrer und Brudermeister geben ihr Siegel.

Gegeben und geschehen 1551 - -

 

Ausf.. Perg.. dt.. Siegel ab

PfA St. Wendel, US 124

 

Anmerkung:

' 1549 Dezember 26

PfA St. Wendel, US 123

 

 

1552 April 11 (1551 stil. Trev.)

 

Jung Hansen Michael von Farschweiler (Forßwyler) und seine Frau verkaufen dem Pfarrer Nikolaus Aldringen und den Brudermeistem Johann Koben und Nikolaus Simon zu St. Wendel für 12 rheinische Gulden zu je 26 Albus eine Jahrrente von 15 Albus, wie sie zu St. Wendel gang und gebe sind.

Die Jahrrente ist jeweils zu Mariä Verkündigung fällig. Zur Sicherheit verpfänden die Aussteller ihr Wohnhaus zu Farschweiler mitsamt dem Tessengut und dem Roresgut.

Rückkauf gegen Zahlung von 12 Gulden wird vorbehalten. Siegelbitte ergeht an Cuno Richwin, Kellner des Kurfürsten von Trier zu St. Wendel.

Gegeben 1552 April 11 (1551 uff montag naich dem sontag Palmarum)

 

Ausf., Perg., dt., Sieget ab

PfA St. Wendel, US 125

 

 

1561 November 17, Mettlach

 

Abt Johann Laudtwin, Prior und Konvent des Benediktinerklosters Mettlach verkaufen erblich "in stattlicher und fleißiger Erwägung" an Wolfgang Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog in Bayern, Grafen zu Veldenz, sowie an Philibert Markgrafen zu Baden und Grafen zu Sponheim (Spanheim) alle jährlichen Rechte, Renten, Gülten, Gefälle, Gebote und Verbote aus dem Hof und Dorf Göttscheid (Getscheidt)', die den Mönchen dort gehören.

Laut dem Vertrag, der am 28. Juli 1561 in Trarbach (Traverbach) abgeschlossen wurde, ist vereinbart, daß jemand aus dem Konvent von Mettlach oder ein Bevollmächtigter am kommenden St. Clemenstag (23. Nov.) in Göttscheid erscheinen und die besagten Renten, Gülten und Gefällen aus dem Amt Herrstein einschließlich aller Briefe und Register den Käufern oder deren Vertretern übergeben sollen.

Weil nun das persönliche Erscheinen eines Konventsmitgliedes zu dem festgesetzten Termin nicht möglich ist, schickt das Kloster zwei bevollmächtigte Anwälte: Lorenz Kontz, öffentlicher Notar (tabellio) in Wallerfangen, und Franz Müller (Mulnem) von Trier. Diese beiden haben den Auftrag, vorerst die Hälfte der Abgaben in Göttscheid auf Rechnung des Klosters zu erheben, den Hofleuten zu quittieren und den neuen Besitzern Pfalzgraf Wolfgang und Markgraf Philibert zuzustellen, außerdem den abgabepflichtigen Leuten in Göttscheid die geänderten Rechtsverhältnisse aus dem Erbkauf mitzuteilen, damit sie über ihre Verbindlichkeiten künftig Bescheid wissen.

Abt und Konvent versprechen Gewähr, verpfänden zur Sicherheit ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen und geben das Siegel "ad causas".

Gegeben und geschehen zu Mettlach 1561 November 17

 

Ausf., Perg., dt., beide Siegel ab

PfA St. Wendel,  US 126

 

Anmerkung:

Göttscheid, heute Stadtteil von Idar-Oberstein

 

 

1590 Juni 15

 

Peter Miller von Wiesen (Wiessen) und seine Frau Elisabeth bekennen für sich und ihre Erben, daß sie von den Brudermeistem der Kirche von St. Wendel, nämlich Sebastian Linxweiler und Sebastian Motz, die Urweiler Mühle diesseits Urweiler gepachtet haben, außerdem eine Wiese zu zwei Fuhren Heu zwischen dem Wassergraben und Neubeckers Erben Grummetwiese, alles für die Dauer von 30 Jahren. Die Pachtzeit beginnt am nächstfolgenden Johannistag, die jährliche Pacht beträgt sieben Malter Korn und vier Pfund Wachs, jeweils fällig zu Weihnachten.

Die Mühle ist unter dem vorigen Pächter sehr in Verfall (Abgang) geraten: ihren augenblicklichen Wert an Steinen, Eisen und ganzem Bau haben ehrbare Leute auf 20 Gulden geschätzt.

Die neuen Pächter sollen nunmehr die Mühle nach bestem Vermögen wieder aufbauen, freilich ohne Kostenbeteiligung der Kirche von St. Wendel, und sie künftig in guten, baulichen Zustand halten. Versäumnis der Pachtzahlung führt unmittelbar zum Abbruch des Pachtvertrages.

Mit Zustimmung der Kirche von St. Wendel dürfen die Eheleute vor Ablauf der 30 Jahre die Mühle an jemand anders verpachten, wenn die Kirche dadurch keinen Schaden erleidet. Nach Ablauf der Pachtzeit von 30 Jahren soll die Mühle erneut geschätzt werden: der eventuelle Mehrwert gegenüber den besagten 20 Gulden wird den Pächtern dann von den Brudermeistem erstattet. Siegelbitte der Eheleute Peter und Elisabeth an die Schöffen des Hochgerichts von St. Wendel. Diese siegeln mit ihrem Gerichtssiegel.

Gegeben und geschehen 1590 Juni 15 (uff montag nach Trinitatis)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 127

 

 

1592 März 7 (1791 stil. Trev.), St. Wendel

 

Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Bürgerschaft der Stadt St. Wendel bekunden, daß die Mühle der St. Wendeler Pfarrkirche zu Niederweiler, welche die Stadt St. Wendel einige Jahre gepachtet hatte, nach Ablauf der Pachtzeit an den Kurfürsten Johann von Trier heimfallen soll. Dafür habe der Kurfürst ihnen die Mühle oberhalb Altzfas überlassen mit der Bedingeun, die bislang wegen der Niederweiler Mühle geleisteten Abgaben, nämlich 5 Malter Korn und 5 Gulden, künftig der Pfarrkirche von St. Wendel zu entrichten, im übrigen aber die Mühle zum Besten der Bürgerschaft zu nutzen und zu gebrauchen. Die Bürger von St. Wendel versprechen Gewähr und setzen als Unterpfand die in Erbpacht genommene Mühle zu Altzfas bzw.ihren sonstigen Besitz, wenn diese Mühle in Verfall geraten sollte. Gerichtssiegel der Stadt St. Wendel.

Gegeben zu St. Wendel 1592 März 7 (den siebentten tagh Martii 1591)

 

Ausf., Perg., dt., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 128

 

 

1609 Mai 20, Heisterberg

 

Auf dem Hof und im Dorf Heisterberg unter der Linde erscheint vor dem öffentlichen Notar Johann Moritz Zoli von St. Nabor (St. Avold) der kurfürstlich Trierfische Kellner Johann Dham von Welsch-billig, Amtsverwalter zu St. Wendel, und eröffnet im Namen des Kurfürsten Lothar von Trier als dem Landesfürsten in Abwesenheit des Amtmanns von St. Wendel das Weistum und Jahrgeding des Dorfes Heisterberg.

Als ordentliche und geschworene Vorsteher der Kirche St. Wendel sind anwesend Leonhard Dham von Welschbillig, kurf. Hochgerichts-Schultheiß zu St. Wendel, und Sebastian Moetz, beide Kirchenpfleger. Die Erfragung des Weistums ist dem Brauch gemäß drei Tage zuvor angekündigt, und alle Hofleute (Huber) sollen weisen, althergebrachte Rechte und Berechtigungen der Kirche von St. Wendel erklären, damit "jedem, was sich nach Recht und Herbringen gebührt, widerfahren möge". Leonhard Dham als Hochgerichts-Schultheiß und Kirchenpfleger führt den Gerichtsstab und stellt die Fragen, deren Beantwortung so lautet:

  1. Um diese Jahreszeit ist von alters her das Weistum gehalten worden.
  2. Die anwesenden Hofleute nennen sich mit Namen:

Clasen Hennch der Jung, Joachim Peter Schmit, Peter Keiser wohnhaft zu Hirstein, Stephan Braß, Hans Bauer der Alte zu Spixel (Spixhelden)', Zanten Peter, Bach Peter als Vormund der Erben von Spitz Petges, Spitz Nickel zu Hofeld, Threinen Hans Gelzer, Threinen Hans zu Furschweiler (Forßwiller), Schneiders Matthes zu Nambom, Heinrich Lincker, Saar Cleßgen, Hans Hein, Velten Suß, Hans Baum zu Dickenardt, Bauch Velten, Hans Clauß zu Steinberg, Michael Baum zu Richweiler, Hans Heun zu Mosenberg, Jacobs Nickel von Brinsweiler(Brinßwiller), Hans Goebel, Schultheiß zu Wolfersweiler. Amets Anton zu Cränist", Kolben Jakob zu Krögelbom.

  1. Die neuen Hofleute (Huber) werden vorgestellt und vereidigt, und alle werden durch Leonhard Dham erinnert und ermahnt, bei ihrem Eid die Rechte und Freiheiten des Dorfes Heisterberg so zu weisen und zu bannen, wie es immer der Brauch gewesen ist. Die Namen: Jakob Keiser, Cunnen Johannes von Dickenardt, Han Claß zu Steinberg, Bon Hans zu Richweiler, Feiten Georg zu Stegen, Schneiders Claß von Wallenhausen, der Schwiegersohn (Eidam) des Johann Lauwer von Nohfelden (Nafelden), Hans Heunen zu Mosenberg drei Stiefkinkinder, Hans Schuler zum Hoff, Clasen Henrich und der Jung Joachim als Vormünder zweier Pflegekinder, Zoeden Michael zu Gehweiler als Vormund von Barten Johannes Kindern, Hans Schoeler zu St. Wendel wegen seiner Stiefkinder, die Witwe des Marien Petges zu Steinberg, die Witwe des Schneiders Peter zu Dickenardt, Michels Cleßgen zu Bliesen, Suß Hanßges Witwe Marie, der junge Zanth zu Hofeld, Bemarts Hans zu Nohfelden, Winters Wendel zu Maursbach, Niclaus Baur zu Hirstein, Valentin Bauch wegen seiner Schwägerin Margrethe zu Dickenardt, Borren Jakob als Vormund seines Pflegekindes der Familie Vesters zu Urweiler, Bach Peter als Vormund der Kinder von Bemart Schmitt zu Hofeld, Valentins Hans zu Steinberg, Buedels Hans zu Wolferseiler, Schmeligs Hans von Neunkirchen.
  2. Das Weistum geschieht durch die Hofleute des Bannes und Bezirks Heisterberg im Namen des Kurfürsten von Trier als des Landesfürsten und Patrons der Kirche von St. Wendel und des Gerichts Heisterberg, ferner im Namen der Kirche zu St. Wendel, und es wird geboten, daß niemand "dazwischen redet" oder weggeht ohne Erlaubnis, bei Strafe von 5 Schillingen an die Kirche, einem Maß Wein an den Schultheißen und einem Sester Wein an die Hüber.
  3. Beschreibung des Bezirks (wörtlich):

"Erstlich hebt man an dem Marckstein gegen Spixhelden auff dem Höchsten und fohren forters uber den Berg innen bis an Nambomer Hergenstell, femers zwischen dem Ebersteinischen und Hoffelder Busch bis auf den Rappenberg, forters zwischen den zweyen Boeschen hienein den Gemarcken noch bis ahn die alte Bach unden an Riedt, die alte Bach auff bis an Gnadenfloß, Gnadenfloß auß bis an Ringels Furth, von Ringels Furth an bis an Volzen Pfadt, vom Pfadt bis an Graenen Wieß, in Graenenbach innen bis in die Mädtwieß, die Mädtwieß auß bis in Laborens Flößgen, von dannen bis auf Reitzenfeld ahn die groß Eich, von dannen uber die Handtheb innen bis an die groß Eich in der Hertzelbach, von dannen in die Wallesbach auß bis in die Buchenheck, davon dannen auff den gemeinen Baum auff Wallenberg. forters von dannen in Geigersgrube, davon dannen bis auff den Soelsbaum und forters bis auff den Stein, da man den Bezirck und Ban angefangen hat."

  1. Im Bann und Bezirk Heisterberg sind als Träger von Hoheit, Recht und Gerechtigkeit, Gebot und Verbot im Auftrag des Landesfürsten die Kirche von St. Wendel und deren Befehlshaber zu nennen.
  2. Das Jagd- und Fischrecht wird durch die Kirchenpfleger vergeben, desgleichen die Wasser-und Weiderechte, das Wegerecht sowie das Verfügungsrecht über Fundstücke auf und unter der Erde.
  3. Wer im Bezirk Heisterberg ohne Belehnung (unempfänglich!) auf Erbut sich niederläß und wohnt, zahlt der Kirche von St. Wendel 5 Schilling und den Hübem einen Sester Wein; auch ist er verpflichtet, sich nachträglich belehnen zu lassen und Lehnsgebühren zu entrichten.
  4. Schuldige Dinstleistungen (Schafft) und Abgaben (Gälten) sind zu gegebener Zeit zu erledigen bei Strafe von 5 Schillingen an die Kirche, ein Maß an den Schultheißen und ein Sester Wein an die Hüber. Die Verpflichtungen sind natürlich spätestens nach dreimaliger Aufforderung zu tätigen, widrigenfalls die Güter eingezogen werden bis zur Erfüllung von "Schafft und Güllen".
  5. Schlägereien, Balgereien, Schmäh- und Schimpfworte oder sonstige gemeine Übertretungen werden durch die Kirchenpfleger bestraft, und gegebenenfalls ist außer der Kirchenstrafe ein Sester Wein an die Hüber zu geben.
  6. Ein Missetäter, der auf Leib und Leben straffällig wird, soll von den Hübem ergriffen, unter die Linde geführt und gestgehalten werden. Dann sind die Kirchenpfleger dreimalig anzurufen, um den Täter in Gewahrsam zu nehmen und ihm den Prozeß zu machen. Wenn jedoch die Kirchenpfleger nach dreimaliger Aufforderung nichts unternehmen, darf man den Missetäter frei laufen lassen.
  7. Streitigkeiten zwischen zwei Gütern im Bann und Bezirk Heisterberg wegen grundherrschaftlicher Differenzen oder anderer "Malefizsachen" sind vor den Kirchenpflegern zu verhandeln und von diesen zu entscheiden.
  8. Nichterscheinen beim Jahrgeding wird mit hoher Kirchenbuße bestraft, zusätzlich sind dem Schultheiß ein Maß und den Hübem ein Sester Wein zu geben.

Weiteres wurden die Hüber nicht gefragt bzw. war von ihnen nicht zu weisen.

  1. Die Hüber ihrerseits fragen an, was zu tun ist, wenn Vieh auf fremde Weide gerät, dort Schaden anrichtet und deshalb eingefangen und gepfändet wird. Antwort: Das gepfändete Vieh wird in des nächsten zum Amt St. Wendel gehörenden Hübers Haus gebracht, danach der Schadurch zwei Hüber besichtigt und taxiert, wofür sie von dem Schuldner mit 8 Albus anstelle eines Maß Wein und mit einem Alb. Brot zu bezahlen sind. Der zugefügte Schaden ist zu .ersetzen, und wenn auf die Weise das gepfändete Vieh nicht innerhalb von 24 Stunden eingelöst wird, soll es den Kirchenpflegern oder dem Schultheiß zur Verfügung gestellt werden.
  2. Der Kirchenschultheiß verbietet den Hübem von Steinberg Wasser und Weide so lange,bis sie sich mit der Herrschaft verglichen haben. Die dortigen Einwohner wollen nämlich die jährlichen Weidegebühren für Rauh- und Schmalzwiesen nicht anerkennen, obwohl sie die Kirche von St. Wendel als den Herrn über Wasser und Weide im Bann und Bezirk Heisterberg akzeptieren.
  3. Jahrgeding und Weistum sind geschehen in Gegenwart der Zeugen Michael Keyser und Remigius Fuchs, beide wohnhaft zu Namborn. Ausfertigung und Signet durch den kaiserlichen öflichen Notar Johann Moritz Zoli von St. Nabor.

Geschehen 1609 Mai 20

 

Ausf., Perg., Seignet des Notars und Bestätigung

PfA St. Wende US 129

 

Anmerkung:

' Spixel, Spixhelden: Wüstung bei Hofeld

" Cränist, Kreyennest: Wüstung bei Richweiler

 

 

1643 Juli 14, Ottweiler

 

Anna Amalia, Witwe, Gräfin zu Nassau-Saarbrücken, geborene Markgräfin zu Baden und Hochberg, bekennt als Vormünderin ihrer Söhne, der Grafen zu Nassau-Saarbrücken, daß sie den Johann Nik. Becker von Hirzweiler unter heutigem Datum aus der Leibeigenschaft entlassen hat mit dem Recht, sich nach Belieben anderorts niederzulassen und zu verheiraten.

Sollte sich Johann Nik. Becker freilich an einem Ort niederlassen, wo er der Botmäßigkeit der besagten Söhne untersteht, gelten wieder für ihn und die Seinigen die Bestimmungen der Leibeigenschaft, denen er sich ohne gnädige Erlaubnis nicht entziehen darf.

 

Ausf., Perg., Siegel ab

PfA St. Wende, US 130

 

 

1648 Mai 3

 

Abt Maurus Grophius, Prior und Konvent des Benediktinerklosters Tholey verkaufen ihr Haus in St. Wendel an Franz Philipp Freiherrn von Dagstuhl und Winnenberg als den Kommissar des Soeterischen Fideikommiß (Familienstammgut) und des Philippshospitals für 5000 Radergulden. ‑

Das Kloster ist durch Kriegsnöte, häufigen Durchzugs und wiederholte Einquartierung verschiedener Armeen, Gefangennahme und teure Auslösung(Rantionierung!) des vorigen Abtes Martin Nennigh, Kontributionen, Raub, Plünderung der Güter sowie durch die Zinszahlungen wegen geliehener Gelder in argen Ruin geraten, so daß man schon an seinen Untergang gedacht und nun nach Mitteln gesucht hat, dem völligen Verderben Einhalt zu gebieten.

Deshalb also wird das klostereigene Haus in St. Wendel, welches baufällig ist und mit Kriegsabgaben belastet, zur Zeit leersteht und lediglich in Kriegszeiten als Refugium dient, auch keine Einnahmen aufweist, statt dessen ständige Ausgaben zur Instandhaltung erfordert, obendrein auf fremdem Territorium liegt und ohne Konsens des Landesfürsten erbaut wurde u. man deshalb zunächst keinen Käufer finden konnte, mit Zustimmung Philipps Christoph von Soetem, Erzbischof und Kurfürst von Trier, gegen bares Geld verkauft.

Von den 5000 Gulden sind 700 Reichstaler zum Rückkkauf des Klosters in Dhron', der an das Stift St. Simeon in Trier verpfändet war, angelegt worden, wobei ein Nachlaß von 200 Reichstalem für anstehende Zinsen gewährt wurde. Den Rest, nämlich 1447 1/2 Reichstaler, bekommt die Witwe des Herrn Renatus Gülchen zur Abzahlung von Schulden, wodurch die Zehntgefälle in Bettingen, in Lothringen und andere im Erzstift Trier gelegene Güter und Renten, die der Witwe durch Urteil des Stadtgerichts Trier zugesprochen waren, an das Kloster zurückfallen.

Die Verkäufer versprechen Gewähr, verzichten auf jeden weiteren Rechtsanspruch an dem Haus in St. Wendel und bitten den Kurfürsten von Trier und die Äbte von St. Matthias und St. Maria ad Martyres (St. Mergen) um Mitbesiegelung und Unterschrift.

Siegel und Unterschrift werden gegeben durch Erzbischof Philipp Christoph von Soetem, Abt Maurus Grophius von Tholey, Abt Johannes Kailter von St. Maria ad Martyres und Abt Nikolaus von Drunckelen in St. Matthias.

Geschehen 1648 Mai 3

 

Ausf., Perg., dt., alle Siegel ab

PfA St. Wendel, US 131

 

Anmerkung:

' Besitzungen des Klosters Tholey in Dhron an der Mosel werden zuerst 1222 erwähnt, insbesondere eine auf dem Klosterhof gelegene Nikolauskapelle.

Der Tholeyerhof in Dhron blieb als S. Mauritius-Propstei unter der Schirmvogtei der Vögte von Hunolstein im Besitz der Abtei Tholey, bis Napoleon ihn seinem General Berthier, Fürst von Wagram, schenkte. Das zweistöckige Gebäude aus dem Anfang des 18. Jh. ist erhalten.

KD Kreis Bemkastel, 1984, S. 171/172.

 

 

1658 Okt. 6 - 1660 Jan. 18

 

Protokollaufzeichnungen des Pastors Barth. Weiler von St. Wendel.

Am 6. Okt. 1658 sind die Kirchenzender im Pfarrhaus gewesen, und der Pastor hat ihnen ihren Diensteid (iuramentum) sowie die Fragen vorgelesen, welche die Sendschöffen betreffen, mit dem Auftrag, Anzeige zu erstatten, wenn jemand gegen die Kirchenrechtlichen Anordnungen verstößt. Die Zender versichern zunächst, von diesen Befragungen (quaestiones) bislang nichts gewußt zu haben, doch wollen sie sich künftig daran halten.

Am gleichen Tag ist öffentlich von der Kanzel verkündt worden, daß ab jetzt - was bisher nicht üblich war - eine Krankenkommunion mit dreimaligem Glockenzeichen bekanntgemacht wird, damit die Leute bereit sind, die hl. Eucharistie zu den Kranken zu begleiten. Die hl. Ölung wird mit einfachem Glockenläuten angekündigt, wie es im amtlichen Schreiben angeordet wird (ut eadem legenda mandat).

Am 6. Okt. 1658 sind Bartholomäus Röder von St. Wendel und Joh. Andreas Weber aus Hofberg zu Kirchenzendem bestimmt worden, und diese beiden haben in Gegenwart der anderen Zender am 22. Dez. 1658 ihren Amtseid (uramantum) abgelegt_

Am 2. Febr. 1659 hat Joh. Andreas Weber zum Einstand ein Essen gegeben und dem Pastor die Gebühren (als neuer Zender!) in Höhe von einem Gulden bezahlt.

Am 5. Jan. 1659, d.h. am 2. Sonntag nach Weihnachten, wurde von der Kanzel verkündet, daß die folgende Ordnung in Zukunft von denen einzuhatten ist, die zur hl. Kommunion gehen: vorher gab es dafür keine Regelung.

  1. In der Frühmesse dürfen nur alte, schwache oder hinfällige Leute kommunizieren, ferner Mägde oder Auswärtige (Ausländische!), die nicht ins Hochamt gehen können.
  2. Die Männer gehen gemäß ihrem Rang zur Kommunionbank, danach "fein ordentlich" die Junggesellen; Frauen und Mädchen dürfen sich nicht schon zwischen die Männer drängen und nach vorn gehen, und so die Ordnung stören.
  3. Die "Weibspersonen" gehen ebenfalls der Reihe nach zur Kommunionbank, und zwar "fein züchtig".

Es wird geboten, beim Glockenläuten alsbald zum Gotteshaus zu eilen, und wer erst beim 'Kyrie eleisen' erscheint, soll angezeigt und bestraft werden.

"Große unflätige Hunde" darf man nicht mit zur Kirche bringen, weil "sie die Kirche voller Unsauberkeit machen".

Das Kartenspielen wird bei Strafe von zwei Goldgulden verboten, wobei die Eltern für die Kinder veraniwortlich sind. Erwachsene Spieler haften persönlich.

Die Buben dürfen nicht hinter den zwei ersten Säulen beim St. Nikolausaltar oder beim Marienaltar sitzen, weil sie dort nur Unfug treiben, schwätzen, lachen usw.

Auf alle Vorschriften sollen die Sendschöffen achten; die Beaufsichtigung der Schulbuben ist Sache des Lehrers.

Am 30. April 1659 hat der Pastor Bartholomäus Weiler öffentliche verkündet, daß diejenigen, die an der Kirchentür stehen und den Umgang um die Kirche nicht mitmachen wollen, zumindest das Läuten übernehmen, damit die Schulkinder mit Kreuz und Pfauen (Fahnen) um die Kirche gehen können, zumal "große Bengel müßig stehen" und die kleinen Schülerbuben die Glocken ziehen müßten.

Es ergeht der Befehl, daß während der Messe, Predigt und des Gottesdienstes höchstens einer zu Hause bleibt, und darauf sollen die Sendschöffen ihr besonderes Augenmerk richten.

Auch die Kinder von 7-9 Jahren sollen in die Kirche kommen,"sie werden später noch bös genug"! Gewinnspiele um Geld werden verboten, weil sie Gotteslästem,Fluchen, Schwören und Zank nach sich ziehen.

Am 1. Mai 1659 hat Bartholomäus Klessener, weil er 1658 zum Kirchenzender gewählt worden ist, den anderen Zendem vier Reichstaler gespendet zum Verzehr im Hause des Wendelin Voltz. Johann Rech(k)tewald und Joh. Haubs Gerhard waren nicht anwesend.

An diesem Tag hat der Pastor erneut befohlen, die großen Hunde zu Haus zu lassen, widrigenfalls der Henker sie töten darf. Geboten wird auch, daß Junggesellen oder Männer bzw die jungen Mädchen und "Weibspersonen" im Mai nachts nur jeweils getrennt und nicht "promiscue miteinander lauthen (laufen)", bei Strafe von 3 Gulden.

Am 18. Jan. 1660 wird von der Kanzel verkündet, daß niemand seine Söhne oder Töchter ohne Wissen des Pastors zu Andersgläubigen (ad haereticos) in ein Dienstverhältnis schickt.

Ausf.,Pap., dt.

PfA St. Wendel US 132

 

 

1681 - -

 

  1. C. de la Serre, Prior von Grevendhal, Generalvikar und Offizial des Saardistrikts, fertigt im Auftrag des Erzbischofs von Ambrun, des Bischofs von Metz und des königlichen Konsuls und Intendanten an der Saar, Monsieur de la Goupillier, ein Inventar der Gegenstände und Ornamente an, die sich im Kirchenschatz von St. Wendel befinden.
  2. Eine silberne, vergoldete Figur des hl. Wendelin, daran hängend eine Darstellung des HI. Geistes, ein Kreuz von Carravaccio, ein herabhängendes Reliquiar aus Kristall an drei verschiede-denen Ketten aus Silber.
  3. Ein silbernes, vergoldetes Kreuz von 2 1/2 Fuß Höhe, in der Mitte eine Monstranz, verziert durch ein Reihe eingelegter Edelsteine.
  4. Ein kupfemes, vergoldetes Kreuz von 3 Fuß Höhe, geschmückt mit Silberfiligran und Kristall.
  5. Ein kleines Kreuz aus vergoldetem Kupfer, 1 Fuß hoch, darauf oben ein silbernes Kreuz mit den vier Evangelisten.
  6. Ein halb vergoldetes Kreuz aus Silber, 5/4 Fuß hoch.
  7. Vier silberne Lampen, die miteinander einen Leuchter bilden.
  8. Ein vergoldeter selbemer Kelch mit Patene, in alter Form.
  9. Ein kelchförmiges Gefäß für den Wein bei der hl. Kommunion.
  10. Zwei kleine silberne, vergoldete Kelche mit Patene.
  11. Zwei weitere vergoldete Kelche, jedoch beschädigt und unbrauchbar, ebenfalls mit Patene.
  12. Zwei vergoldete Kelche, deren Kuppa aus Silber besteht.
  13. Ein kleines Kästchen aus vergoldetem Silber, 3/4 Fuß lang, 1/2 Fuß hoch, mit Reliquien darin.
  14. Ein Reliquiar aus Silber, vergoldet, 2 1/2 Fuß hoch, pyramidenförmig, und oben in der Mitte eine Kuppa aus Kristall, in der sich Reliquien befinden.
  15. Ein kleines Reliquiar aus Silber, 5/4 Fuß hoch, darin eingeschlossen ein Kristall, der Reliquien enthält.
  16. Ein Reliquiar in Form einer Schale.
  17. Eine silberne Rose als Schließe für den Chormantel.
  18. Ein kleines Reliquiar in Form einer Rose, angehängt an eine kleine Kette aus Silber.
  19. Eine große Rose als Schließe für den Chormantel, darin eingefaßt das Geheimnis der Geburt.
  20. Vier vergoldete Spangen aus Silber, wie man sie auf dem Meßgewand der Diakone und Subdiakone anbringt.
  21. Ein kleines Ciborium für das HI. Sakrament.
  22. Ein vergoldetes, silbernes Reliquiar, 1 Fuß hoch, aber ohne Inhalt.
  23. Ein Kästchen aus Elfenbein und mit Silber verziert, darin eingeschlossen ein anderes silbernes Kästchen in Form einer Muschel, wie man sie auf dem Umhängemantel der Kirchendiener anbringt.
  24. Ein silberner Wappenschild mit einem Adler.
  25. Eine Art silbernes Herz, darin zwei kleine Adler abgebildet.
  26. Drei Schildchen aus Silber, zwei mit blauem Emaille, darauf sind zwei vergoldete Bildnisse angebracht.
  27. Ein kleines Silbernes Reliquiar in Form einer Rose, ferner zwei ringförmige Schildchen.
  28. Drei silberne Gefäße für das HI. Öl.
  29. Ein selbemer Schild des Kirchendieners.
  30. Ein kleiner halber Korpus aus vergoldetem Kupfer.
  31. Eine kleine Achatschale.
  32. Sieben vergoldete Silberscheiben zum Befestigen auf Chormänteln oder Meßgewändem.
  33. Zwei schwarze Stäbe für zwei Chorsänger.
  34. Ein rotes Satintuch, in welches das Unterleg-Monogramm des hl. Bartholomäus eingewickelt ist.
  35. Ein mattblaues Tuch, worauf verschiedene Reliquien angebracht sind.
  36. In Papier die Schädeldecke des hl. Wendelin.
  37. Ein kleines wurmstichiges Kästchen mit Reliquien.
  38. Ein kleines Reliquienkästchen, verziert mit verschiedenen farbigen Achaten.
  39. Ein großer silberner Siegelstempel mit den Wappen der Kirche.

Zum täglichen Gebrauch

  1. In der Sakristei drei vergoldete Kelche.
  2. Vier Silbergefäße.
  3. Im Tabernakel drei Silbergefäße für das hl. Öl.
  4. Ein silbernes Ciborium.
  5. Eine silberne, vergoldete Monstranz.
  6. Ein kleines Kruzifix aus Silber.
  7. Ein kleiner Kasten für das Ciborium, um die hl. Wegzehrung in die Dörfer zu tragen.

 

Ausl.. Pap., franz.

PfA St. Wendel, US 133

 

 

1691 September 19, Rom

 

Papst lnnozenz XII. (1691-1700) gewährt der noch nicht kanonisch bestätigten Sakramentsbruderschaft in der Stadt St. Wendel besondere Privilegien aufgrund der Verdienste, welche die männlichen und weiblichen Mitglieder durch ihre Werke der Frömmigkeit und Nächstenliebe erworben haben.

Alle Gläubigen, die künftig in die Bruderschaft eintreten, gewinnen am ersten Tag ihrer Mitgliedschaft, sofern sie reumütig gebeichtet und kommuniziert haben, den vollkommenen Nachlaß ihrer Sünden in der Todesstunde, auch dann, wenn sie den Namen Jesu nur noch aussprechen oder demütig im Herzen erwägen können.

Der Ablaß wird auch den Bruderschaftsmitgliedem gegeben, die nach dem Empfang der Sakramente am Festtag der Bruderschaft die zugehörige FGrche, Kapelle oder das Oratorium besuchen und dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche fromme Gebete verrichten.

Wenn die Mitglieder der Bruderschaft reumütig gebeichtet und kommuniziert haben und an vier Sonntagen des Jahres, die vom Diözesanbischof bestimmt werden, die besagte Kirche oder Kapelle aufsuchen und dort in der vorgegebenen Intention beten, gewinnen einen Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen.

Wann immer sie der hI. Messe oder an den Gottesdiensten in ihrer Kirche oder Kapelle und an den Versammlungen teilnehmen, den Armen Gastfreundschaft gewähren, Frieden stiften, verstorbene Mitbrüder oder -schwestem und Freunde zu Grabe tragen, bei Prozessionen und Krankenbesuchen das Allerheiligste begleiten, auf das Zeichen der Glocken das Gebet des Herrn und den Englischen Gruß sprechen, fünfmal diese Gebete für die Seelen der verstorbenen Mitglieder verrichten, Irrende und Unwissende auf den Weg des Glaubens führen oder sonstige Werke der Barmherzigkeit vollbringen, gewinnen die Bruderschaftsmitglieder einen Ablaß von 60 Tagen. Sollte der Bruderschaft bereits eine ewige oder zeitlich begrenzte Indulgenz. die noch nicht abgelaufen ist, verliehen worden sein, oder wenn die Sakramentsbruderschaft von St. Wendel sich irgend einer Erzbruderschaft anschließt, verliert dieser Apostolische Brief seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore 1691 September 19

 

Ausf., Perg., lat.

PfA St. Wendel, US 134

1697 Dezember 16, Saarlouis

Florent de Chastelot, Ritter, Graf von Laumont, Kommandeur vom Orden des hl Lazarus, Feldmarschall der königlichen Armee, Oberst im Regiment Ponthieu und Gouverneur von Saarlouis bekundet, daß am heutigen Tag der Termin stattgefunden hat zwischen dem Sattler Johann Tholey, Bürger von St. Wendel, als Kläger namens seiner Frau Anna Maria Schlick bezüglich seines Gesuchs vom 10. Juli 1697 und der Appellation in gleicher Sache vom 22. Aug. 1697 wegen des in St. Wendel ergangenen Urteils und dessen Folgen einerseits, gegen den Bäcker Johann Schlick, ebenfalls Bürger von St. Wendel als Beklagten andererseits.

Das Gesuch des Johann Tholey zielte darauf ab, daß Johann Schlick zur Herausgabe der Erbschaftsanteile verurteilt wird, die der Anna Maria Schlick zustehen. Außerdem soll er unter Eid verpflichtet werden, heimlich oder unrechtmäßig angeeignete Anteile der Erbmasse sowie Zinserträge anteilig zu erstatten.

Der Gouverneur entscheidet zugunsten des Klägers und gibt das königliche Siegel.

Unterschrift des Michel N.N.

Gegeben Saarlouis 1697 Dezember 16

 

Ausf., Perg., ohne Siegel., franz.

PfA St. Wendel. US 135

 

Anmerkung:

Vermerk über Schreibkosten, Zustellung, Pergament: 36 Livres, 3 Livr. 12 Solid., 5 Livres 12 Solid.

 

 

1703 August 9, Rom

 

Papst Clemns Xl. (1700-1712) verleiht allen Christgläubigen, die in reumütiger Gesinnung die hI. Sakramente der Buße und des Altares empfangen haben und die Pfarrkirche von St. Wendel in der Diözese Trier an einem vom Diözesanbischof festgesetzten Freitag in der Fastenzeit besuchen, einen vollkommenen Ablaß, wenn sie dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hI. Mutter Kirche fromme Gebete verrichten.

Ferner erhalten die Gläubigen, die bei gleichen Bedingungen die Kirche von St. Wendel an den übrigen Freitagen der Fastenzeit aufsuchen, einen Ablaß von 7 Jahren und 7 Quadragenen. Dieser Brief gilt sieben Jahre lang, und er verliert seine Gültigkeit, wenn für seine Erlangung, Verkündigung. Zulassung oder Präsentation auch nur das geringste gegeben oder freiwillig Gespendetes angenommen werden Sollte.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore, 1703 August 9 (die IX Aug.)

 

Ausf., Perg.. lat.

PfA St. Wende, US 136

 

 

1716 Dezember 6, St. Wendel

 

Im Jahre 1716 haben die Karmeliter von Trier einen Hausplatz auf der linken Seite des Pfarrhofes von St. Wendel mit allem Zubehör an Johann Christian Stackler, Pastor von St. Wendel, mit Erlaubnis des P. Provinzial verkauft, wie aus dem darüber ausgestellten Kaufbrief zu ersehen ist. Weil die örtlichen Verhältnisse, die in der vorliegenden Urkunde eingehend beschrieben werden, es ratsam erscheinen lassen, verkaufen die Kirchenvorsteher den besagten Hausplatz mit Genehmigung des Generalvikars für 61 Reichstaler dem meistbietenden Johann Matthias Schaad, Bürger zu St. Wendel, und dessen Ehefrau Apollonia.

Großes Kirchensiegel von St. Wendel und Unterschrift des Pfarrers Johann Christian Stackler. Actum St. Wendel 1716 Dezember 6

 

Ausf., Perg., Siege aufgedr.

Schrift im mittl. Teil verblaßt, nicht lesbar.

PfA St. Wendel, US 137

 

 

1739 Juli 12

 

Lothar Friedrich von Nalbach, Titularbischof von Emmaus und Weihbischof des Trierer Erzbischofs Franz Georg von Schönbom, Generalvikar, bischöflicher geheimer Rat und Offizial des Metropolitankonsistorium, Dekan von St. Paulin und St. Simeon zu Trier, gibt anläßlich der Visitation vom 14. Juni 1739 in St. Wendel eine Reihe von Verfügungen für den dortigen Klerus.

  1. Im Sinne des Konzils von Trient werden Pastor, Vikare und Altaristen,
  2. die Kapläne und der übrige Klerus der Stadt ermahnt, des eigenen und fremden Seelenheils eingedenk zu sein, mit gutem Beispiel voranzugehen und nicht Anstoß zu erregen zum Schaden ihres Amtes.
  3. Daher sollen sie alles meiden, was böse ist, insbesondere, was bei den Gläubigen auch nur den Anschein des Bösen erwecken könnte.
  4. Die Altaristen sind verpflichtet, dem Pastor beim Spenden der hl. Sakramente zu helfen, sooft er es wünscht.
  5. Sie sollen den Gottesdienst feiern, die Tröstung der Gläubigen vornehmen und die frommen Werke nicht vernachlässigen, so daß nicht, wie der hl. Papst Gregor beklagt hat, am jüngsten Tag mehr Priester als Arbeiter bei der Ernte bestraft werden.
  6. Priester, die mehr ihren Eigennutz suchen als den der Kirche, und obendrein die Ehre Gottes und das Heil des Nächsten verachten, können die Krone der ewigen Seligkeit nicht erlangen.
  7. Der Pastor möge seinerseits die Altaristen in freundlicher Weise zu ihrem Dienst ermuntern u.
  8. sie zur persönlichen Teilnahme am Gottesdienst auffordern, damit die übrigen Gläubigen dadurch zur Frömmigkeit und Andacht umso mehr angeleitet werden.
  9. Es ist verboten, mit den Meßgeidem Geschäfte zu treiben, und deshalb soll der Pastor das, was er und der Kaplan nicht benötigen, lieber den hiesigen als auswärtigen Altaristen zukommen lassen, damit nicht Spott und Hohn entstehen und die Laien erst gamicht wagen, die Kleriker durch Belohnung zu ungehörigem Tun zu verleiten.
  10. Die Anniversarien und andere Fundationen müssen ordentlich gefeiert werden, damit die Gläubigen nicht von religiösen Stiftungen abgeschreckt werden.
  11. Verlorengegangene Stiftungsbriefe möge man versuchen zurückzubekommen.
  12. Die Termine für die Frühmessen im Winter und Sommer müssen festgelegt und regelmäßig beachtet werden, und die Glocken sollen läuten, damit die Gläubigen sich darauf einstellen und vorbereiten können.
  13. Die übrigen Messen sollen durch mehrfaches Glockengeläute angekündigt werden, vor allem an Sonn- und Feiertagen,
  14. und so können auch die Leute aus den abgelegenen Orten der Pfarrei oder Nachbargemeinden herbeieilen und am Gottesdienst teilnehmen.
  15. Weil es unwürdig ist, daß man Priester, die täglich dem Herrn dienen, durch Lauheit, Haß oder Zank ärgert, ermahnt der Visitator jedweden, von derlei Haltlosigkeit sowie von Verleumdungen und anderen Beleidigungen abzulassen, und alle mögen ihr Wort hüten.
  16. Wenn das Allerheiligste zu den Kranken gebracht wird, sollen Kerzen und Glöckchen vorangetragen werden, bei Tage auch ein Baldachin.
  17. Dem Klerus und gläubigen Volk wird empfohlen, den im Hl. Sakrament gegenwärtigen Gott während des Versehganges demütig zu begleiten und anzubeten und nicht zu versäumen, zum Schluß den Segen in der Kirche zu erhalten.
  18. Nur in der Kirche, keineswegs in Privaträumen dürfen die Priester Beichte hören, es sei denn in schweren Notfällen.
  19. Zum Schluß ermahnt der Bischof alle Christen zu gegenseitiger Liebe, und daß man einträchtig die Wege Gottes gehe, seinem Ruf folge und
  20. auf diese Weise der zeitlichen und ewigen Belohnung teilhaftig werde. Dazu verleiht der Bischof seinen liebevollen Segen.

Unterschrift des Lothar Friedrich von Nalbach.

Die Kirchenschöffen Johannes Joseph und Wilhelm Heyl bestätigen die Veröffentlichung der Anordnung am 20. März 1740

Gegeben 1739 Juli 12

 

Ausf.,Pap., lat.

PfASt. Wendel, US 138

 

 

1739 Dezember 23, Rom

 

Papst Clemens XII. (1730-1740), gewährt allen Christgläubigen, die reumütig die hl.Sakramente der Buße und des Altares empfangen haben und die Pfarrkirche St. Wendel in der Diözese Trier am 21. Okt. eines jeden Jahres Aufsuchen, vollkommene Verzeihung und Nachlaß ihrer Sünden, wenn sie für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche fromme Gebete verrichten.

Auch den Christgläubigen, die unter gleichen Bedingungen am 5. Juli die besagte Kirche aufsuchen, verleiht der Papst einen Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen.

Sollte allerdings den Gläubigen für den Besuch der Kirche, ihrer Kapelle oder ihres Altares schon eine Indulgenz verliehen sein oder eine zeitlich begrenzte, die noch andauert, und wenn für Erwerb, Präsentation, Zulassung und Publikation dieses Briefes ein Geldbetrag selbst in geringster Höhe gegeben oder angenommen wird, verliert dieser Ablaß seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore, 1739 Dezember 23

 

Ausf., Perg., lat.

PfA St. Wendel, US 139

 

 

1741 Februar 5, St. Wendel

 

Franziskus Emestus D' hame, kurtrierischer Amtmann, Stadtschultheiß und Kellner zu St. Wendel, und seine Frau Maria Katharina Hanzeur aus Abtei (Abentheyr) im Amt Birkenfeld, haben in der Kirche zu St. Wendel zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil für ein ewiges Jahrgedächtnis 55 Reichstaler gestiftet.

Jährlich soll am 27. Juli oder einem darauf folgenden geeigneten Tag ein Levitenhochamt gefeiert werden nebst Vigilien und 'Libera (me, Domine, de morte aetema, in die lila tremenda)' am Grabe. Auch soll jeder der drei Altaristen eine stille Messe lesen.

Die Kirchenpfleger zahlen aus den Zinsen des Stiftungskapitals dem Pastor jedes Jahr 27 Alb., den drei Altaristen vom HI. Kreuz, B. Mariä Virg. und St. Dominikus je 21 Alb., dem Küster 13 1/2 Alb.; die Kirchenpfleger selbst erhalten 9 Alb. und die Kirchenfabrik für Beleuchtung des: Grabes und der Altäre 36 Albus.

Die Kirchenprovisoren bestätigen nunmehr, daß sie das besagte Kapital von 55 Reichstalem dem Christoph Kiefer und dessen Frau Susanna geb. Busch am 20. Mai 1739 ausgeliehen haben zu jährlichen Zinsen von 2 Rth. und 40 1/2 Alb., lautend auf den Anteil an ihrem Haus nebst Wendelborn. Siegel und Unterschrift der Kirchenprovisoren.

St. Wendel, 1741 Februar 5

 

Ausf., Pap., Siegel ab

PfA St. Wendel, US 140

 

 

1753 März 10, Rom

 

Papst Benedikt XV. (1740-1758) verleiht allen Christgläubigen, die reumütig gebeichtet haben, die hl. Kommunion empfangen und die St. Annenkapelle bei St. Wendel am Tage der hl. Anna (26. Juli) besuchen, einen vollkommenen Ablaß, wenn sie für die Entracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche beten. Dieser Brief hat für sieben Jahre Gültigkeit.

Wenn den Gläubigen, die an einem anderen Tag des Jahres die besagte Kapelle aufsuchen und in den obigen Intentionen beten, bereits eine ewige Indulgenz oder ein zeitlich begrenzter Ablaß, der noch nicht abgelaufen ist, gewährt wurde, oder wenn für Erlangung, Präsentation, Zulassung und Publikation irgend etwas gegeben oder eine freiwillige Gabe angenommen wird, verliert der Ablaß seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore 1753 März 10

 

Ausf., Perg., lat.

Erlaubnis zur Veröff. durch den Trierer Weihbischof Joh. Nik. von Hontheim, Titularbischof von Myriophytan., 1753 Juli 12

PfA St. Wedel, US 141

 

 

1761 Dezember 5, Rom

 

Papst Clemens XIII. (1758-1769) verleiht allen Christgläubigen, die reumütig gebeichtet und kommuniziert haben und an einem vom Diözesanbischof bestimmten Freitag in der Fastenzeit die Pfarrkirche von St. Wendel aufsuchen, den vollkommenen Nachlaß und die Verzeihung ihrer Sünden wenn sie für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche fromme Bitten verrichten.

Auch für die Christgläubigen, die unter gleichen Bedingungen an den übrigen Freitagen der Fastenzeit die Kirche von St. Wendel besuchen, erhalten einen Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen.

Dieser Brief hat sieben Jahre Gültigkeit, die er jedoch unmittelbar verliert, wenn für seine Erlangung, Präsentation, Zulassung oder Publikation irgend etwas gegeben oder eine freiwillige Gabe genommen wird.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore 1761 Dezember 5

 

Ausf., Perg., lat.

Erlaubnis zur Veröff. durch den Trierer Weihbischob Joh. Nik. v. Hontheim 1762 März 14

PfA St Wendel, US 142

 

 

1761 Dezember 5, Rom

 

Papst Clemens XIII. (1758-1759) verleiht allen Christgläubigen einen vollkommenen Ablaß und die Verzeihung ihrer Sünden, wenn sie nach reumütiger Beichte und dem Empfang der hl. Kommunion die Pfarrkirche von St. Wendel am Mittwoch nach Pfingsten oder an einem anderen vom zuständiBischof festgesetzten Tag besuchen und dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche beten.

Auch die Christgläubigen, die unter gleichen Bedingungen an Mariä Himmelfahrt und Mariä Empfängnis die Kirche von St. Wendel besuchen, erhalten einen Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen. Dies gilt für die Dauer von sieben Jahren.

Sollte den Gläubigen für den Besuch dieser Kirche bereits eine ewige oder eine zeitlich begrenzte Indulgenz, die noch nicht beendet ist, verliehen worden sein, oder wenn für die Erlangung, Präsentation, Zulassung oder Publikation auch nur das geringste gegeben oder freiwillige Gaben angenommen werden, verliert dieser Ablaßbrief seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore 1761 Dezember 5

 

Ausf., Perg., tat.

Erlaubnis zur Veröff. durch den Trierer Weihbischof Joh. Nik. von Hontheim 1762 März 14

PfA St. Wendel, US 143

 

 

1761 Dezember 5, Rom

 

Papst Clemens XIII. (1758-1769) verleiht allen Christgläubigen, die reumütig gebeichtet und die hl. Kommunion empfangen haben und am Fest der hl. Anna (26. Jul) die St. Annenkapelle in der Stadt St. Wendel / Diözese Trier ehrfürchtig besuchen, vollkommenen Nachlaß und Verzeihung ihrer Sünden, wenn sie dort für die Einheit der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche fromme Gebete verrichten. Der Ablaß soll sieben Jahre gültig sein.

Wenn die Christgläubigen indessen an einem anderen Tag des Jahres für den Besuch der genannten Kapelle und ihres Altares schon eine ewige oder zeitlich begrenzte Indulgenz, deren Dauer noch nicht abgelaufen ist, gewährt wurde, oder wenn für Erlangung, Zulassung, Präsentation oder Publikation dieses Briefes ein noch so geringer Geldbetrag gegeben oder als freiwillige Gabe angenommen wird, verliert er seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore 1761 Dezember 5

 

Ausf., Perg., tat.

Erlaubnis zur Veröff. durch J.N. v. Hontheim, Weihbischof von Trier und Titularbischof von Myra (Myrophit.) 1762 März 14

PfA St. Wendel US 144

 

 

1770 Mai 30, St. Wendel

 

Theobert von Ham, Prior der Benediktinerabtei St. Mauritius in Tholey, Diözese Trier, Bursfelder Kongregation, bekundet, daß er am 30. Mai 1770 im Auftrag des Trierer Erzbischofs Clemens Wenzeslaus zum größeren Ruhme Gottes und zur Verehrung seiner Heiligen aus dem Sarkophag St. Wendelin in der Pfarrkirche St. Wendel in Gegenwart des Joseph Heinrich Braun, zur Zeit Pfarrer in St. Wendel, des Damian Joseph von Ham, Kurf. Amtmann und Stadtschultheiß, und der Synodalen von St. Wendel von den Gebeinen des hl. Wendelin die erst, unversehrte kleine Rippe der linken Seite entnommen habe.

Diese sei danach in drei Teile geteilt, wovon die beiden äußeren je 3 1/2 Daumenlänge haben, und der mittlere Teil ist drei Daumen lang.

Die Teile habe er in dunkle Seide gewickelt, von der sie auch zuvor bedeckt waren, dann in Baumwolltuch gehüllt und in eine einfache Tannenholzkapsel von 5 Daumen Länge, 3 Daumen Breite und 2 Daumen Höhe gelegt. Dieses Kästchen habe er mit einem roten Seidenband umgeben, gut verschlossen und mit seinem Siegel vierfach versiegelt an den Hochw. Herrn Erzbischof gesandt.

Zeugen sind außer den bereits oben genannten: Karl Heinrich Brück, Pastor in Eppelbom und Definitor des Landkapitels Merzig, Joh. Heinrich Demrath, Pastor in Exweiler, Johann Augustin Lauxen, Pastor in Theley, Notar der röm. Kurie, Theod. Fleck als Schreiber und ein weiterer Zeuge N.N. Siegel und Unterschriften des Ausstellers sowie aller Anwesenden und Zeugen.

Datum St. Wendel 1770 Mai 30

 

Ausf. Pap., 8 Siegel aufgedr.

PfA St. Wendel, US 145

 

 

1775 Juli 17, Rom

Papst Pius VI. (1775-1799) verleiht allen Christgläubigen, welche nach reumütiger Beichte und dem Empfang der hl. Kommunion die Pfarrkirche von St. Wendel am Mittwoch nach Pfingsten, auch an einem vom zuständigen Bischof festgesetzten Tag oder am Freitag vor dem dritten Fastensonntag besuchen, vollkommene Verzeihung und den Nachlaß ihrer Sünden, wenn sie für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche fromme Gebete verrichten.

Auch die Gläubigen, die unter gleichen Bedingungen am 5. Juli, an Mariä Empfängnis, Mariä Himmelfahrt oder an den Freitagen in der Fastenzeit die Kirche besuchen und in den o.a. Intentionen beten, wird ein Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen gewährt, wobei dieser Brief nach Ablauf des Jubeljahres sieben Jahre gilt.

Sollte den Gläubigen für einen anderen Tag des Jahres zum Besuch der Kirche, der Kapelle oder des darin befindlichen Altares bereits eine ewige Indulgenz oder eine zeitlich begrenzte, die noch nicht abgelaufen ist, verliehen worden sein, oder wenn für Erlangung, Präsentation, Zulassung und Publikation dieses Ablaßbriefes auch nur das geringste gegeben oder freiwillige Gaben angenommen werden, so verliert er seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore 1775 Juli 17

 

Ausf., Perg., tat.

Erlaubnis zur Veröff. durch Joh. Nik. v. Hontheim, Weihbischof von Trier und Titularbischof von Myriophitan. 1775 August 29

PfA St. Wendel, US 146

 

 

1775 Juli, Rom

 

Papst Pius VI. (1775-1799) verleiht allen Christgläubigen, die nach reumütiger Beichte und dem Empfang der hl. Kommunion die St. Annenkapelle bei St. Wendel am Fest der hl. Anna (26. Juli) besuchen, einen vollkommenen Ablaß, wenn sie dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche beten. Nach Ablauf des Jubeljahres behält dieser Brief noch sieben Jahre seine Gültigkeit.

Sollte den Gläubigen bereits für den Besuch der Kapelle bei gleichen Bedingungen und derselben Intention ein Ablaß verliehen worden sein, oder wenn die Erlangung, Präsentation, Zulassung und Publikation auch nur das geringste gegeben oder eine freiwillige Spende angenommen wird, so ist dieser Brief ungültig.

Gegeben zu Rom bei S. Maria Maggiore 1775 Juli 17

 

Ausf., Perg.. lat.

Erlaubnis zur Veröff. durch den Trierer Weihbischof Joh. Nik. von Hontheim 1775 Aug. 28

PTA St. Wendel, US 147

 

 

1790 Februar 18, Rom

 

Papst Pius VI. (1775-1799) verleiht alllen Christgläubigen, die nach reumütiger Beichte und dem Empfang der hl. Kommunion am Fest des hl. Wendelin, am Mittwoch nach Pfingsten oder am Freitag vor dem dritten Fastensonntag die Pfarrkirche von St. Wendel besuchen, einen vollkommenen Ablaß, wenn sie dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung der Irrglaubens und die Erhöhung der hI. Mutter Kirche fromme Gebete verrichten.

Die Christgläubigen, welche unter gleichen Bedingungen an Mariä Empfängnis, Mariä Himmelfahrt, am 5. Juli oder an den übrigen Freitagen der Fastenzeit die besagte Kirche besuchen und in der o.a. Intention beten, erhalten einen Ablaß von 7 Jahren und sieben Quadragenen. Dieser Brief gilt auf die Dauer von sieben Jahren.

Wenn für den Besuch der Kirche von St. Wendel an einem anderen Tag des Jahres bereits ein vollkommener oder zeitlicher Ablaß gewährt wurde, oder wenn für Erlangung, Präsentation, Zulassung und Publikation auch nur das geringste gegeben oder eine freiwillige Spende angenommen wird, verliert dieser Ablaßbrief seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei St. Peter 1790 Februar 18

 

Ausf., Perg., tat.

Erlaubnis zur Veröff. durch den Trierer Weihbischof Joh. Maria Cuchort d'Herbain 1790 März 16 (Titularbischof von Ascalon, *1727 in Straßburg, +1801 in Fulda)

PfA St. Wendel, US 148

 

 

1790 Februar 18, Rom

 

Papst Pius VI. (1775-1799) verleiht allen Christgläubigen, die nach reumütiger Beichte und nach Empfang der hI. Kommunion am Fest der hl. Anna (26. Juli) die St. Annenkapelle in der Pfarrei St. Wendel ehrfürchtig besuchen und dort für die Einheit der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hl. Mutter Kirche beten, einen vollkommenen Ablaß.

Sollte in gleicher Intention bereits ein ewiger oder zeitlich begrenzter Ablaß, der noch nicht beendet ist, verliehen worden sein, oder wenn für Erlangung, Präsentation, Zulassung und Publikation dieses Briefes auch nur das geringste gegeben oder eine freiwillige Spene angenommen wird, verliert er seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Peter 1790 Februar 18

 

Ausf., Perg., lat.

Erlaubnis zur Veröff. durch den Trierer Weihbischof Joh. Maria Cuchort, eps Ascalonensis, 1790 März 6

PfAst. Wendel, US 149

 

 

1792 Mai 4, Koblenz

 

Clemens Wenzeslaus, Erzbischof und Kurfürst von Trier (1768-1802), bekundet, daß bei der Visitation in St. Wendel festgestellt worden ist, dort existiere im großen Umkreis (in toto balliviatu) dieser Stadt nur eine Pfarrei, und der Sitz des Pfarramtes in St. Wendel für 14 Ortschaften oder Dörfer sei nicht in deren Mitte, sondern am äußersten Rand gelegen, so daß die Landbewohner 5/4 Stunden entfernt wohnen, einige sogar zwei Meilen weit.

Die Einwohnerzahl der zerstreut liegenden Dörfer beträgt ca. 2900, und die Menschen werden durch die schlechten Wegverhältnisse, ungünstige Wetter im Winter und die Hitze im Sommer daran gehindert, an den Gottesdiensten teilzunehmen, auch sonntags und an Feiertagen. So breitet sich denn bei allen Alterstufen Unwissenheit in der christlichen Lehre aus und Unkenntnis der Pflichten als gute Staatsbürger.

Die Kinder, welche bei Wind, Regen und Unwetter zur Taufe getragen werden, sind Gefahren an Leib und Gesundheit ausgesetzt. Auch ist zu befürchten, daß jemand plötzlich verstirbt ohne Sakramente oder daß einer noch vor Eintreffen des Priesters dahinscheidet.

Der Erzbischof sieht es daher als seine seelsorgerische Aufgabe an, für die ihm anvertraute Herde Verbesserungen und Reformen ein- und durchzuführen. Der Pfarrer von St. Wendel mit den Sendschöffen, die Einwohner der weitverstreuten Dörfer, die Zehntherren oder wen es sonst angehen mag, wurden zusammengerufen, um mit Ihnen zu beraten und schließlich festzulegen, wie man die dringend notwendige Errichtung einer neuen Pfarrei, die von der Stadtpfarrei St. Wendel abgeteilt wird, durchführen soll.

Als Filialpfarrei wird Furschweiler (bei Nambom) bestimmt, weil es günstig inmitten mehrerer Dörfer liegt. Am Fest des hl. Wendelin soll eine Prozession zur Mutterkirche stattfinden. Der neuen Pfarrei werden alle Rechte, Privilegien und äußeren Zeichen einer Pfarrgemeinde zugesprochen, und es gehören dazu die Dörfer (Nam-)Bom, Eisweiler, Gehweiler, Heisterberg, Hofeld, Pinsweiler, Reit-scheid und Mosberg. Patronin der neuen Kirche ist St. Anna, und die Angehörigen der Pfarrei Furschweiler werden von allen aktiven und passiven Pflichten gegenüber ihrer bisherigen Mutterkirche entbunden und haben nunmehr einen eigenen Pfarrer, Küster und Lehrer.

Wie aus den Berichten der weltlichen Amtleute hervorgeht, verfügt die neue Gemeinde noch nicht über gewisse Einkünfte und ist daher arm. Also bestimmt der Erzbischof, daß die Mutterkirche von St. Wendel jetzt einmal ihre Einkünfte an die neue Kirche abgibt.

Die St. Annenkapelle, von der Stadt 3/4 Wegstunde entfernt, wird auf Anordnung des Erzbischofs abgebrochen und ihre Steine und das Holz zum Neubau in Furschweiler verwendet.

Das Benefizium des Doninikusaltares in St. Wendel wird für immer nach Furschweiler übertragen, wobei die Einkünfte dem Pfarrer der neuen Gemeinde zustehen sollen. Als Pfarrer wird Erasmus Funck, Inhaber des vorgenannten Altares, providiert mit der Aufgabe, Stiftungen und Pflichten des Dominikusaltares, wie z.B. Jahresmessen, mit zu übernehmen und weiterzuführen.

Die Pfarrei St. Wendel erhält als neuen Pastor Wilhelm Joseph Castello, Professor und Doktor der Theologie, als Nachfolger des verstorbenen Martin Bender.

Es folgen Bestimmungen darüber, wie die Kirchenbaulasten der beiden Gemeinden neu verteilt und wie eine Reihe von Einzelheiten geregelt werden sollen.

Der Ort Furschweiler stellt die Grundstücke für Kirche, Friedhof, Pfarrhaus und Garten des Pastors kostenlos zur Hälfte zur Verfügung, die andere Hälfte bezahlen die zugehörigen Ortschaften. Der Architekt hat das Recht, einen geeigneten Platz für die Bauten auszuwählen. Ein Haus für Küster und Schullehrer wird ebenfalls gemäß obiger Anordnung erstellt.

2.

Der Kirchenbau

  1. a) In Anbetracht der Bevölkerungszahl von 680 Seelen - und diese Zahl wächst von Tag zu Tag -ist von 3 1/2 Quadratfuß ( = 0,302 m2) Platzbedarf pro Person im Kirchenschiff auszugehen, für das Chor resultiert die entsprechende Proportion.
  2. b) Baumaterial, seine Beschaffenheit, Hand- und Spanndienste

Holz und Steine, die noch aus der St. Annenkapelle zu verwerten sind, mögen verbaut werden. Das übrige liefert der Zehntherr, und den Pfarrangehörigen obliegen Hand- und Spanndienste nach Vorschrift.

  1. c) Die restlichen Baukosten übernimmt der Zehntherr.
  2. d) Der Kirchturm aus Holz wird mit seinen Kosten dem Kirchendach zugerechnet, weil die Pfarrkinder arm sind.
  3. e) Die Glocke wird aus der bisherigen St. Annenkapelle übertragen.
  4. f) Die Sakristei wird auf Kosten der Pfarrangehörigen erbaut.

3.

Weil ein und dieselbe Person den Dienst als Küster und Schullehrer verrichten kann, genügt ein Haus, das von den Pfarrangehörigen zu erstellen ist.

4.

Die Pfarrangehörigen sind für alle Zeiten verpflichtet, das Pfarrhaus mit Zubehör, Scheune, Stall etc.zu unterhalten. Um sie jedoch wegen des Neubaus für dieses Mal zu entlasten, wird der Erlös aus dem Verkauf der Gebäude, die in St. Wendel zum Altar St. Benedikt gehörten, verrechnet und der Gemeinde nur das notwendig Fehlende abverlangt und von ihr ergänzt.

5.

Ausstattung der Kirche

  1. a) Die Pfarrkirche St. Wendel gibt Kirchengerät, Altartücher, Gewänder, Gefäße an die neue Kirche.
  2. b) Zur Ausstattung des Kirchenvermögens (ad fabriciam fundandam) zahlt St. Wendel die einmalige Summe von 900 Reichstalem.
  3. c) Die Verwaltung des Kirchenvermögens übernimmt gegen entsprechende Vergütung bis zu einer Neuregelung der Kirchenrechner von St. Wendel; er ist diesbezüglich dem Pfarrer von Furschweiler und dem noch zu wählenden Kirchenvorstand zu Rechenschaft verpflichtet.
  4. d) Aus den Zinsen der besagten 900 Reichstaler sind Kerzen, ewiges Licht, Weihwasser, Meßwein etc. anzuschaffen, fehlendes übernehmen die Pfarrkinder.

6.

Einkommen des Pfarrers

Außer bürgerlichem Recht bzw. Pfarrbesitz sind als hinreichende Einkünfte und standesgemäße Unterhaltung 450 Rhein. Gulden in nachfolgender Weise festgesetzt:

  1. a) Von den jährlichen Einkünften des aufgehobenen Altares in Höhe von 250 Gulden werden dem Pfarrer 200 Gulden angewiesen. Die jährliche Sachleistungen müssen von den Pfarrangehörigen herbeigefahren werden
  2. b) Dazu kommt der kleine Zehnt, welcher bislang dem Pastor von St. Wendel in den abgetrennten Ortschaften zustand: Er wird auf 70 Gulden geschätzt.
  3. c) Die Stohlbebühren belaufen sich auf 20 Rhein. Gulden.
  4. d) Aus dem Großen Zehnten sind dem Pastor vor den Zehntherren in Geld oder Naturalien 160 Rhein. Gulden pro Jahr zu liefern.

Gehalt von Küster und Lehrer

  1. a) Das Gehalt des Küsters und Schullehrers wird zu einem Viertel aus den Einkünften des aufgehobenen Benefizium St. Dominikus getragen, taxiert auf 50 Gulden, und darüber hinaus von der Gemeinde in gleicher Weise wie bei dem Pastor ergänzt.
  2. b) Fruchtrenten, die dem Küster in St. Wendel jährlich aus jedem Hause geliefert wurden, bekommen Küster und Schullehrer jetzt aus den Ortschaften der neuen Pfarrei.
  3. c) Freie Wohnung , Anrecht als Bürger, Sachleistungen und Anteile an den Stohlgebühren werden dem Lebensunterhalt ergänzt.
  4. d) Angemessene Erhöhung des Gehaltes kann durch die Schulkommission gestattet werden, wenn der Küster oder Schullehrer als Kleriker beide Ämter versieht und dem Pfarrer bei der Seelsorge aushilft.
  5. e) Bei Vakanz der Pfarrei Theley wird der Zehnte in Bliesen in Höhe von 5 Maltem Roggen, 5 Malfern Hafer und 6 Reichstalem aus dem Kartoffel- und Rübenzehnten nach Furschweiler gegeben zur Vervollständigung des o.a. Gehaltes unter der Bedingung, daß der Herzog von Zweibrücken vor her zustimmt.

8.

Das Patronatsrecht

Besetzungs- und Patronatsrecht in Furschweiler stehen abwechsend dem Erzbischof von Trier und dem Cusanushospital (bei Bemkastel) zu gemäß der für St. Wendel geltenden Ordination, doch mit der Ausnahme, daß aus besonderem Recht diese erste erzbischöfliche Stellenbesetzung nicht von dem Wechsel betroffen ist.

Die vorstehenden Normen, wie sie den Statuten der Erzdözese entsprechen und den örtlichen Verhältnissen angepaßt sind, werden für alle Zeiten festgesetzt, durch den Erzbischof mit ausdrücklich bestätigt und mit Siegel und Unterschrift bekräftigt. Koblenz, 1792 Mai 4

Zweitschrift (4. Juni 1792) mit Siegel der Kurie

PfA St. Wendel, US 150

 

 

1793 Dezember 14./15., St. Wendel

 

Testament des Johann Nikolaus Franck, Altarist in St. Wendel, mit Eröffnung der Testamentsvollstrecker nach dem Tod des Testators, 20. Dez. 1793

Weil wir alle in der Hand des Herrn stehen, und die Stunde, wann er uns aus diesem sterblichen Leben abrufen wird, ungewiß ist: mir es aber nicht gleichgültig ist, wer nach meinem Tode der Erbe meines Vermögens sein soll, so verordne und erkläre ich hiermitt, daß nach meinem Tode dieses meine letzter Willensmeinung ist.

  1. Daß mein Leib, wie es einem Priester zusteht, beerdigt werden, und drei Seelenämter gehalten werden sollen zum Heil meiner armen Seele, und zwar jedesmal mit Ministratur, wenn Geistliche genug vorhanden sind, doch ohne große Unkosten.
  2. Nach meinem Tod ist mir ein Anniversarium zum Heil meiner Seele, und zwar innerhalb (infra) Octavam S. Nikolai.
  3. Von meinem besten Tuch soll für eine Albe und vom mittelmäßigen für zwei Alben der Kirche gegegen werden sollen.
  4. Meiner ältesten Base Susanna Eva Frank vermache ich 50 Reichstaler in bar.
  5. Der jüngeren Base Susanna Frank komme auch fünfzig Reichstaler in bar zu.
  6. Verordne ich, daß meine Base Susanna Eva meiner Schwester zu Grevenmacher von den 8 Louisdor, die sie mir anvertraute, und die wirklich bei mir liegen, nach und nach so viel sie für den Unterhalt benötigt, zu geben; sollte meine Schwester sterben, und es bleibt etwas übrig, so soll dieses meiner Base Susanne Eva gehören.
  7. Vermache ich dem Johannes Frank, dem Bruder meiner Base Susanne Eva, vierzig Reichstaler.
  8. Verordne ich, daß meine Hausmöbel, und übrigen Geräte so aufgeteilt werden sollen. Meine älteste Base Susanna erhält zwei Anteile, der Bruder meiner Base Susanne Eva namens Johannes Frank erhält 1/2 Anteil.
  9. Vermache ich dem Michel Lieb, dem Ehemann meiner Base, einen Louisdor.

 

Ausf., Pap.

PfA St. Wendel, US 151

 

 

1793 Dezember 14/15, St. Wendel

 

Dieses ist meine letzte Willensmeinung, wie ich es nach meinem Tod mit meinem Vermögen halten will. Der Vollstrecker (Executor) dieses Testamentes soll der Hochwürdige Herr Pastor von hier sein Verfertigt St. Wendel den 14. Dez. in meiner Wohnung und mit eigener Hand unterschrieben und mit einem Siegel versehen.

St. Wendel, geschehen im Jahre 1793 den 14. Dezember

Johannes Nicolaus Franck

Altarista B.M.V. manur propria

Diese letzte Willenserklärung wurde aufgezeichnet, niedergeschrieben und bezeugt von J. Peter Weismüller

Kaplan von hier

Da ich meine letze Willensmeinung wegen körperlicher Schwäche nicht in einem Akt machen konnte, so erkläre ich hiermit, daß die 9 Punke gültig bleiben und ihre volle Kraft behalten sollen; hingegen verordne ich und erkläre, daß nachstehende und jetzt folgende Punkte als zusätzliche letzte Willensmeinung gelten sollen, und erkläre hiermit, daß

  1. Meine älteste Base Susanna Eva die Hälfte der Möbel, als ich aus Furcht vor den Franzosen nach Morbach flüchtete, die andere Hälfte meine jüngere Base Susanna.
  2. Meine Base Susanna Eva erhält mein bestes Bett und mit allem Zubehör, Strohsack, Unterfederbett, 2 Pülgen, 2 Kissen und eine Matratze und einen Vorhang.
  3. Meine jüngere Base Susanna erhält auch ein Bett mit nötigem Zubehör und soll sich aus dem dem Bettzeug meines Bruders aussuchen ebenfalls mit einem Vorhang.
  4. Meinem Bruder vermache ich hiermit drei paar Leintücher, sechs Tischtücher, sechs Servietten und was er noch brauch soll meine Base Susanna Eva ihm geben.
  5. Was die übrigen Geräte, Geld und Möbel anbelangt, sollen sie nach Nr. 9 geteilt werden unter die genannten Personen, meine zwei Basen und den Bruder meiner ältesten Base Susanne Eva.
  6. Vermache ich 20 Rtl. für Messen, wovon 4 Rtl. nach Homburg zu den Franziskanem geschickt werden sollen, die anderen 16 Rtl sollen den benachbarten Geistlichen zukommen.

1793 Dezember 14/15, St. Wendel

Dieses ist meine letzte Willenserklärung, wie ich es mit meinen erworbenen Sachen nach meinem Tod haben will, ermahne zugleich alle, die etwas erhalten, daß sie es recht gebrauchen und öfters an meine Seele denken mögen.

So geschehen St. Wendel den 15. Dezember im Jahre des Herrn 1793 in meiner Wohnung, von mir selbst unterschrieben und mit meinem Siegel gestempelt.

  1. Nicolaus Franck

So von ihm angeordnet, mit klarem Verstand erklärt und seinen Willen aufgezeichnet und niedergeschrieben, dann von ihm unterschrieben bezeuge ich hiermit, zu dieser Niederschrift ausdrücklich als seinen letzten Willen erbeten.

  1. Peter Weismüller

Kaplan von hier am 15. Dezember

Praesentes ultimas tabulas a Domino Altarista Frank pie defuncto in adiuncto autem haeredibus et testibus apertas et publicatas et praebitas esse in vigesima mensis Dezembris 1793 testamur

  1. Orgelmacher Pastor in Blickweiler

Michael Zotwer Pastor in Bliesen mpp.

  1. J. Castello Pastor denominatus dicti testamenti executor.

 

 

1802 April 27, Rom

 

Papst Pius VII. (1800-1823) verleiht allen Christgläubigen, die reumütig gebeichtet und die hl. Kommunion empfangen haben und am Fest des hl. Wendelin, am Mittwoch nach Pfingsten oder am Mittwoch nach Pfingsten oder am Freitag vor dem dritten Fastensonntag die Pfarrkirche von St. Wendel ehrfürchtig besuchen und dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung des Irrglaubens und die Erhöhung der hI. Mutter Kirche beten, einen vollkommenen Ablaß.

Auch den Christgläubigen, die an Mariä Empfängnis, Mariä Himmelfahrt, am 5. Juli (Translatio St. Wendelini) oder an den übrigen Freitagen der Fastenzeit bei gleichen Bedingungen und in derselben Intention die Kirche besuchen, wird ein Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen gewährt. Dieser Brief hat Gültigkeit für sieben Jahre.

Sollte bereits ein ewiger oder zeitlich begrenzter Ablaß verliehen worden sein, oder wenn für Erlangung, Präsentation, Zulassung und Publikation auch nur das geringste gegeben oder eine freiwillige Spende angenommen werden, verliert der Brief seine Gültigkeit.

Gegeben zu Rom bei S. Peter 1802 April 27

 

Ausf., Perg., lat.

Erlaubnis zur Veröff. am 2. Juni 1802.

Verlängerungsvermerk am 10. Juni 1818 durch den Trierer Generalvikar Gamier.

PfA St. Wendel, US 152

 

 

1896 Oktober 14, St. Wendel

 

Michael Felix Korum, Bischof von Trier, öffnete in der Pfarrkirche von St. Wendel die Tumba des hl. Wendelin in Gegenwart der folgenden Zeugen: Johannes Martin, bischöflicher Sekretär, Michael Mourgois, Dechant von St. Wendel, Kaplan Dr. Matthias Notton, Nikolaus Irsch, Petrus Liell und Johannes Weißgerber vom Kirchenvorstand und Dr. med. Johannes Neu.

Der hl. Corpus war umhüllt mit grüner Seide und weißem Leinentuch. Neben den Gebeinen fand sich ein Täfelchen aus Blei, auf welchem die Jahre eingraviert waren, in denen vormals die Tumba geöffnet worden ist: 1506, 1699, 1739. Das Täfelchen wurde wieder in den Reliquienschrein zurückgelegt.

In der Tumba lag auch ein Dokument von 1781, wonach in Anwesenheit von Zeugen bei der damaligen Eröffnung die Inschriften der auf Bleitafel eingetragen wurden.

Die einzelnen Teile des hl. Corpus waren mit Metallfäden verbunden und mit Partikeln des Gewandes, das St. Wendelin möglicherweise zu Lebzeiten getragen hat, umwickelt. Wegen des Alters nahezu zerfallene Stücke waren in einem Gefäß aus Glas aufbewahrt. Weil Säckchen mit darin befindlichen Resten nicht mehr fest waren, wurden neue Lederbeutelchen genommen und die Asche dann eingeschlossen.

Vom auf der Brust war ein Ring mit zwei kostbaren Steinen befestigt, daneben ein zweiter Ring, ebenfalls mit einem wertvollen eingefaßten Stein.

Die vorletzte Rippe der rechten Seite fehlte, weil man sie auf Veranlassung des Kürfürsten Joh. Philipp (v. Walderdorff) am 13. Juli 1762 entnommen hatte, wie aus dem Dokument hervorgeht, das Abt Maximin von Tholey geschrieben hat.

Weil der Reliquienschrein alt, sehr zerbrechlich und unansehnlich war, ist eine kunstvoller neuer im gotischen Stil gestaltet worden, in den der hl. Corpus nun gebettet wurde.

Nachdem der Bischof und alle Zeugen bestätigt hatten, daß sämtliche Teile des Körpers vorhanden seien außer der vorletzten Rippe der linken Seite, welche Bischof Korum entnommen hat, um anderen dem hI. Wendelin geweihten Kirchen zu schenken zur Verehrung durch die Christgläubigen, wurde der Reliquienschrein geschlossen und mit einem Siegel versehen.

Gegeben 1896 Oktober 14

 

Entwurf eines Protokolls mit Streichungen und Ergänzungen, Pap.

PfA St. Wendel, US 153

 

 

1960 April 22, Rom

 

Papst Johannes XXIII. (1958-1963) erhebt die Pfarrkirche von St. Wendel zur Würde einer Basilika Minor.'

Diese Kirche gilt als eine hervorragende Zierde des Saarlandes (Saravi regionis), als Feste des Glaubens, Denkmal der Frömmigkeit und einzigartiger Hort der Bürger. Ihr Bau wurde im 14. Jahrhundert durch den Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg begonnen und nach ungefähr 100 Jahren vollendet. Jedermann bewundert das großartige, in die Höhe strebende Gotteshaus im gotischen Stil mit dem dreifach gegliederten Turm, die aus Stein gemeißelte Kanzel und zahlreiche andere Kunstwerke.

In der Kirche wurde in einem prächtigen Schrein der hl Wendelin beigesetzt. Diesen Heiligen verehren die Christgläubigen, wie es heißt, seit dem Mittelalter bis in die Gegenwart öffentlich und privat, und dieser fromme Brauch breitete sich sogar über Deutschland aus und in andere Länder. Zahlreiche Scharen frommer Pilger strömen insbesondere am 23. Oktober, dem Fest des hl. Wendelin, zusammen, vor allem jedoch in der Pfingstwoche, wenn am Pfingstmontag nach alter Sitte eine Reiterprozession stattfindet. Die Kirche von St. Wendel bewahrt auch noch weitere Heiligenreliquien auf sowie kostbare religiöse Kleinodien.

In Erinnerung an die nun bald 600 Jahre zurückliegende Weihe der Pfarrkirche - wozu besondere Feiern zu Ehren des hl. Wendelin abgehalten werden - und um die Christgläubigen zu wachsender Frömmigkeit aufzurufen - hat der Trierer Bischof Matthias Wehr den Papst gebeten, diesem Gotteshaus Namen, Rang, Rechte und Privilegien einer Basilika Minor zu verleihen. Der Papst gewährt diese Erhebung zu Basilika Minor gemäß dem Ratschlag der Heiligen Ritenkongregation "perpetuum in modum" und stellt die Verleihung unter seinen apostolischen Schutz.

Gegeben Rom bei St. Peter 1960 April 22

Ausf., lat., Unterschrift des Kardinals Tardini

PfA St. Wendel, US 155

 

Anmerkung:

' Basilikae Minores: Kirchen, denen das Vortragen eines Baldachins, Vortragen eines Glöckchens und Tragen einer Hermelinstola zusteht und besondere Privilegien.

 

Historia Coemeterii novi 1779

Historia Coemeterii novi,

benedicti ad Sanctum Wendelinum Anno 1779. Die 29na Julii.

 

Cum A° 1773, praesente ad Sanctum Wendelinum R(everendissi)mo, et

Ill(ustrissi)mo Joanne Nicolao ab Hontheim, Serenissimi Archiepiscopi,

et Electoris Clementis Wenceslai Suffraganeo Trvirensi,

sub Praedecessore meo Henrico Josepho Braun p(iae) m(emoriae) Parocho ad Sanctum

Wendelinum, ratione Veteris Coemeterii, Ecclesiae Parochiali contigui,

variae, et a variis motae fuissent querelae, inter quas hae facile erant

praecipuae: quod Coemeterium istud Cadaveribus mortuorum undique

nimis esset oppletum, et pro multitudine Parochianorum, numero

in dies accrescentium, angustius, et malignis exhalationibus suis civium

sanitati periculosum, R’mus Suffraganeus in eam partem tractus

est, ut, Pastore, et plerisque Synodalibus consentientibus, et subscri-

bentibus, Structura Coemeterii novi decerneretur.

Locus eum in finem designatus et electus est Campus extra superiorem

Urbis Portam, Muro Civitatis ad Sinistram adjacens, satis amplus;

hic undique Muro, sed male coementato, et ex parte super arenam

erecto, intra Biennium cinctus, jam ad accipiendam Benedictionem

circa meum in Parochiam ad Sanctum Wendelinum Ingressum, Festo

Sancti Joannis Baptistae Annp 1775 p(a)ene paratus videbatur.

Verumtamen quo minus eo procederetur, diversae obstabant Difficultates,

et Quaestiones prius solvendae, ne pretiosis deinde litibus Ecclesia

cum Parochianis necesse haberet conflictari.

Quaerebatur autem primo: quis fundum a Proprietariis, soluto

pretio, coemeret; Deinde quis sumptus in Structuram expensos

solveret; tum, in quem Onus novi Caemeterii deinceps in suo Statu

conservandi recideret: quas Difficultates et Quaestiones, cum Rmo

consistorio Trevirensi decidentes iteratis Literis, et Petitionibus

proposuissem, res in longum protracta est, et lapso interea plus quam

Biennio, constitutus ea in Causa Commissarius fuit R. D. Wagener,

Pastor in Neunkirchen, sed Conatu irrito. Quare Veteri

Coemeterio aptum novis sepulcris Locum denique negante, res tota

per libellum supplicem /: quem communi Consilio Nobilis Dominus

Josephus Damianus D’Hame, Satrapa ad Sanctum Wendelinum, et

Ego Confluentiam direximus:/ Serenissimo Archiepiscopo est transscripta,

ut Altissimo Ejusdem, et ultimato Judicio definiretur; et definita fuit

non multo post per Sententiam de 20ma Julii 1779 hujus tenoris:

„Ut Sumptum in Structuram Novi Coemeterii tam pro comparando

Fundo, quam pro circumducendo Muro, et reliquis Necessariis hactenus

expensorum, aut forte etiamnunc expendendorum una tertia Pars

ex Fabrica Ecclesiae, altera ex Reditibus Civitatis, Tertia et

Ultima a Parochianis solvatur. Conservatio autem novi hujus

Coemeterii in futurum, soli /: ut antiqua hic habet consuetudo:/

Fabricae Ecclesiae incumbat. Cujus Decreti Executio Parocho Loci,

et respective Satrapae fuit demandata.

Addebatur, ex Mandato Serenissimi speciali, facultas cum Decreto, ut

ad Benedictionem Novi Coemeterii sine mora procederetur.

Quare cum perlata ad me essent 25ta Julii 1779, designata est

Solemni Benedictioni Dies Jovis subsequens, quae reat 29na Julii,

Anni ejusdem; qua Die Coemeterium novum, ritu in Agendis

novissimis praescripto, praesentibus Clero, Magistratu et Populo

multo, a me Martino Bender pro tempore Parocho ad

Sanctum Wendelinum fuit benedictum, et confectae sequentes

Tres Inscriptiones Chronologicae: 1ma: fabrICa noVI CoeMeterII,

hagIo WenDaLInIanae VrbI, gentIqVe sVrgens. 2da: IVssV

ArChIepIsCopI TreVIrensIs, et ELeCtorIs CleMentIs

WenCesLaI, prInCIpIs regII. 3tia: IbI, IaM

DICIt spIrItVs, Vt reqVIesCant a LaborIbVs. Apocal. 14, V. 13

Praeterea in Clementissima Serenissimi Archiepiscopi, et Electoris Ordina-

tione circa mortuorum sepulturas, et Exequias, typis data Anno 1778,

et promulgata ad Sanctum Wendelinum Festo Sanctissimi Corporis Christi

Anno eodem, statutum est § 26, ut in Coemeteriis novis tam erectis,

quam erigendis sepulchra ordine continuo, ut funera dabant, et non

perturbato, sibi succedant, appositis perpendiculariter ad sepulcra

lapidibus mortualibus in formam Crucis formatis, et numeris suis ex

ordine rite distinctis: qui numeri una cum Nomine, et Cognomine

Personarum in Sepulcris jacentium Registro mortuorum ex Mandato

Serenissimi sunt inferendi.

Quare Registrum mortuorum in eam formam, quae hic sequitur a

pagina 41, transformavi. Martinus Bender Pastor ad Sanctum

Wendelinum m. pr.

  1. 1mo Initium sepeliendi Adultos sumptum est ex ea parte, quae Coemeterium

ingredientibus est ad dexteram, et quia circa Crucem ad inferiorem murum

positam terra erat petrosior, coeptum est circa medium Coemeterii, et

sepulchra formata sunt a via media versus murum lateralem dando

singulis in longitudine pedes septem, et in latitudine tres.

2do Initium Sepulturae Parvulorum sumptum est ex Parte sinistra incipiendo

a Cruce infra posita, et dirigendo sepulchra per lineas rectas versus Moenia

Civitatis. Horum sepulcris nec Crux, nec numerus apponitur.

Adde.                   Decennio post, nempe Anno 1789 Lis ratione Muri magna parte collapsi

Vide insuper     Conductoribus, qui eum primo extruendum susceperant, intentata, in hujate

pag. 124               Judicio finita fuit, et iidem Conductores aut ad extruendum secundum regulas

                               Artis Murum, aut ad transigendum desuper cum Ecclesia, Civitate et Parochia

                               condemnati. Transactione itaque cum iis inita, Murus de Novo instructus

                               fuit, excepta ea parte, quo reliquum Altitudine magnopere superat, et

                               via horizontali oppido adjungitur, ubi Coemeterium ex una parte ad

                               18 Pedes, in latitudine ad 12 Pedes ex altera --?—fuit; quod novum

 

Incrementum, impetrata prius facultate, benedictum a me fuit die

3tiaXbr.1789

  1. Bender Pastor m.pr.

Vide insuper Pagin. 124.

 

Addenda

Ad Historiam Coemeterii Novi, descriptam

Paginis 38 – 39 – et  40 hujus libri

 

Cum Incrementum novi Coemeterii Die tertiâ Decembris

Anno 1789 /: juxta dicta pag. 41 :/ a me benediceretur,

suprema ejus Pars, ubi murus minor majorem, et

altiorem murum versus urbem tangit, longa Pedes

duodecim, et lata duodecim, Benedictionem non

accepit, utpote destinata Infantibus sine Baptismo

deinceps morituris, inhumandis, qui ante non sine

Indecentia, in Crypta Sacelli hujus Urbis deponebantur,

et non raro canibus, aut cattis irrepentibus, in

praedam cedebant        -             Martinus Bender, Pastor m.pr.

Geschichte des neuen Friedhofs, eingesegnet zu St. Wendel im Jahre 1779, am 29. Juli.

Quelle: Totenbuch (vor 1800)

Die Übersetzung aus dem lateinischen Original hat Frau Dr. Margarete Stitz erledigt.

 

Im Jahr 1773, als der hochwürdigste und erlauchte Johann Nikolaus von Hontheim, Trierer Weihbischof des gnädigsten Erzbischofs und Kurfürsten Clemens Wenzeslaus, in St. Wendel zugegen war, unter meinem Vorgänger Heinrich Joseph Braun seligen Angedenkens, Pfarrer zu St. Wendel,

waren bezüglich des alten Friedhofs, der an die Pfarrkirche grenzt, verschiedene Klagen von verschiedenen Seiten vorgetragen worden, unter denen folgende gewiß die wichtigste war: Weil dieser ganze Friedhof mit Leichen überbelegt, für die täglich wachsende Zahl der Pfarrangehörigen zu klein und durch seine üblen Ausdünstungen gesundheitsgefährlich ist, schloss sich der hochwürdigste Weihbischof der Meinung jener Bürger an, die – mit Zustimmung des Pastors und der meisten Synodalen – verlangten, dass die Anlage eines neuen Friedhofs beschlossen werde.

 

Zu diesem Zweck wurde ein hinlänglich großes Feld außerhalb des oberen Stadttors benannt und gewählt, das links an die Stadtmauer grenzt. Es wurde innerhalb von zwei Jahren auf allen Seiten von einer Mauer umgeben, die schlecht zementiert und teilweise auf Sand errichtet war; bei meiner Übernahme der Pfarrei St. Wendelinus am Fest des heiligen Johannes des Täufers im Jahre 1775 schien es fast bereit zu sein. Aber verschiedene Schwierigkeiten verhinderten weitere Fortschritte, und zuvor waren Fragen zu klären, damit die Kirche nicht einen kostspieligen Streit mit den Pfarrangehörigen eingehen musste.

Erstens: Wer kauft und bezahlt das Grundstück von den Besitzern?

Zweitens: Wer trägt die Last, den neuen Friedhof später in seinem Zustand zu erhalten?

Als ich diese Schwierigkeiten und Fragen, die das hochwürdigste Trierer Konsistorium entscheiden sollte, in wiederholten Schreiben und Bitten vorgetragen hatte, zog sich die Sache in die Länge, und nachdem inzwischen mehr als zwei Jahre vergangen waren, wurde der Hochwürdige Herr Wagener, Pastor in Neunkirchen, in dieser Sache als Kommissar eingesetzt, aber es war ein vergeblicher Versuch.

Als daher der alte Friedhof schließlich neuen Gräbern keinen geeigneten Platz mehr bot, wurde die ganze Angelegenheit in einer Bittschrift (die auf allgemeinen Beschluss der adlige Herr Joseph Damian D’Hame, Amtmann (satrapa) in St. Wendel, und ich nach Coblenz richteten) dem gnädigsten Herrn Erzbischof übermittelt, damit sie durch dessen letztendliches Urteil entschieden werde; und sie wurde wenig später durch einen Beschluss vom 20. Juli 1779 folgenden Inhalts erledigt:

„Den Aufwand für den Bau eines neuen Friedhofs, sowohl für die Grundstücksbeschaffung als auch für die Umfassungsmauer und weitere solche bisherige und eventuelle spätere Ausgaben sollen zu einem Drittel die Kirchenfabrik, zu einem weiteren die Stadt aus ihren Einkünften und zum letzten Drittel die Pfarrangehörigen begleichen. Die künftige Instandhaltung aber dieses neuen Friedhofs obliegt allein (wie es hier von Alters her Brauch ist) der Kirchenfabrik.“ Die Ausführung dieses Dekrets wurde dem Pfarrer des Orts und dem Amtmann aufgetragen.

Hinzugefügt wurde, nach dem besonderen Auftrag Seiner Gnaden, die Erlaubnis mit dem Beschluss, die Segnung des neuen Friedhofs unverzüglich vorzunehmen.

Als dieses mir am 25. Juli 1779 überbracht worden war, setzte man für die feierliche Einsegnung den folgenden Donnerstag an, den 29. Juli desselben Jahres; an diesem Tag wurde der neue Friedhof, nach dem in der neuesten Agende vorgeschriebenen Ritus, in Gegenwart von Klerus, Magistrat und viel Volk, von mir, Martin Bender, derzeit Pfarrer zu St. Wendel, eingeweiht und folgende drei chronographische (s. das lat. Original) Inschriften erstellt:

  1. „Die Fabrik des neuen Friedhofs errichtet (ihn) dem Heiligen, der Wendelinus-Stadt und dem Volk.“
  2. „Auf Befehl des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Clemens Wenzeslaus, des königlichen Fürsten.“
  3. „Dort, spricht der Geist, werden sie von ihren Mühen ruhen.“ Offb 14,13.

 

Außerdem ist in der gütigsten Anweisung des gnädigsten Erzbischofs und Kurfürsten zum Begräbnis der Toten und den entsprechenden Feierlichkeiten, gedruckt im Jahr 1778 und verkündet in St. Wendel am Fronleichnamsfest desselben Jahres, in § 26 angeordnet, dass in neuen Friedhöfen, die angelegt sind oder werden, die Gräber in fortlaufender und ungestörter Reihe, wie sie sich aus den Sterbefällen ergibt, erstellt werden; senkrecht zu den Gräbern sind ordentlich nummerierte Leichensteine in Kreuzform anzubringen, diese Nummern müssen auf Weisung des Gnädigsten zusammen mit Vor- und Familiennamen der begrabenen Personen in das Totenregister eingetragen werden.

Daher habe ich das Totenregister in die Form, die hier ab Seite 41 folgt, gebracht.

Martin Bender, Pastor zu St. Wendel, eigenhändig.

 

NB:

  1. Der Anfang der Erwachsenengräber erfolgte auf der Seite, die rechts liegt, wenn man den Friedhof betritt; und weil die Erde um das Kreuz an der unteren Mauer ziemlich steinig ist, wurde etwa in der Mitte des Friedhofs begonnen, und die Gräber wurden vom Mittelweg zur Seitenmauer hin angelegt, wobei jedes sieben Fuß lang und drei Fuß breit ist.
  2. Die Kindergräber beginnen links beim unterhalb liegenden Kreuz und ziehen sich geradlinig zur Stadtmauer hin. Diese Gräber erhalten weder Kreuz noch Zahl.

 

Hinzufügung (s.o. S. 124):

Zehn Jahre später, nämlich im Jahr 1789, entstand ein Streit, weil die Mauer zum großen Teil eingestürzt war, zwischen den Bauunternehmern, die sie erstmals errichtet hatten, und wurde vom hiesigen Gericht dahingehend geschlichtet, dass die Unternehmer entweder zur Errichtung der Mauer nach den Regeln der Kunst oder zu diesbezüglichen Verhandlungen mit Kirche, Stadt und Pfarrei verurteilt wurden.  Als daher mit ihnen verhandelt wurde, wurde die Mauer neu errichtet, außer auf der Seite, wo sie das übrige Gelände sehr hoch überragt und sich geradewegs der Stadtmauer anschließt, wo der Friedhof auf einer Seite etwa 18 Fuß, in der Breite etwa 12 Fuß, auf der anderen —?— breit war. Diese Erweiterung wurde von mir eingesegnet, nachdem ich die Genehmigung erhalten hatte, am 3. Dezember 1789.

  1. Bender, Pastor, eigenhändig.

Siehe oben S. 124.

 

Hinzufügung

zur Geschichte des neuen Friedhofs, beschrieben auf S. 38-40 dieses Buchs.

 

Als die Erweiterung des neuen Friedhofs am 3. Dezember 1789 (entsprechend dem auf S. 41 Gesagten) von mir eingesegnet wurde, erhielt dessen oberster Teil, wo die kleinere die größere Mauer und die höhere Mauer nach der Stadt zu berührt, 12 Fuß lang und 12 breit, keinen Segen, weil er Kindern vorbehalten ist, die ungetauft gestorben sind, welche vorher, was sehr unschicklich war, in der Krypta der Kapelle dieser Stadt begraben wurden und dort nicht selten zur Beute von Hunden oder Katzen wurden.                    Martin Bender, Pastor, eigenhändig.

Über die katholische Pfarrkirche von St. Wendel.

Mitten in St. Wendel liegt der Wendelsdom. So wird die Kirche schon seit über 100 Jahren genannt. Dabei weiß hier jeder, daß es sich nicht um einen Dom handelt. So wie der Hunnenring nicht von Hunnen erbaut wurde. Und ein Cousin meiner Mutter nicht Jürgen hieß, sondern Georg, obwohl ihn alle Welt als Jürgen kannte.

 

Warum unser Dom ein Dom ist und kein Dom ist.

 

Warum die Kirche so genannt wurde, liegt auf der Hand. Denn „Dom“ ist nicht im kirchlichen Sinne zu sehen. Dort ist ein „Dom“ die Eigenkirche des Bischofs - wie etwa in Trier oder in Speyer. Hier in St. Wendel wohnt kein Bischof - die Kirche heißt so wegen ihrer erfurchtgebietenden Größe. Auch wenn sie im Vergleich zu anderen Gebäuden nicht sooo groß ist, es sind aber keine anderen größeren Gebäude in der Nähe, an der sie gemessen werden könnte. Und deshalb wirkt sie so riesig. Auch andere Kirchen tragen diesen Namen - die Kirche in Bliesen ist der Bliestaldom und die in Nonnweiler der Hochwalddom. Selbst der Felsendom in Jerusalem ist kein Dom; er ist nicht einmal eine christliche Kirche. Oder nehmen Sie den Petersdom in Rom - der viel mit unserer Kirche gemeinsam hat, wenn er auch um ein vielfaches größer ist. Beide wurden über einem Grabmal erbaut, beide im ausgehenden Mittelalter auf einem Vorgängerbau. Beide sind keine Bischofskirchen, aber beide tragen den Ehrentitel „basilika“ - „klein“ (minor) bei uns, „groß“ (major) in Rom, was beide zu Papstkirchen macht - und das ist ne Ecke mehr als jeder Dom.

 

Die krummen Türme

 

Man sagt, Schönheit läge im Auge des Betrachters, und wenn wir über unsere Kirche mitten in der Stadt sprechen, sind wir befangen, wenn wir sagen, sie ist schön. Aber das sagen alle Leute, die sich ihr nähern. Von der Bahnhofstraße her sieht man sie über den Dächern der Häuser aufragen, ihr wuchtiges, dreigeteiltes Westwerk mit der barocken Haube in der Mitte und den kleineren Kugeln darüber, flankiert links und rechts von den hohen Spitzen der Seitentürme, die sich an die Mittelkonstruktion anlehnen, ja geradezu anschmiegen.

 

„He, die sind ja ganz krumm“, sagt einer und lacht. „Die sind nicht krumm“, sagt ein Architekt, der die Situation vor Ort genau erkundet und festgestellt hat, daß Seiten- und Mitteltürme eine starre Einheit bilden, die sich selbst trägt und stützt. Da hat sich der Meister Andler vor fast 300 Jahren etwas dabei gedacht, als er diese Konstruktion errichtete.

 

Wie alt ist die Kirche?

 

Wie alt denn die Kirche sei, wollen die Leute wissen, und das gerade ist die Frage, die so leicht nicht zu beantworten ist. Aus der Zeit des Kirchenbaus selber, dem 14ten und 15ten Jahrhundert, haben wir keine schriftlichen Unterlagen, die sich darauf beziehen. Wir haben jede Menge Papier, in der Hauptsache Schenkungen an die Pfarrei, aber da steht nichts über den Bau drin. Erst 250 Jahre nach dem mutmaßlichen Beginn schreibt ein Trierer Mönch etwas auf, und seine Jahreszahlen passen überhaupt nicht zu den Zahlen, die wir über die Dendrochonologie, das Bestimmen der Fälljahre der Bäume, aus denen die Dachkonstruktion besteht, wissen [Quelle: Amt für Kirchliche Denkmalpflege, Trier, Ordner „St. Wendelin“, Schreiben v. 15.10.2009].

 

So soll die Kirche schon 1360 fertig geworden sein, denn in dem Jahr soll sie geweiht worden sein. Dabei wird eine Kirche gar nicht geweiht, sondern eingesegnet. Ein Altar wird geweiht, u.a. in dem man eine Reliquie darin einsetzt. Schriftliches gibt es zu der Weihe von 1360 nicht, aber interessant ist, daß wir zu diesem Jahr mehrere Ablaßbriefe haben. Irgendetwas war damals, aber was. Vielleicht hat sich Christian Brouwer - so hieß der Trierer Mönch - um 100 Jahre vertan [Quelle: Christoph Brouwer, Antiquitatum Et Annalivm Trevirensivm, Hovius, 1670, Seite 232 u li]. Denn 1460 war die Kirche fertig. Das paßt aber nicht zu den Dokumenten. Brouwer gibt nicht an, woher er seine Weis- oder Wahrheiten hat. Vielleicht kannte er die - heute verschwundenen - Dokumente; vielleicht gab es dazu eine Legende, und er hat daraus auf das Jahr geschlossen. Das bleibt alles Spekulation.

 

Die Kirche hatte einen Vorgängerbau, das ist sicher, denn schon im 12ten Jahrhundert werden Geistliche aus St. Wendelin genannt [Quelle: Reichsarchiv München, Bipontina I, 127, Goerz, MRR KK, 127]. Das kann nicht die Magdalenenkapelle gewesen sein, die immer wieder einmal als erste Wendelskirche in St. Wendel ins Spiel gebracht wird. Denn schon 1318 - lange vor dem Bau der heutigen Kirche - wird in einer Ablaßurkunde zwischen der katholischen Kirche und der Magdalenenkapelle deutlich unterschieden [Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, 1 A 3586].

 

Zwischen 1326 und 1328 kaufte Erzbischof Balduin in seiner Funktion als Kurfürst zahlreiche Häuser und Ländereien rund um diese Vorgängerkirche; die Kirche selber kaufte er nicht. [Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, 1 A 4648, 1 A 4665, 1 A 4664, 1 C 11314, 1 C 1]

 

Die Kirche gehörte ebenso wie die Pfarrei, der sie diente, weiterhin zum Bistum Metz. Brower schreibt nun, daß der Bischof Boemund, Balduins Nachfolger, mit den St. Wendeler Bürgern die Kirche baute. Aber Boemund war der Chef des Bistums Trier, wieso soll er im Bistum Metz eine Kirche gebaut haben, auch wenn Metz ein Unterbistum von Trier war? Das geht dann, wenn die Metzer auf die Pfarrei St. Wendel keinen Wert mehr legten und es ihnen quasi egal war, was die Trierer damit anstellten. Das mag für spätere Ereignisse durchaus eine Rolle spielen.

 

Andererseits wollten die Trierer St. Wendel fördern, was man daran sieht, daß sie der Stadt im 14ten Jahrhundert ein Marktrecht gaben und den Bürgern erlaubten, sie mit einer großen Stadtmauer zu umgeben (die angebliche Verleihung der Stadtrechte 1332 ist eine Fehlinterpretation eines örtlichen Heimatforschers) [Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, 1 A 4747].

 

Was liegt also näher, als vorhandenes Wirtschaftspotential zu fördern?

 

Die Wallfahrt zum hl. Wendelin war in den vergangenen Jahrhunderten so stark gewachsen, daß der Name des Heiligen mit der Zeit den alten Namen des Ortes übertönt hatte - aus Bosenweiler war St. Wendel geworden. Nun heißt die Devise für alle, die auf sich aufmerksam machen wollen: „nicht kleckern, sondern klotzen“. D.h. daß die Kirche, die bisher die Reliquie berherbergt hatte, durch eine viel größere, viel imposantere ersetzt werden mußte.

 

Wir wissen weder, wer den Umbau, der im Laufe der Zeit fast einem Neubau gleichkam, plante, wer ihn durchführte, und schon gar nicht, wer ihn bezahlte. Romane wie Ken Follets „Säulen der Erde“ mögen uns Anregungen dazu geben, dokumentiert ist nichts. Allenfalls könnten uns die Steinmetzzeichen in den Steinblöcken Auskunft geben, aber bisher konnte die Identität der Handwerker noch nicht wirklich festgestellt werden.

 

Vielleicht hat Trier ja wirklich den ganzen Spaß bezahlt, und Brouwer bezieht sich darauf. Es bleibt unbekannt.

 

Begonnen wurde jedenfalls in der ersten Hälfte des 14ten Jahrhunderts. Das Turmwerk im Westen bestand im wesentlichen aus den heute dort noch existierenden Mauern und Kammern. Der Eingang in die Vorgängerkirche wird in der sog. Taufkapelle in der Nordwestecke der Kirche vermutet, und jüngst hat sich herausgestellt, daß ein dort über der Tür verlaufendes Spruchband auf das Jahr 1300 zu datieren ist. Im Treppenturm gegenüber (Südwestecke) finden sich Fenster nach Osten, die heute entweder in den Kircheninnenraum führen oder als Türen verwendet werden. Sie deuten auf eine Zeit hin, als der Raum östlich des Turms noch unbebaut war. Der heutige große Haupteingang existierte damals noch nicht; das Tor stammt aus dem frühen 16ten Jahrhundert.

 

Zunächst blieb das romanische Mittelschiff unangetastet, was sinnvoll ist, denn schließlich sollte die Wallfahrt während der Bauzeit, die sich erfahrungsgemäß über mehrere Generationen erstreckte, nicht unterbrochen werden. Am östlichen Ende des heutigen Schiffs wird der romanische Chor abgerissen und im Laufe der nächsten Jahrzehnte durch den neuen gotischen Chor ersetzt.

 

Vielleicht wurde deshalb die Reliquie während dieser Bauphase, als die Kirche nach Osten offen war, aus aus der Kirche in die Magdalenenkapelle übertragen. Im Jahr 1318 befand sie sich jedenfalls in der Kirche, was aus der schon genannten Ablaßurkunde von 1318 zu erkennen ist. Brouwer nennt 1360 als das Jahr, in dem die Reliquie aus besagter Kapelle in die Kirche übertragen wurde und zwar nicht lange nach der Weihe. Das widerspricht sich nicht.

 

Lassen Sie uns mutmaßen:

Um 1340 beginnt die Baumaßnahme. Der alte Chor wird abgerissen; die Reliquie wird in die Magdalenenkapelle gebracht; dort steht sie unten in der Krypta. Über dem Sarg oder Grab wird die Tumba aufgestellt, die nach vorsichtiger Schätzung ins 14te Jahrhundert datiert. Gut 20 Jahre - eben 1360 - später ist der alte romanische Chor verschwunden, die Fundamente für den neuen Chor sitzen, und zwischen neuem Chor und altem Schiff hat man eine Mauer errichtet, die das Schiff nach Osten abriegelt. Der Altar im alten Schiff wird eingeweiht und die Reliquie wieder in die Kirche übertragen.

 

Gut 40 Jahre später wird der Chor fertiggestellt - das zeigen die Dendrochronologieproben. Die Reliquie wird vom Schiff in den Chor übertragen, der von der bisherigen Baustelle im Chor immer noch durch die Mauer geschützt wird. Nur wechselt jetzt die Baustelle auf die andere Seite. Ein wiederholter Transfer der Reliquie in die Krypta der Magdalenenkapelle ist nicht sinnvoll, denn im neuen Chor ist mehr Platz für Pilger als unten in der Krypta.

 

Der romanische Chor wird niedergelegt und der gotische aufgebaut - im oberen Teil erst der nördliche, 20 Jahre später der südliche Teil. Die Fertigstellung erfolgt um das Jahr 1460. Die Mauer zwischen neuem Chor und neuem Schiff wird nicht abgerissen, sondern bleibt noch einige Jahre als Lettner stehen. Natürlich wird eine Verbindung zwischen Chor und Schiff gebrochen. Die Reliquie befindet sich im Chor und bleibt auch dort.

 

Zwischen Baubeginn und -ende liegen gut 120 Jahre. Das schreibt sich so, wir jonglieren mit den Jahren vergangener Jahrhunderte, als wären es nur Zahlen, aber es sind Jahre, die so lange dauerten wie die unseren heute. Auf heute umgelegt hat der Bau von der Erhebung der Reliquie im Jahr 1896 bis ungefähr heute gedauert. Das ist eine lange Zeit, in der vier Generationen geboren wurden, von denen zwei schon nicht mehr leben.

 

Der Umstand, daß die Reliquie sich einmal in der Magdalenenkapelle befand und von dort in die Pfarrkirche überführt wurde, hat zu mancherlei Legenden in unserer Stadtgeschichte geführt. So wird die Magdalenenkapelle bis zum Umbau zu einer Schule im Jahre 1800 als „Wendelskapelle“ bezeichnet, was immer wieder zu allerlei Verwirrungen gesorgt hat.

 

Dann hat irgendein Spaßvogel das genaue Datum der Übertragung der Reliquie von der Kapelle in die Kirche auf den Pfingstmontag 1360 gesetzt. Nun ist das Pfingstfest neben dem Hochfest des Heiligen am 20. Oktober (ursprünglich am 21ten Oktober) einer der beiden Höhepunkte der Wallfahrt im Jahr, weshalb dieser Tag wohl gewählt wurde, obwohl er eigentlich kein Feiertag war [was u.a. dazu geführt hat, daß an den Tagen nach den Festen jeweils die Opferstöcke in der Stadt geleert wurden, weil an diesen Tagen dort das meiste Geld hereingeworfen wurde. Das hat eine systematische Durchsicht der Kirchenrechnungen im hiesigen Pfarrarchiv ergeben, die ich 2016 vorgenommen habe.]. Daraus resultiert das sog. „Wendelskuchenfest“, das am 5ten Juli gefeiert wird, weil am 5ten Juli 1360 angeblich Pfingstmontag war. War er aber nicht - Pfingstmontag war 1360 am 23ten Mai.

 

Wann die Pfarrei St. Wendel von Metz nach Trier kam

 

Um 1460 ist Nikolaus von Cues noch Pfarrer der Kirche bzw. Eigentümer dieser Pfründe, und er bezieht schon seit bestimmt 20 Jahren sein Salär daraus.

 

Und es fragt sich, welches Interesse das Bistum Metz noch an und welchen Nutzen es noch aus dieser Pfarrei hat. Der Kirchensatz liegt schon seit über 100 Jahren beim Bistum Trier, eigentlich schon seit Balduins Zeiten. Und wie oft und wie lange „herrschte“ in der Pfarrei ein sog. Kommendatarpfarrer, d.h. ein Geistlicher, der sich nicht hier aufhalten, sondern nur für die Betreuung der Gläubigen sorgen muß und während dessen als Pfründeninhaber alle Einkünfte kassiert.

 

In dieser Zeit geht das Bistum Metz finanzmäßig leer aus: Otto von Ziegenhain, der spätere Trierer Kurfürst, ist 1427 an dieser Stelle [Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, 1 A 3614, 27.03.1427], nach seinem Tod 1430 gefolgt vom Trierer Weihbischof Johannes de Monte, der 1442 stirbt. Und dessen Nachfolger bis 1464 ist Nikolaus von Cues, vermutlich direkt nach de Montes Tod. D.h. seit kurz nach 1400 hat das Bistum Metz aus der Pfarrei St. Wendelin keinen roten Heller mehr gesehen. Es ist zwar noch „Eigentümerin“ der Pfarrei und kann notfalls durchsetzen, daß nach seinen Gesetzen dort verfahren wird, aber es hat keinerlei Nutzen mehr davon. Und wird auch keinen mehr davon haben, denn der Nachfolger von Cusanus per Dekret ist der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II von Baden, und mit ihm wird der Übergang von Metz an Trier als vollzogen betrachtet (interessanterweise ist der Metzer Bischof ein Bruder des Trierer Erzbischofs).

 

In den Jahren zwischen 1461 und 1464, als man per Dekret dabei ist, Cusanus als Pfründner abzusägen, hat er wohl die Wappen an der Decke anbringen lassen. Mit ihrer Hilfe zeigt er nicht nur, wie die damalige Welt im Heiligen Römischen Reich funktionierte - auf der einen Seite die Kleriker, also Papst, Bischof und Priester, auf der anderen die „Politiker“, also Kaiser, Kurfürsten und Amtmann -, sondern wies auch - z.B. durch die nicht standesgemäße Positionierung verschiedener Kurfürsten - auch bestehende Mißstände im Reich hin. Es ist nicht sicher, ob die Wappen wirklich auf Initiative des Cusanus enstanden, aber wer außer ihm hätte die Idee gehabt, so etwas der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren - ein Politiker wie der amtierende Kurfürst sicher nicht. Aber Nikolaus von Cues in seiner Rolle auf Aufklärer schon.

 

In diesem Zusammenhang ist wohl auch die Steinkanzel zu sehen, die einer Inschrift zufolge im Jahre 1462 im nördlichen Teil des Schiffs an der zweiten Säule von Osten her aufgehängt wurde. Ignoriert man den Himmel, der keine 200 Jahre alt ist, hat man von der Kanzel aus einen ausgezeichneten Blick auf die Wappen an der Decke darüber. Und tatsächlich entsteht durch die Gestaltung der der Kanzel gegenüberliegenden Ränder der Wappen, die breiter und dunkler gemalt sind als die anderen, der Eindruck, als wendeten sie sich der Kanzel unten zu. Auf der Kanzel sind die Wappen des Cusaners, des Erzbistums bzw. Kurfürstentums Trier und des amtierenden Kurfürsten resp. Erzbischofs Johann II von Baden zu sehen. Auch hier muß die Urheberschaft für Cusanus vermutet werden, sie liegt m.E. nahe.

 

Was damals genau gelaufen ist, weiß heute niemand mehr … hm „wirklich“. Im Mai 1461 behauptet der Trierer de-Jure-Erzbischof („de-jure“ bedeutet, daß er zwar schon seit 5 Jahren offiziell - vom Papst ernannt - Erzbischof ist, de facto aber für das Amt noch zu jung ist; erst in 4 Jahren kann er es offiziell antreten; Kurfürst ist er schon, da gibt’s kein Mindestalter) … er behauptet also, daß er schon Eigentümer der Pfarrei St. Wendel ist (was vermutlich nicht stimmt, weil sie vermutlich noch zu Metz gehört), und so gibt ihm der Papst u.a. die Pfarrei St. Wendel in sein Tafelgut (das ist die Geldquelle, aus der er seinen Lebensunterhalt finanziert - im Gegensatz zu dem Geld, womit er seine Geschäfte führt) unter der Bedingung u.a., daß der jetzige Inhaber stirbt oder es abgibt. Cusanus ist auch grad sehr krank, und mit seinem absehbaren Ableben wird gerechnet. Aber der alte Kardinal ist zäh und überlebt  u n d  gibt nichts ab. Am 29. Januar 1464 macht man dann Nägel mit Köpfen: Cusanus verliert die Pfarrei, und der Trierer Erzbischof wird neuer Pfründeninhaber. Was in den zwei einhalb Jahren dazwischen gelaufen ist - weiß niemand. Cusanus muß damit gerechnet haben, daß er über kurz oder lang die Pfarrei verlieren wird. In diese zwei einhalb Jahre fallen die beiden schon genannten Projekte, von denen eins unsere Kirche einzigartig auf der Welt macht - letztgenanntes sind die Wappen, denn nirgendwo sonst auf der Welt gibt es ein politisches Programm aufgemalt unter einer Kirchendecke. Das andere ist die Kanzel, die ja augenscheinlich zu den Wappen dazugehört. Vielleicht hat Cusanus noch schnell - „jetzt gilt’s“ - Wappen und Kanzel anbringen lassen (dann hätte der Gesichtsausdruck der Engel, die die Wappen an der Kanzel halten, vielleicht wirklich eine Bedeutung.

 

Stellt sich die Frage, warum sein Nachfolger, dem die Wappen da an der Decke sicher nicht gefallen haben, weil sie politisch äußerst - wie sagt man heute - „unkorrekt“ waren, sie nicht entfernen ließ - nun gut, vielleicht sind sie unter ihm schon übermalt worden; bis heute weiß man nicht, wann und warum das geschehen ist.

 

Vielleicht hat sich der Erzbischof gedacht, er kann sie ruhig dort „hängen“ lassen, weil St. Wendel als Wallfahrtsstadt eh so unbedeutend war, daß es weder in einer der Pilgerkarten (z.B. die sog. Romwegkarte von 1500 von Erhard Etzlaub, auf der von Norddeutschland kommend alle wichtigen Wege nach Rom mit allen wichtigen Pilgerstädten eingetragen sind und auf der zwischen Trier und Saarbrücken, Kaiserslautern, Bernkastel und Creuznach nur ein großes weißes Loch prangt) noch in einem der zahlreichen Itinerare (Wegbeschreibungen, Fahrtberichte) auftaucht, so daß die Chance, daß jemand die Wappen zu sehen bekommt, ziemlich gering war (obgleich der deutsche Kaiser Maximilian den hl. Wendelin zu seinen „amici“ zählte und gleichzweimal innerhalb von vier Jahren - 1508 und 1512 - hier zu Besuch hier war und - wenn die Wappen damals noch dran waren - u.a. seinem Vater dort oben „Guten Tag“ sagen konnte).

 

Vielleicht aber - und das ist wie so vieles in diesem Artikel nur ein Gedankenspiel, sprich: völlig spekulatorisch - gab es hier auch einen Deal zwischen Amtsinhaber und Amtsinhaber-in-spe. Vielleicht hat Cusanus - alt, krank und müde - nicht mehr die Kraft gehabt, sich mit dem Erzbischof auf einen langen Prozess einzulassen und deshalb mit ihm vereinbart, daß er auf die Pfründe verzichtet, wenn er Kanzel und Wappen anbringen durfte. Eine solche Verpflichtung hätte Johann von Baden dann sicher davon abgehalten, Hand an die Wappen zu legen.

 

Über den Umstand, ob St. Wendel dabei oder dadurch von Metz an Trier kam, will ich hier nichts sagen, darüber schreibt mein Freund Matthias Gard aus Marpingen in Bamberg gerade an einer tiefergehenden Arbeit, auf deren Schlüsse und Ergebnis ich sehr gespannt bin.

 

Um Schulden zu begleichen, die Johanns Vorgänger Jakob von Sierck bei Nikolaus von Cues hatte, verpfändet Johann die Pfarrei am 7. Juni 1499 an den das sog. „Hospital von Kues“, das von Cusanus selbst gegründet worden ist und als dessen Rechtsnachfolger fungiert [Quelle: Nikolausstift Cues, Archiv, Regest 93]. Diese Verpfändung erlischt erst 300 Jahre später im Zuge der Säkularisierung.

 

Die Pfarrkirche von St. Wendel betreut die Orte St. Wendel, Alsfassen, Breiten, Niederweiler, Baltersweiler, Hofeld, Mauschbach, Pinsweiler, Furschweiler, Roschberg, Gehweiler und Reitscheid, bis kurz vor der französischen Revolution. Dann werden die weiter entfernt gelegenen Orte  Pinsweiler, Furschweiler, Roschberg, Gehweiler und Reitscheid abgetrennt und in einer eigenen Pfarrei in Furschweiler organisiert; ihre Pfarrpatronin ist die hl. Anna, die Mutter Mariens.

 

Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Roland Geiger

Alsfassen in der letzten Juliwoche des Jahres 2017

Über die verregnete Wendelskirmes von 1926 und die neuen Brückenheiligen

Selbst die ältesten Leute können sich nicht erinnern, ein derartig verregnetes Wendelsfest erlebt zu haben, wie wir es heuer hatten.

 

Schon die letzten Tage vor der Kirmes ließen Böses vermuten. Aber die Tatsachen haben alle Annahmen übertroffen. Regen und Schnee, Sturm und in der Nacht zum Dienstage ein heftiges Gewitter mit Donner und Blitz, das alles hat zusammengewirkt, den Kirmesbesuch und die Kirmesfreude nicht hochkommen zu lassen.

 

Auf die Wallfahrt hatte freilich selbst dies schlechte Wetter nicht allzu ungünstig eingewirkt. Denn am Sterbetage unseres Patrons und auch am Samstage vor dem Feste kamen große Scharen frommer Pilger namentlich aus der Saargegend und aus dem Hochwalde, um St. Wendalin ihre Verehrung darzubringen. Staunend betrachteten sie die neuen Standbilder des heiligen Wendalin und des heiligen Johannes von Nepomuk, die in den letzten Tagen auf der Bahnhofs= und Johannisbrücke aufgestellt worden sind. In der Kunstwerkstätte Mettler zu Morbach aus Muschelkalk gehauen, stellen sie einen prächtigen Schmuck unserer beiden Brücken dar. Leider kamen die beiden Figuren bei dem dunklen Regenwetter nicht voll zur Geltung. Auch sie hätten wie das ganze Fest, das sie inaugurieren sollten, des goldenen Sonnenschein bedurft. So lag der Regen nicht nur drückend auf ihnen, sondern auf der ganzen Stimmung.

 

Selbst auf dem Vergnügungsplatze wollte keine rechte Freude aufkommen. Die Stadt hatte zwar den ganzen Platz vor= und fürsorglich mit Splitt überdecken lassen, aber bei dem Wasserreichtum, der von oben und von unten quoll, half alles nichts. Bald hüpfte männiglich mit langen Stelzbeinen im Matsche, und mancher Spangenschuh zog Wasser. In den hübsch geheizten Wirtschaften und Konditoreien herrschte noch die beste Stimmung und mancher Schoppen wurde geleert. Auch die Bälle waren gut besucht.

 

Natürlich litt auch der Wendelsmarkt unter den Unbilden der Witterung. Dazu kam die Sperre gegen den Auftrieb an Klauenvieh [wegen der grassierenden Maul- und Klauenseuche]. Damit war eigentlich schon von vorneherein das Todesurteil gegen den Markt gesprochen. Denn der Bauer kann nur Geld ausgeben, wenn er es zuvor gelöst hat. So waren zum Markte zahlreiche Verkäufer, wenig Käufer gekommen. Umsonst schrie sich deshalb selbst der wahre Jakob die Kehle heißer, und um manche Hoffnung ärmer haben viele Budenbesitzer am Abende ihre verregneten Waren eingepackt. Auch den Kunstinstituten, die den Neumarkt Bude an Bude bevölkerten, ist es herzlich schlecht ergangen. Gar mancher Schausteller hat kaum die Platzmiete herausgebracht.

 

Aber wenn man Gesamtbild der diesjährigen Wendelskirmes zeichnen soll, so muß man ihr doch die Note geben, sie war gemütlich und ist ohne jeden Zwischenfall verlaufen. Und noch lange wird man von der zwar verregneten, aber doch hübschen Kirmes des Jahres 1926 sprechen.

 

Quelle: St. Wendeler Volksblatt, 27. Oktober 1926, eingesehen im Stadtarchiv St. Wendel.

 

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Über die Firma Mettler aus Morbach, dem "Oberammergau des Hunsrücks",  fand ich diesen Artikel „http://www.roscheiderhof.de/kulturdb/client/einObjekt.php?id=14957“

Die Josefsstatue in der kleinen Kapelle links vom Haupteingang betreffend

Trier, 19. März

Hochwürden

Ich beabsichtige der Kirche in St. Wendel eine  schöne Statue des hl. Joseph zu schenken und möchte Sie bitte, mir gütigst sagen zu wollen, ob Sie damit einverstanden sind.  Auch weiß ich nicht, welche Art und Größe Sie vorziehen, da  sich das je nach dem Plaze richtet, welchen Sie die Güte haben werden, dafür zu bestimmen.

Mit vorzüglichster Hochachtung

ganz ergebenst

                     Emmy Cetto

 

Trier, 18 Mai

Sehr geehrter Herr Pfarrer!

Sehr lieb war es mir aus Ihrem geehrten Schreiben zu ersehen, daß eine Statue des hl. Joseph Ihnen Freude macht,  um so mehr da noch keine in der Kirche ist.

Ich halte es immer für das Beste, wenn Sie selbst die Güte haben wollten ein Bild zu wählen, wie es Ihnen am geeignesten erscheint und angenehmsten ist, am liebten Hl. Joseph mit Jesukind, wann und wo Sie Gelegenheit dazu finden. 

Ich hatte hundert Mark zu diesen Zwecken bestimmt, da ich recht schöne Statuen [für] diesem Preise gesehen hatte, sollte es sich jedoch finden, daß gerade die Ihnen  am besten zusagende Statue einige Mark mehr kommen sollte, werde ich sie gerne zulegen.

Mit vorzüglichster Hochachtung

Ihre ergebene

  1. Cetto

 

 

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Quelle: Pfarrarchiv St. Wendel, loser Brief.

 

Emmy Julia Cetto

* 26.06.1850 Trier

+ 20.10.1942 Trier

Tochter von Carl Philipp Cetto und Angelika Kraut

 

Der Schriftverkehr stammt aus der Zeit um 1920 (grobe Schätzung)